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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1597
BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90 (https://dejure.org/1991,1597)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 7 RAr 56/90 (https://dejure.org/1991,1597)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 56/90 (https://dejure.org/1991,1597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnachfolge - Arbeitnehmerüberlassung - Liquidation einer Kommanditgesellschaft - Komplementär

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 2, Art. 1 § 3, Art. 1 § 1
    Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 426
  • NZA 1992, 668
  • DB 1992, 1636
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Diese Klagearten kommen von ihrem Rechtsstandpunkt aus vorliegend nicht in Betracht, weil sie sich im Besitz einer gültigen Erlaubnis wähnt und für die von ihr betriebene Arbeitnehmerüberlassung folgerichtig eine weitere Erlaubnis nicht erstrebt (ähnlich BVerwGE 39, 247, 249).
  • BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90

    Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Dem Schutzbereich dieses Grundrechts unterfallen lediglich bereits erworbene Rechtspositionen (BVerfG DVBl 1991, 1253 mwN).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Denn sie weist, da sie auf ein Jahr befristet (Art. 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG) oder - wie hier geschehen - unbefristet erteilt wird (Art. 1 § 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG), jedenfalls nicht die Merkmale der Einmaligkeit bzw der Wirkungsbeschränkung auf längstens dreizehn Wochen (drei Monate) auf (so für die Arbeitserlaubnis BSGE 42, 212, 214 = SozR 1500 § 144 Nr. 5).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Er ist im Unterschied zu anderen Verfahrensarten (§ 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, § 41 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung) im SGG nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch allgemein anerkannt (BSGE 58, 150, 152 = SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Zum einen kann der Zusatz nicht als eine Auflage aufgefaßt werden; er schreibt nicht, wie für eine Auflage charakteristisch (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz; § 32 Abs. 2 Nr. 4 Zehntes Buch des Sozialgesetzbuchs ), ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vor (vgl dazu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2); er stellt sich vielmehr als eine der Erlaubnis innewohnende Inhaltsbeschränkung dar.
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
    Zum anderen ist eine Auflage, die einer Erlaubnis beigefügt wird (vgl Art. 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 AÜG), ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2;… SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).
  • BGH, 12.06.2008 - III ZR 38/07

    Amtshaftung wegen Nichterteilung einer Genehmigung zum Krankentransport

    Von derartigen Besonderheiten abgesehen entspricht es in der Rechtsprechung jedoch für den Fall der Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und Übernahme des Handelsgeschäfts durch einen der früheren Gesellschafter (BVerwG VRS 18, 396, 397; BSG ZIP 1992, 426, 427 f.) sowie für den Wechsel des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft (BVerwGE 37, 130, 131 ff.) wohl einhelliger Auffassung, dass eine der Gesellschaft erteilte, nicht übertragbare gewerberechtliche Erlaubnis nicht mit auf den Rechtsnachfolger übergeht.
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Denn sie weist, da sie im Fall der Ersterteilung auf ein Jahr zu befristen ist (Art. 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG), nicht die Merkmale der Einmaligkeit bzw der Wirkungsbeschränkung auf längstens 13 Wochen (3 Monate) auf (BSG vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 56/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08

    Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung …

    Die Rechtsprechung geht ebenfalls davon aus, dass die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis gemäß § 1 AÜG grundsätzlich nicht im Wege der Rechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein vom 06.04.1984 - 3 (4) Sa 597/82 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 35; BSG vom 12.12.1991 - 7 RAR 56/90 - NZA 1992, 668 ff.).

    Eine einmal erteilte Erlaubnis erlische mithin nicht nur durch Zeitablauf (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und 3 AÜG), bei einjähriger Nichtausübung (§ 2 Abs. 5 Satz 2 AÜG), bei Rücknahme (§ 4 AÜG) oder Widerruf ( § 5 AÜG), sondern auch bei Tod oder bei Auflösung des Erlaubnisträgers (BSG, 12.12.1991, a.a.O.).

