Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 88 InsO, § 22 Abs 1 GBO, § 29 Abs 1 GBO
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek - IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 88; GBO §§ 22, 29
Löschung von insolvenzrechtlicher Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlöschen einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek durch Löschung im Grundbuch durch Bewilligung eines Gläubigers oder Unrichtigkeitsnachweises
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Löschung einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek aufgrund grundbuchtauglichen Unrichtigkeitsnachweises
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Löschung einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek nur bei grundbuchtauglichem Nachweis des Zeitpunkts des Eröffnungsantrags
- zvi-online.de
InsO § 88; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1
Löschung einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek aufgrund grundbuchtauglichen Unrichtigkeitsnachweises - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 88 Abs. 1; ZPO § 876
Erlöschen einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek durch Löschung im Grundbuch durch Bewilligung eines Gläubigers oder Unrichtigkeitsnachweises - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Sicherungshypothek erloschen: Wer muss Löschung bewilligen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzrechtliche Rückschlagsperre und die Zwangssicherungshypothek
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung wegen Rückschlagsperre
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Löschung einer Zwangsssicherungshypothek auch aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises möglich
Verfahrensgang
- Notariat Schwäbisch Gmünd, 05.07.2011 - II GR G 248/11
- OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Papierfundstellen
- BGHZ 194, 60
- NJW 2012, 3574
- ZIP 2011, 1876
- ZIP 2012, 1767
- MDR 2012, 1313
- DNotZ 2012, 844
- NZI 2012, 753
- NZM 2013, 94
- FGPrax 2012, 234
- WM 2012, 1735
- Rpfleger 2012, 613
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04
Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Rechtsfolge dieser sog. Rückschlagsperre ist das Erlöschen der Hypothek (BGH, Urteile vom 3. August 1995 - IX ZR 34/95, BGHZ 130, 347, 353 [zu § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO] und vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 78 Rn. 16).Rn. 9 b) Das Beschwerdegericht hat ferner richtig erkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nach § 88 InsO erloschene Zwangssicherungshypothek, wenn sie noch im Grundbuch eingetragen ist, wieder neu entstehen kann, allerdings nur mit entsprechend verändertem Rang; Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück frei gibt oder das Insolvenzverfahren ohne Verwertung des Grundstücks aufgehoben wird (BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 80 Rn. 20 ff. …sowie Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372, 1373 Rn. 11).
Ihr wird im Wesentlichen entgegen gehalten, dass das Grundbuch seine Funktion, im Interesse des Rechtsverkehrs eindeutig und zweifelsfrei über die Rechtslage Auskunft zu erteilen, nicht erfüllen könne, sofern die Grundbucheintragung anstelle der erloschenen eine erst später mit verändertem Rang (wieder-)entstandene Zwangssicherungshypothek verlautbare; daran änderten auch die von dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 82 Rn. 24) für geboten erachteten Rangvermerke nichts (vgl. etwa Demharter, Rpfleger 2006, 256, 257; Alff/Hintzen, ZInsO 2006, 481, 482; Böttcher, NotBZ 2007, 86, 88).
Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 100;… Eckardt in Jaeger, InsO, § 88 Rn. 65;… MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 88 Rn. 23; aA Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 387, 388).
Der Insolvenzverwalter kann den eingetragenen Inhaber des Grundpfandrechts, notfalls im Klageweg (§ 894 BGB, § 894 ZPO), auf Erteilung einer Löschungsbewilligung in Anspruch nehmen; alternativ kann er die Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 Abs. 1 GBO verlangen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 81 Rn. 22).
- OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Insolvenzeröffnung: Löschung einer Zwangshypothek bei deren schwebender …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Rn. 4 Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2011, 1876 veröffentlicht ist, erachtet zur Löschung der Hypotheken die Vorlage entsprechender Bewilligungen der Gläubiger gemäß § 19 GBO als erforderlich.Rn. 13 bb) Die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass selbst dann, wenn der Insolvenzverwalter den Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO zu führen vermag, zur Berichtigung des Grundbuchs (zusätzlich) die Bewilligung des Gläubigers notwendig sein soll, findet in der Grundbuchordnung keine Stütze (ebenso Lau, EWiR 2012, 29, 30).
- OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10
Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 100;… Eckardt in Jaeger, InsO, § 88 Rn. 65;… MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 88 Rn. 23; aA Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 387, 388).Im Übrigen werden seine berechtigten Belange dadurch gewahrt, dass ihm das Grundbuchamt vor der Löschung im Wege des § 22 Abs. 1 GBO rechtliches Gehör zu gewähren hat (Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316 mwN; OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 22 Rn. 49).
