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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5807
BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05 (https://dejure.org/2005,5807)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2005 - 1 BvR 219/05 (https://dejure.org/2005,5807)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 (https://dejure.org/2005,5807)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 5; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 1; ; EGBGB Art. 234 § 12; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung und die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde; Zumutbarkeit einer Klage auf Feststellung eines Alleinerbes nach rechtskräftigem Abschluss des Erbscheinsverfahrens; Möglichkeit einer planwidrigen Regelungslücke des BGB-Familienrechts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs in Nachlassangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1600
  • FGPrax 2006, 76 (Ls.)
  • ZEV 2006, 74
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05
    Rn. 6 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; stRspr).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …

    Rn. 12 a) Im Erbscheinsverfahren werden keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen über das Erbrecht getroffen, die Bindungswirkung für einen späteren streitigen Prozess über die Feststellung des Erbrechts hätten (BGHZ 47, 58, 66; BVerfG ZEV 2006, 74; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610; BayObLG FamRZ 2004, 313; …
  • BGH, 13.05.2026 - IV ZB 26/25

    Erbscheinsverfahren: Eigene Zweifel des Rechtspflegers lösen keine …

    Weder der Beschluss über den Antrag noch der - im Falle der Stattgabe zu erteilende - Erbschein klären die Frage der Erbenstellung letztverbindlich, denn sie sind nicht der Rechtskraft fähig (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 26; BVerfG ZEV 2006, 74 [juris Rn. 8]).
  • BVerfG, 23.11.2016 - 1 BvR 2555/16

    Nichtannahmebeschluss: Zur Feststellung der Miterbenstellung nach rechtskräftigem …

    Für das Rechtsschutzziel, als Miterben festgestellt zu werden, können die Beschwerdeführer trotz fehlender weiterer statthafter Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren immer noch vor den Zivilgerichten eine Erbenfeststellungsklage gegen die Antragsteller des Erbscheinsverfahrens erheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, NJW-RR 2005, S. 1600 ).
  • BVerfG, 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20

    Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde …

    Der Beschwerdeführer könnte vor den Fachgerichten eine Erbenfeststellungsklage erheben und auf diesem Weg ohne Weiteres noch sein eigentliches Ziel − die Feststellung der Erbenstellung − erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, Rn. 8;… Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2016 - 1 BvR 2555/16 -, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Januar 2020 - 1 BvR 2635/19 -, Rn. 4).

    Rn. 5 3. Der Vorrang der Erbenfeststellungsklage gilt auch nicht nur in den Fällen, in denen es allein um eine inhaltliche Überprüfung des Ergebnisses des Erbscheinsverfahrens geht (so BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, Rn. 8), sondern auch, wenn − wie hier − Verfahrensfehler im Erbscheinsverfahren gerügt werden (…siehe für eine behauptete Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2016 - 1 BvR 2555/16 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 30.01.2020 - 1 BvR 2635/19

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der …

    Die Beschwerdeführer könnten vor den Fachgerichten eine Erbenfeststellungsklage erheben und auf diesem Weg ohne Weiteres noch ihr eigentliches Ziel - die Feststellung der Erbenstellung - erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, Rn. 8).

    Rn. 7 b) Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits mit begründetem Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 - (…Rn. 8) entschieden, dass der Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die im Erbscheinsverfahren ergangene letztinstanzliche Entscheidung entgegensteht, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel vor den Fachgerichten durch Klage auf Feststellung des Erbrechts erreichen kann.

  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Die Entscheidung des Nachlassgerichts über die Erbscheinserteilung erwächst also anders als das Feststellungsurteil des Prozessgerichts gerade nicht in Rechtskraft (vgl. BGH…, Urteil vom 14.04.2010, Az. IV ZR 135/08, Rn. 12; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.08.2005, Az. 1 BvR 219/05, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 13.07.2024 - 1 BvR 1929/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eines …

    Ein Erbprätendent kann neben der Durchführung eines Erbscheinsverfahrens vor den Fachgerichten eine Erbenfeststellungsklage erheben und auf diesem Weg die Feststellung der Erbenstellung erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, Rn. 8;… Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2016 - 1 BvR 2555/16 -, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Januar 2020 - 1 BvR 2635/19 -, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2020 - 1 BvR 1060/20 -, Rn. 4).

