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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 27.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,558
BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - XI ZR 226/02 (https://dejure.org/2003,558)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 138 (Ba); ; BGB § 242 (Ba); ; BGB § 607

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 490 Abs. 2 n. F., 607 a. F., 138, 242
    Vorfälligkeitsentschädigung eines

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine allgemeine Angemessenheitsprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorfälligkeitsentgelt; Vorzeitige Kreditabwicklung; Vorzeitige Tilgung; Messbarer Vermögensschaden; Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ; Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ; Vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 138, 242, 607
    Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbar

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138 242 607
    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens mit fester Laufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Angemessenheitskontrolle eines Vorfälligkeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Umschuldung - Wie hoch darf die Bank abkassieren?

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 490 Abs. 2 n. F., 607 a. F., 138, 242
    Vorfälligkeitsentschädigung außerhalb eines Aufhebungsanspruchs/Kündigungsrechts des Darlehensnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 138, 242, 607
    Keine Angemessenheitskontrolle des Vorfälligkeitsentgelts bei einer zwecks Umschuldung vereinbarten Darlehensablösung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentgelt bei Kreditkündigung rechtswirksam

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kreditwesen; Überprüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Besprechungen u.ä.

  • uni-koeln.de (Entscheidungsanmerkung)

    Höhe des Vorfälligkeitsentgelts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2230
  • ZIP 2002, 1680
  • ZIP 2003, 1189
  • MDR 2003, 1062
  • DNotZ 2004, 120
  • WM 2003, 1261
  • BB 2003, 1462
  • DB 2003, 1897
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    a) In seinem grundlegenden Urteil vom 1. Juli 1997 (BGHZ 136, 161) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen kann, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen, und daß dies insbesondere dann gilt, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits sowie der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist.

    In diesem Fall kann es dem Kreditgeber auch verwehrt sein, sich zur Rechtfertigung einer dieses Maß übersteigenden Vorfälligkeitsentschädigung auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kreditnehmer über deren Höhe zu berufen (vgl. dazu BGHZ 136, 161, 168).

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).

    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit …

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Beide Tatbestände erfordern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten im Falle des § 138 Abs. 2 BGB oder das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten im Falle des § 138 Abs. 1 BGB (BGHZ 128, 255, 257 f.; 141, 257, 263; 146, 298, 301 f.; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88

    Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Umgekehrt begründet die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, daß der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, WM 1983, 115, 117 und vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, WM 1995, 490, 494; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - III ZR 201/88, WM 1989, 1461).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01

    Bereicherungsanspruch eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank: …

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 582.189,98 ? nebst 16, 5% Zinsen aus 435.906,98 ? seit dem 16. April 2001 verurteilt und die Berufung der Klägerin im übrigen abgewiesen (veröffentlicht in ZIP 2002, 1680 und BKR 2002, 1052).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung …

    Denn beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Vorfälligkeitsentgelt zwischen den Parteien vereinbart und lediglich an § 138 BGB gemessen (Senatsurteile vom 11. November 1997 - XI ZR 13/97, WM 1998, 70, 71 und vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, NJW 2003, 2230).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …

    Rn. 38 Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung nicht besteht, wenn es sich bei dem benachteiligten Vertragspartner um einen Kaufmann (§ 1 Abs. 1, § 5 HGB) handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81, NJW 1983, 1420 unter III 4; vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94, BGHZ 128, 255, 267 f.; vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, NJW 2003, 2230 unter II 2 a).
  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Dabei sind die subjektiven Umstände des Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB häufig einem direkten Nachweis nicht zugänglich und können oft nur aus den objektiven Umständen erschlossen werden, wobei in manchen Fallgestaltungen Art und Ausmaß der objektiven Umstände eine Vermutung für das Vorliegen auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale begründen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, NJW 2003, 2230).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2558
OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01 (https://dejure.org/2002,2558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.2002 - 7 U 231/01 (https://dejure.org/2002,2558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 7 U 231/01 (https://dejure.org/2002,2558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorfälligkeitsentgelt - Kein Anspruch bei Abschluss von Neuverträgen

  • andrehink.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch eines Kreditinstituts auf Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der vorzeitigen Tilgung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit

  • ibr-online

    Kreditrecht - Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 812, 818, 249, 488, 490
    Kein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bei gleichzeitiger Aufnahme eines höheren Neukredits zu gleichen Konditionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf "Vorfälligkeitsentschädigung"; Gleichzeitige Aufnahme eines Neukredits; Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung; Anspruch des Darlehensnehmers auf vorzeitige Kreditablösung; Herausgabe von Kapitalnutzungen ; Verzugszinsen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kreditrecht; Vorfälligkeitsentschädigung bei gleichzeitiger Neukreditaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1680
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Die kreditgebende Bank/Sparkasse darf daraus weder Vorteil noch Nachteil haben (siehe dazu die beiden Grundsatzentscheidungen vom 1. Juli 1997 in BGHZ 136, 161 = NJW 1997, 2878 = ZIP 1997, 1641 mit Anmerkung von Köndgen = MDR 1997, 1043 mit Anmerkung von Hertwig und in ZIP 1997, 1646; vgl. zum Ganzen weiter auch BGH WM 1998, 70 = ZIP 1998, 20; BGH WM 1999, 840 = NJW-RR 1999, 842;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 609, Rdnr. 10; Guttenberg, JUS 1999, 1058 ff; Wenzel, ZfIR 2001, 93, 94 ff: Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 165 f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911 f).

    Der Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages besteht deshalb bei einem Verkauf aus privaten Gründen (z. B. Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Umzug) ebenso wie bei der Wahrnehmung einer günstigen Verkaufsgelegenheit (vgl. BGH ZIP 1997, 1641.1643m.w.N.: ZIP 1997, 1646, 1647).

    Dem kann die Beklagte nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass sie sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1997 (ZIP 1997, 1641, 1644) auf einen etwaigen Ersatzanspruch Ersatzgeschäfte grundsätzlich nicht anrechnen lassen müsse.

    Denn auf diese von ihr mit der Klägerin getroffenen Vereinbarungen darf sie sich nicht als Rechtsgrund für das Behalten einer nicht geschuldeten Vorfälligkeitsentschädigung berufen (so ausdrücklich BGH ZIP 1997, 1641, 1643 und ZIP 1997, 1646, 1648).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Die kreditgebende Bank/Sparkasse darf daraus weder Vorteil noch Nachteil haben (siehe dazu die beiden Grundsatzentscheidungen vom 1. Juli 1997 in BGHZ 136, 161 = NJW 1997, 2878 = ZIP 1997, 1641 mit Anmerkung von Köndgen = MDR 1997, 1043 mit Anmerkung von Hertwig und in ZIP 1997, 1646; vgl. zum Ganzen weiter auch BGH WM 1998, 70 = ZIP 1998, 20; BGH WM 1999, 840 = NJW-RR 1999, 842;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 609, Rdnr. 10; Guttenberg, JUS 1999, 1058 ff; Wenzel, ZfIR 2001, 93, 94 ff: Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 165 f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911 f).

    Der Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages besteht deshalb bei einem Verkauf aus privaten Gründen (z. B. Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Umzug) ebenso wie bei der Wahrnehmung einer günstigen Verkaufsgelegenheit (vgl. BGH ZIP 1997, 1641.1643m.w.N.: ZIP 1997, 1646, 1647).

    Denn auf diese von ihr mit der Klägerin getroffenen Vereinbarungen darf sie sich nicht als Rechtsgrund für das Behalten einer nicht geschuldeten Vorfälligkeitsentschädigung berufen (so ausdrücklich BGH ZIP 1997, 1641, 1643 und ZIP 1997, 1646, 1648).

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Wenn eine Bank/Sparkasse die Forderung von Nutzungszinsen in dieser Höhe durch ihren Kunden nicht akzeptieren will, steht es ihr frei, zur geringeren Höhe von ihr gezogener Nutzungen substantiiert vorzutragen (vgl. zum Ganzen BGH ZIP 1999, 528; BGH WM 1998, 1325, 1326f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911).

    Das hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits so entschieden (BGH WM 1998, 1325, 1327 = NJW 1998, 2529, 2531 mit Hinweis auf Büttner aaO).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Allerdings hat der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 14. Juli 2000 (BGHZ 145, 52, 56 f = NJW 2000, 3064, 3065) - obiter dicta - ausgesprochen, dass im Bereicherungsausgleich, soweit der vom Bereicherungsschuldner herauszugebende Geldbetrag - wie im Streitfall - aus Eigenmitteln des Bereicherungsgläubigers aufgebracht wurde (hier: dem Festgeld der Klägerin), die vom Schuldner gezogenen Kapitalnutzungen im Falle ihrer Herausgabe nicht auf die Kreditzinsen (Zinsschaden) anzurechnen seien, die der Gläubiger anderweit habe aufwenden müssen.

    Soweit zum Nachteil der Klägerin entschieden ist, war die Revision wegen der Abweichung von der Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 145, 52 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97

    Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Die kreditgebende Bank/Sparkasse darf daraus weder Vorteil noch Nachteil haben (siehe dazu die beiden Grundsatzentscheidungen vom 1. Juli 1997 in BGHZ 136, 161 = NJW 1997, 2878 = ZIP 1997, 1641 mit Anmerkung von Köndgen = MDR 1997, 1043 mit Anmerkung von Hertwig und in ZIP 1997, 1646; vgl. zum Ganzen weiter auch BGH WM 1998, 70 = ZIP 1998, 20; BGH WM 1999, 840 = NJW-RR 1999, 842;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 609, Rdnr. 10; Guttenberg, JUS 1999, 1058 ff; Wenzel, ZfIR 2001, 93, 94 ff: Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 165 f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911 f).