- OLG München, 27.10.2011 - 34 Wx 435/11
Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch eines Insolvenzverwalters hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 100;… Eckardt in Jaeger, InsO, § 88 Rn. 65;… MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl., § 88 Rn. 23; aA Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 387, 388).Im Übrigen werden seine berechtigten Belange dadurch gewahrt, dass ihm das Grundbuchamt vor der Löschung im Wege des § 22 Abs. 1 GBO rechtliches Gehör zu gewähren hat (Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316 mwN; OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 22 Rn. 49).
- BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57
Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die durch die - auch im Grundbuchrecht heranzuziehende (Senat, Beschluss vom 20. September 1957 - V ZB 19/57, BGHZ 25, 186, 188) - Vorschrift des § 415 Abs. 1 ZPO an eine öffentliche Urkunde gestellt werden, weil das Insolvenzgericht bei ihrer Erstellung die Grenzen der ihm zugewiesenen Befugnisse überschritten hat. - OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 68/10
Grundbuchverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer vor dem …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Dem Insolvenzgericht kommt nicht die Aufgabe zu, den Eingang des der Insolvenzeröffnung zugrunde liegenden Antrags gegenüber dem Grundbuchamt zu bescheinigen (OLG München, ZIP 2010, 1861, 1862; Böttcher, NotBZ 2007, 86, 89; NotBZ 2011, 417, 418; Keller, ZfIR 2006, 499, 501 und FGPrax 2010, 278, 279). - BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Rn. 9 b) Das Beschwerdegericht hat ferner richtig erkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nach § 88 InsO erloschene Zwangssicherungshypothek, wenn sie noch im Grundbuch eingetragen ist, wieder neu entstehen kann, allerdings nur mit entsprechend verändertem Rang; Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück frei gibt oder das Insolvenzverfahren ohne Verwertung des Grundstücks aufgehoben wird (BGH…, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 80 Rn. 20 ff. sowie Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372, 1373 Rn. 11). - BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03
Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Im Übrigen werden seine berechtigten Belange dadurch gewahrt, dass ihm das Grundbuchamt vor der Löschung im Wege des § 22 Abs. 1 GBO rechtliches Gehör zu gewähren hat (Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316 mwN; OLG Köln, ZIP 2010, 1763, 1765; OLG München, ZIP 2012, 382, 383;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 22 Rn. 49). - BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95
Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Rechtsfolge dieser sog. Rückschlagsperre ist das Erlöschen der Hypothek (BGH, Urteile vom 3. August 1995 - IX ZR 34/95, BGHZ 130, 347, 353 [zu § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO] …und vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, 78 Rn. 16). - BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75
Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Das Bewilligungserfordernis erfährt aber für den - hier gegebenen - Fall, dass die Eintragung der Berichtigung des Grundbuchs dient, durch die Regelung des § 22 GBO, bei der es sich um eine Ausnahme von dem das Grundbuchrecht beherrschenden formellen Konsensprinzip handelt (Senat, Beschluss vom 10. März 1976 - V ZB 15/75, BGHZ 66, 341, 345), eine Einschränkung. - OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10
Insolvenzverfahren: Rechtsfolge der Rückschlagsperre bei eingetragenen …
- LG Berlin, 25.09.2001 - 86 T 574/01
Antrag auf Löschung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung …
- LG Bonn, 02.12.2003 - 4 T 519/03
Betreuervergütung, Zeitansatz
- OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95
Berichtigungsbewilligung im Prozessvergleich
- BGH, 21.09.2017 - IX ZR 40/17
Insolvenzverfahren: Öffentlich-rechtliche Verstrickung des gepfändeten …
Es wird jedoch nicht von Amts wegen berichtigt, sondern dies ist im Ausgangspunkt dem Insolvenzverwalter überlassen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 219/11, BGHZ 194, 60 Rn. 12 ff). - OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18
Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben
Denn bereits die formale Position eines Betroffenen im Verfahren auf Berichtigung nach Unrichtigkeitsnachweis begründet nach dem in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch dem Grundbuchverfahren zu beachtenden Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (…Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, BVerfG, Beschluss vom, 18.01.2000, juris Leitsatz 1 und Rz. 24 ff.; OLG München, Beschluss vom 09.02.2015, NJW-RR 2015, 907 [KG Berlin 07.04.2015 - 13 WF 57/15] ; BGH NJW 2012, 3574; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 532 [OLG Zweibrücken 20.08.1999 - 3 W 171/99] ;… Demharter, aaO, § 1 Rz. 68).Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das in der Buchposition ausgewiesene materielle Recht mehr oder minder wahrscheinlich besteht (BGH NJW 2012, 3574 [BGH 12.07.2012 - V ZB 219/11] ; OLG München NJW-RR 2015, 907;… KEHE-Munzig, aaO, § 51 Rz. 48;… Meikel-Böhringer, GBO, 11. A., § 51 Rz. 187;… Demharter, aaO, § 1 Rz. 69).
- OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre …
Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (BGH NJW 2012, 3574, nachgehend zu OLG Stuttgart/Senat ZIP 2011, 1876).Denn in diesem Fall wäre offenkundig, dass die Sicherheit im letzten Monat vor dem Eingang des Eröffnungsantrages oder nach diesem Antrag erlangt worden wäre (vgl. BGH NJW 2012, 3574 [im Falle einer Zwangssicherungshypothek]).
Der Rechtspfleger des Amtsgerichts weist auch zutreffend darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts, sondern des über die Anfechtungsklage entscheidenden Prozessgerichts ist, den maßgeblichen Antrag zu bestimmen (BGH NJW 2012, 3574, zugleich mit Hinweis darauf, dass in der Kommentarliteratur dabei wiederum eine begrenzte Bindung des Prozessgerichts an die Rechtsauffassung des Insolvenzgerichts angenommen wird, wenn der Eröffnungsbeschluss auf den zugrunde liegenden Antrag Bezug nimmt und vor diesem keine weiteren Anträge gestellt wurden).
Nichts anderes kommt nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre in Betracht, weil diese der Insolvenzanfechtung sachlich zuzuordnen ist (BGH NJW 2012, 3574).
- OLG Köln, 25.02.2015 - 2 Wx 29/15
Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts des Insolvenzantrags gegenüber dem …
Maßgeblich ist insoweit nach der wohl h.M. in der Rechtsprechung und Literatur der Zeitpunkt der Eintragung der Zwangssicherungshypothek und nicht bereits der Stellung des Eintragungsantrages, selbst wenn sämtliche Eintragungsvoraussetzungen bereits bei Antragstellung vorgelegen haben (Senat, FGPrax 2010, 230 m.w.N.;… Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 88 Rn. 20; Sternal, NZI 2014, 928, 929;… a.A.: Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand Juni 2014, § 88 Rn. 17; offen gelassen von BGHZ 194, 60 = NZI 2012, 753).Vielmehr ist ein Nachweis durch Urkunden entbehrlich, wenn offenkundig ist, dass die Sicherungshypothek in dem letzten Monat vor dem Eingang des Eröffnungsantrags oder nach diesem Antrag eingetragen worden (BGHZ 194, 60 = FGPrax 2012, 234; Keller, ZIP 2000, 1324, 1331).
Rn. 13 Aufgrund der vorliegend gegebenen Offenkundigkeit kann der Senat es dahinstehen lassen, ob der von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung uneingeschränkt zu folgen ist (vgl. BGHZ 164, 60 = FGPrax 2012, 234; OLG Hamm, ZInsO 2014, 150; OLG München, NZI 2014, 927 mit Anm. Sternal, Sternal, NZI 2014, 928; a.A. OLG Köln, FGPrax 2010, 230; 1763; OLG München, FGPrax 2012, 13), dass weder mit einer entsprechenden Bescheinigung des Insolvenzgerichts noch mit den Gründen des Eröffnungsbeschlusses der Zeitpunkt des Antragseingangs nachgewiesen werden kann.
Dabei weicht der Senat weder von der Entscheidung des BGH (NZI 2012, 753) noch von der Entscheidung des OLG München (NZI 2014, 927 f.) ab.