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im …

    Bei Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung steht der BA gegenüber dem Arbeitgeber (neben einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit ) auch der Erlaß einer Untersagungsverfügung (Bieback in Gagel, SGB III, § 284 RdNr 164, Stand März 2000; ebenso bereits Fuchs in Gagel, AFG, § 19 RdNr 14; Marschall in Knigge ua, AFG, § 19 RdNr 57, Stand 1994; allg zur Untersagungsverfügung im Recht der Arbeitsvermittlung: BSG, 11. Senat…, vom 26. März 1992, BSGE 70, 206, 209 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN), zu Gebote (vgl zur Zulässigkeit einer Klage gegen die BA auf Feststellung, daß die einer Rechtsvorgängerin erteilte Erlaubnis auch die Klägerin zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung berechtigte: Senatsurteil vom 12. Dezember 1991, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2 S 7).
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

    Dafür spricht zum einen der aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG abzuleitende persönliche Charakter der Erlaubnis (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein vom 06.04.1984 - 3 (4) Sa 597/82 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 35; BSG vom 12.12.1991 - 7 RAr 56/90 - NZA 1992, 668 ff.; vgl. zudem die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Stand Oktober 2004, Ziffer 7.1, wonach im Falle einer Verschmelzung die dem übertragenen Rechtsträger erteilte Erlaubnis erlischt).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Es zielt ab auf die Beseitigung einer unsicheren Rechtslage (vgl dazu BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2;… BSGE 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1; Meyer-Ladewig, § 55 RdNr 15;… Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 55 Anm 7a).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 864/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Insoweit kann es dahingestellt bleiben, ob die durch die Verschmelzung entstandene E. - I. GmbH in dem vorgenannten Zeitraum über eine Überlassungserlaubnis verfügte - wie es die Beklagte meint - oder ob die der früheren E. - I. GmbH erteilte Erlaubnis mit der Verschmelzung auf die S. Bau- und Wegebaustoffe GmbH erloschen ist, wofür der aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG abzuleitende persönliche Charakter der Erlaubnis spricht (vgl. hierzu LAG Schleswig - Holstein v. 06.04.1984 - 3 (4) Sa 597/82 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 35; BSG v. 12.12.1991 - 7 RAr 56/90 - NZA 1992, 668 ff.; vgl. zudem die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Stand Oktober 2004, Ziff. 7.1, wonach im Falle einer Verschmelzung die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis erlischt).
  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 KR 159/12

    Berechtigung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Ausstellung von …

    Unter dem berechtigten Interesse an der baldigen Feststellung ist jedes nach der Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse zu verstehen, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2;… BSGE 69, 76 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1), wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und die begehrte Feststellung geeignet ist, die Unsicherheit zu beseitigen (vgl. BSGE 15, 118, 126 f).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 270/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Insoweit kann es dahingestellt bleiben, ob die durch die Verschmelzung entstandene E. - I. GmbH in dem vorgenannten Zeitraum über eine Überlassungserlaubnis verfügte - wie es die Beklagte meint - oder ob die der früheren E. - I. GmbH erteilte Erlaubnis mit der Verschmelzung auf die S. Bau- und Wegebaustoffe GmbH erloschen ist, wofür der aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG abzuleitende persönliche Charakter der Erlaubnis spricht (vgl. hierzu LAG Schleswig - Holstein v. 06.04.1984 - 3 (4) Sa 597/82 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 35; BSG v. 12.12.1991 - 7 RAr 56/90 - NZA 1992, 668 ff.; vgl. zudem die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Stand Oktober 2004, Ziff. 7.1, wonach im Falle einer Verschmelzung die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis erlischt).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Ausschließungsgründe sind nicht gegeben, auch nicht solche iS des § 144 Abs. 1 SGG; denn die Auflagen, gegen die sich die Klage richtet, weisen weder die Merkmale der Einmaligkeit bzw der Wirkungsbeschränkung auf längstens dreizehn Wochen (drei Monate) auf (vgl die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senats vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 56/90 - und vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 -).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93

    Nachpraktikum - Bestandteil der Bildungsmaßnahme

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 8/96

    Nichtbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses - Voraussetzungen des …

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RR 6/93

    Zulässigkeit der Zahlung einer ergänzenden Fürsorge an Arbeiter und Angestellte …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2013 - L 12 AS 4967/12
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