    Bereits nach der für Altfälle geltenden Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war eine Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn es sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um Schadensersatz im engeren Sinne handelte (BGH ZIP 1998, 20, 21), nur nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze des Schadensersatzrechtes geschuldet.

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Die Berücksichtigung der Zuvielforderung im Kostenausspruch kann dabei auch durch die Belastung des insoweit Unterliegenden allein mit einem Teil seiner außergerichtlichen Kosten geschehen (BGH NJW 1988, 2173).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99

    Berücksichtigung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Das gilt auch, wenn es - wie im Streitfall - um Beträge geht, die als Vergütung für die Nutzung der dem Bereicherungsschuldner zugeflossenen Hauptsumme verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1015).
  • BGH, 09.11.1960 - VIII ZR 222/59

    Kostenverteilung nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. Zuvielforderung als …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Die Kostenentscheidung beruht wegen der erheblichen Zuvielforderung der Klägerin an Zinsen auf § 92 Abs. 1 ZPO; die Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn sich das Teilunterliegen einer Partei lediglich auf eine Nebenforderung bezieht (vgl. BGH MDR 1961, 141).
  • BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97

    Rückabwicklung unverbindlicher Bürstentermingeschäften; Umfang der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Wenn eine Bank/Sparkasse die Forderung von Nutzungszinsen in dieser Höhe durch ihren Kunden nicht akzeptieren will, steht es ihr frei, zur geringeren Höhe von ihr gezogener Nutzungen substantiiert vorzutragen (vgl. zum Ganzen BGH ZIP 1999, 528; BGH WM 1998, 1325, 1326f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911).
  • BGH, 08.10.1996 - XI ZR 283/95

    Pflicht des Darlehensgebers zur anteiligen Erstattung des Disagios bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
    Dass ein sich für das Kreditinstitut etwa ergebender Vorteil auf dessen Ersatzanspruch wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung angerechnet werden muss, hat im Übrigen auch der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen (vgl. BGHZ 133, 355, 359 = WM 1996, 2047; BGH WM 1999.840.841).
  • BGH, 02.03.1999 - XI ZR 81/98

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Höhe der …

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74

    Klage auf Rückzahlung von aus einem Unternehmen entnommener Gelder - Aufrechnung …

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 582.189,98 ? nebst 16, 5% Zinsen aus 435.906,98 ? seit dem 16. April 2001 verurteilt und die Berufung der Klägerin im übrigen abgewiesen (veröffentlicht in ZIP 2002, 1680 und BKR 2002, 1052).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 29/14

    Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    In dem Umfang dieser Herausgabepflicht besteht dann allerdings kein Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 BGB (BGH NJW 1998, 2529 - zu § 818 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anspruch auf Prozesszinsen;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 1148, 1151; vgl. auch OLG Zweibrücken, ZIP 2002, 1680 und OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961).
  • OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05

    Anrechnung der Zinsmarge bei vorzeitiger Ablösung von Altdarlehen

    Entsprechendes gilt auch schon für das von den Klägern angeführte Urteil des OLG Zweibrücken vom 27.05.2002 - 7 U 231/01 - (BKR 2002, 1052 = ZIP 2002, 1680 = OLGR Zweibrücken 2002, 432): Es ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - (BKR 2003, 542 = ZIP 2003, 1189 = NJW 2003, 2230) dahin abgeändert worden, dass der beklagten Sparkasse die anlässlich der bankinternen Umschuldung beanspruchte Vorfälligkeitsentschädigung für die abgelösten Altdarlehen zuerkannt wurde, und zwar ohne Angemessenheitsüberprüfung, weil der dortigen Klägerin erst gar kein Anspruch auf eine vorzeitige Ablösung der Altkredite zustand.
  • LG Köln, 19.03.2008 - 90 O (Kart) 99/07

    Rückzahlung der Entgelte für die Überlassung von Telefonteilnehmerdaten in Höhe …

    Rn. 49 d) Für den Zeitraum, in dem ihr im Vorprozess Rechtshängigkeitszinsen zugesprochen worden sind, kann die Klägerin jedoch nicht kumulativ die Herausgabe von Nutzungen beanspruchen (OLG Zweibrücken, ZIP 2002, 1680, 1683;… Erman/Westermann/Buck, BGB, § 818 Rn. 52;… für Prozesszinsen neben Nutzungen vgl. BGH WM 1998, 1325-1327, in Juris Rn. 29).
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