- OLG München, 14.08.2014 - 34 Wx 328/14
Grundbuchberichtigung: Nachweis des für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre …
Rn. 7 1. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.7.2012 (BGHZ 194, 60) kann, wenn eine grundbuchmäßige Sicherung erlangt wird, deren Unwirksamkeit nach § 88 InsO im Raum steht, die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht nur aufgrund einer Bewilligung des Gläubigers nach § 19 GBO beseitigt werden; vielmehr ist das Grundbuch auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (…BGH a. a. O. Rn. 11;… siehe auch Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 100;… Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 66.3; aus der Rechtsprechung Senat vom 25.8.2010, 34 Wx 68/10 = Rpfleger 2011, 80; OLG Köln FGPrax 2010, 230; OLG Hamm Rpfleger 2014, 158).Das Eingangsdatum des maßgeblichen Eröffnungsantrags gehört, anders als der Zeitpunkt der Eröffnung selbst (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO), nicht zum zwingenden, damit bezeugenden Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 27 Abs. 2 InsO), weshalb es schon grundsätzlich zweifelhaft ist, dass dessen Aufnahme in die Entscheidungsgründe eine grundbuchmäßige Nachweisführung erlaubt (siehe Eckardt EWiR 2012, 631).
- OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks
Rn. 15 Allerdings vermittelt regelmäßig bereits die formale Position eines Betroffenen im Verfahren auf Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises diesem einen Anspruch auf Gehörsgewährung (ganz herrschende Meinung; z. B. BGH Rpfleger 2012, 613/614; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 532;… Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 21;… Demharter § 1 Rn. 69). - OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12
Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der …
Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung des durch die Eintragung in seinen Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso jetzt BGH FGPrax 2012, 234).Im Ausgangspunkt kann diese Unwirksamkeit nach der Entscheidung des BGH vom 12.07.2012 (u.a. veröffentlicht in FGPrax 2012, 234) auch mit einem hier gestellten Grundbuchberichtigungsantrag des Insolvenzverwalters nach § 22 Abs. 1 GBO geltend gemacht werden.
Nur im Fall eines kürzeren Zeitraumes als eines Monates zwischen Eintragung und Eröffnung müsste zwingend angenommen werden, dass die Eintragung im Sinne des § 88 InsO zugleich im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag erfolgt ist (BGH FGPrax 2012, 234).
- OLG Jena, 14.11.2019 - 2 U 917/19
Insolvenzanfechtung: Anfechtbare Rechtshandlung bei Vermögensverlagerung aus …
Beide Möglichkeiten stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 219/11 -, BGHZ 194, 60-68, juris Rdn. 12).Rechtsfolge dieser sog. Rückschlagsperre ist das Erlöschen der Hypothek (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 219/11 -, BGHZ 194, 60-68, juris Rdn. 8; BGH…, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04 -, BGHZ 166, 74-84, juris Rdn. 16).
- OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15
Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch …
Rn. 18 Die Beibringung einer Bewilligung des Erben als des unmittelbar Betroffenen für die Löschung der Vormerkung kann nach der Rechtsprechung des Senates hier nicht mit einer rangwahrenden Zwischenverfügung verlangt werden (vgl. BeckRS 2012, 19323;… vgl. auch Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18 Rdz. 32; anders offenbar für den Fall des Nachweises der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre OLG Hamm RPfleger 2014, 158 unter Hinweis auf BGH FGPrax 2012, 234). - KG, 14.03.2017 - 1 W 135/17
Eintragung einer Zwangshypothek: Bestimmtheitsgrundsatz bei Beantragung der …
Im Fall einer Zwangshypothek hat dies das Erlöschen der Hypothek zur Folge (BGH, NJW 2012, 3574; 2006, 1286, 1287).Hiervon wird die innerhalb eines Monats vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Eintragung im Grundbuch entstandene Zwangshypothek erfasst, womit das Grundbuch unrichtig geworden ist (BGH, NJW 2012, 3574).
- BGH, 13.06.2013 - V ZA 24/12
Notwendigkeit einer Entscheidung des Prozessgerichts über die Unrichtigkeit der …
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 21/25
Erbengemeinschaft, Ausscheiden eines Miterben, Zwischenverfügung, Grundbuchamt, …
- LG Köln, 02.07.2024 - 118 Qs 12/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
Unrichtigkeitsnachweis des Insolvenzverwalters reicht für Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht aus - zvi-online.de
InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
Löschung einer aufgrund der Rückschlagsperre schwebend unwirksam gewordenen Zwangshypothek nur mit grundbuchtauglich nachgewiesener Bewilligung des Gläubigers
- Betriebs-Berater
Zur schwebenden Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund Rückschlagsperre
- Owlit
- rechtsportal.de
InsO § 88; GBO § 19; GBO § 22; GBO § 27; GBO § 29
Voraussetzungen der Löschung einer gemäß § 88 InsO schwebend unwirksamen Zwangshypothek - ibr-online
Löschung von Zwangshypothek nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangshypothek und die Eröffnung des Insolvensverfahrens
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung wegen Rückschlagsperre
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
Löschung einer aufgrund des Rückschlagsperre schwebend unwirksam gewordenen Zwangshypothek nur mit grundbuchtauglich nachgewiesener Bewilligung des Gläubigers - Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur schwebenden Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund Rückschlagsperre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Löschung einer gemäß § 88 InsO schwebend unwirksamen Zwangshypothek
Verfahrensgang
- Notariat Schwäbisch Gmünd, 05.07.2011 - II GR G 248/11
- OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1876
- DNotZ 2012, 199
- FGPrax 2011, 286
- BB 2011, 2370
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10
Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Rn. 23 Lediglich der Entscheidung des OLG Köln vom 14. Juli 2010, ZIP 2010, 1763, kann entnommen werden, dass dieses den Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 Abs. 1 GBO ausreichen lassen will, aber verlangt, dass den von der Rückschlagsperre betroffenen Gläubigern vor der Löschung der Grundbucheintragung rechtliches Gehör gewährt wird.Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln ZIP 2010, 1763) erforderlich.