    Der Vorrang der Erbenfeststellungsklage gilt auch nicht nur in den Fällen, in denen es allein um eine inhaltliche Überprüfung des Ergebnisses des Erbscheinsverfahrens geht (so BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 -, Rn. 8), sondern auch, wenn − wie hier − Verfahrensfehler im Erbscheinsverfahren gerügt werden (…siehe für eine behauptete Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2016 - 1 BvR 2555/16 -, Rn. 4).

  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten …

    Rn. 17 1. Das für die Zulässigkeit der positiven, auf Feststellung des eigenen Erbrechts gerichteten Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor, da das Erbrecht nach einer verstorbenen Person ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellt (BVerfG ZEV 2006, 74; BGH ZEV 2010, 468;… Krätzschel in: NK/Erbrecht 2. Auflage § 256 ZPO Rn. 12).
  • StGH Hessen, 12.08.2020 - P.St. 2689

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung im …

    - BVerfG (K), Beschluss vom 29.08.2005 - 1 BvR 219/05 -, NJW-RR 2005, 1600 [1601] = juris, Rn. 8 f.; Beschluss vom 23.11.2016 - 1 BvR 2555/16 -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 30.01.2020 - 1 BvR 2635/19 -, juris, Rn. 3 f.; Beschluss vom 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20 -, juris, Rn. 3-5 -.

    - BVerfG (K), Beschluss vom 29.08.2005 - 1 BvR 219/05 -, NJW-RR 2005, 1600 [1601] = juris, Rn. 9 -.

  • KG, 02.06.2014 - 25 U 4/14

    Vermutungswirkung des Erbscheins: Erbprätendentenstreit vor dem Prozessgericht; …

    6 b. Darüber hinaus folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts, dass dem Erbschein im vor dem Prozessgericht geführten Rechtsstreit zweier Erbprätendenten keine Wirkung zukommt (so jedenfalls für die Frage der Testamentsauslegung: BGH NJW 1983, 672; BGH NJW 1983, 277; BGH NJW-RR 1987, 1090; BGH NJW 1993, 2171, 2172; gegen eine präjudizielle Wirkung des Erbscheins : BVerfG NJW-RR 2005, 1600;… vgl. auch Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. Rn. 3 zu § 2365;… Münchner-Kommentar- Meyer a.a.O., Rn. 22 zu § 2365 BGB, Staudinger-Herzog, a.a.O.Rn. 50 zu § 2365 BGB;… Soergel-Zimmermann, a.a.O., Rn. 4 zu § 2365;… Bamberger/Roth/Siegmann/Höger BGB, Bd. 3, 3. Aufl. 2011, Rn. 11 zu § 2365;… Ebenroth, Erbrecht, 1992, Rn. 1060;… Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts, 5. Aufl. 2001, § 39 VII 2 e; v. Lübtow, Erbrecht, Bd. II, 1971 II, S. 1024;… Burandt/Rojahn/Seiler Erbrecht, 2011 Rn. 12 f.), da jede andere Lösung eine zumindest eingeschränkte Bindung des Prozessgerichts an das nicht auf eine verbindliche Streitentscheidung ausgerichtete nachlassgerichtliche Verfahren bedeutet, obwohl der Erbschein - anders als das zwischen den Erbprätendenten ergangene zivilprozessuale Urteil - selbst für das Nachlassgericht keine verbindliche Feststellung begründet (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 334;… Staudinger-Herzog, a.a.O. Rn. 50 zu § 2365 BGB;… Münchner-Kommentar- Meyer a.a.O., Rn. 22 zu § 2365 BGB).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 70-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
  • OLG Bamberg, 23.12.2021 - 2 W 5/21

    Keine Angabe des Berufungsgrundes im Erbschein

  • OLG München, 06.04.2021 - 33 U 7071/20

    Teilunwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 38-IV-22

    Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (hier: Zwangsvollstreckung …

  • VerfGH Bayern, 17.08.2021 - 84-VI-20

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren

  • LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20
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