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04
Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Rn. 13 Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2006, Az. IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, sind die von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre des § 88 InsO betroffenen Sicherungen eines Gläubigers gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. - BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05
Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Rn. 21 "Ob die Möglichkeit der Konvaleszenz und die damit verbundene, mögliche Haftungsgefahr einer Grundbuchunrichtigkeit wiederum dazu führen, dass die Löschung einer der Rückschlagsperre unterliegenden Zwangshypothek nur aufgrund einer Löschungsbewilligung des Gläubigers erfolgen kann (so Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 388; Böttcher, NotBZ 2007, 87), ist weiterhin ungeklärt und bedarf wohl der weiteren obergerichtlichen Klärung (vgl. auch Demharter, Rpfleger 2006, 257).".
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372). - OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Rn. 27 Auch das OLG Düsseldorf hat sich bei einer Vormerkung wegen der Möglichkeit von deren "Neuaufladung" am 2. März 2011, Az. 3 Wx 266/10, NotBZ 2011, 231 (m.w.N.), auf den Standpunkt gestellt, dass der Nachweis des Wegfalls des ursprünglich gesicherten Anspruchs nicht ausreicht, sondern die Bewilligung des Berechtigten zur Löschung der Vormerkung erforderlich ist. - OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 68/10
Grundbuchverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer vor dem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372). - OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10
Insolvenzverfahren: Rechtsfolge der Rückschlagsperre bei eingetragenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372).
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen …
Rn. 4 Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2011, 1876 veröffentlicht ist, erachtet zur Löschung der Hypotheken die Vorlage entsprechender Bewilligungen der Gläubiger gemäß § 19 GBO als erforderlich.Rn. 13 bb) Die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass selbst dann, wenn der Insolvenzverwalter den Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO zu führen vermag, zur Berichtigung des Grundbuchs (zusätzlich) die Bewilligung des Gläubigers notwendig sein soll, findet in der Grundbuchordnung keine Stütze (ebenso Lau, EWiR 2012, 29, 30).
- OLG München, 27.10.2011 - 34 Wx 435/11
Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch eines Insolvenzverwalters hinsichtlich …
Ist eine zu Gunsten eines Gläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre unwirksam geworden, so kann der Insolvenzverwalter ungeachtet der Möglichkeit eines späteren erneuten Wirksamwerdens der Sicherung die Berichtigung des Grundbuchs im Wege des Unrichtigkeitsnachweises betreiben (Anschluss an OLG Köln vom 14.7.2010, 2 W 86/10 = ZIP 2010, 1763; a. A. OLG Stuttgart vom 30.8.2011, 8 W 310/11).Rn. 11 Die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 30.8.2011, 8 W 310/11, bei juris) überzeugt nicht.
Die Rechtsbeschwerde ist zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (siehe OLG Stuttgart vom 30.8.2011, 8 W 310/11, OLG Köln 2010, 1763).
- OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
Grundbuch: Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO - Rückschlagsperre
Rn. 13 Demgegenüber hat der Senat sich in seinem kürzlich ergangenen Beschluss vom 31. Juli 2012 (Az. 20 W 187/12) der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (ZIP 2011, 1876) angeschlossen, wonach der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO für die Löschung von Zwangshypotheken, die von der Rückschlagsperre des § 88 InsO betroffen sind, nicht genügt, sondern hierzu die Löschungsbewilligung des Zwangshypothekars erforderlich ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".