Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Kein einheitlicher Erfüllungsort nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags; Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 269 BGB, § 358 BGB, § 21 ZPO, § 29 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags; Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung - IWW
§ 492 BGB, § ... 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, § 358 BGB, § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 59, 60 ZPO, § 29 ZPO, § 269 BGB, § 462 BGB, § 358 Abs. 4 Satz 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 348 Abs. 1 BGB, § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB, § 12, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 21 ZPO, § 35 ZPO
- Betriebs-Berater
Erfüllungsort für Rückabwicklung bei Widerruf eines mit Kaufvertrag i. S. v. § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags - und der Gerichtsstand
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zuständiges Gericht bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vermittlung des Darlehensvertrags durch den Verkäufer begründet keine Niederlassung der Darlehensgeberin am Ort der Vermittlung
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt - 1 C 322/24
- OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 11 UH 25/24
- BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1969
- NJW-RR 2025, 762
- ZIP 2025, 1350
- WM 2025, 1025
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (22)
- BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18
Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Rn. 15 1. Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann über den Wortlaut der Vorschrift hinaus nicht nur im Vorfeld einer Klage erfolgen, sondern auch dann, wenn wie im Streitfall bereits Klage erhoben worden ist (Senat…, Beschluss vom 14. Juli 2020 - X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 10; Beschluss vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 10).Rn. 38 Etwas anderes wäre nur dann anzunehmen, wenn sich ein gemeinschaftlich bestehender Gerichtsstand am gewählten Ort zuverlässig feststellen ließe (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 17).
- BGH, 24.01.2007 - XII ZR 168/04
Erfüllungsort beim Beherbergungsvertrag
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien einen anderen Leistungsort vereinbart haben oder wenn sich aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, ein abweichender Erfüllungsort ergibt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2007 - XII ZR 168/04, NJW-RR 2007, 777 Rn. 11).Dass dies zu unterschiedlichen Gerichtsständen führen kann, ist prinzipiell hinzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2007 - XII ZR 168/04, NJW-RR 2007, 777 Rn. 12; Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 134/94, NJW 1995, 1546 f.).
- OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18
Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages …
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Rn. 10 a) Nach Auffassung zahlreicher Oberlandesgerichte sind sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrags und eines damit im Sinne von § 358 BGB verbundenen Kaufvertrags an dem Ort zu erfüllen, an dem sich die veräußerte Sache im Zeitpunkt des Widerrufs vertragsgemäß befindet (OLG Hamm, Urteil vom 27. November 2019 - 31 U 114/18, juris Rn. 78; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 4 U 20/21, juris Rn 6; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 13. August 2020 - 4 U 100/19, juris Rn. 180; OLG Dresden…, Urteil vom 5. November 2020 - 8 U 1084/20, juris Rn. 52, 54; OLG Köln…, Beschluss vom 14. April 2020 - 12 U 46/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 5 SA 47/19, juris Rn. 21; OLG Frankfurt…, Urteil vom 20. Januar 2021 - 17 U 492/19, juris Rn. 48).Rn. 35 Die Vermittlung des Darlehensvertrages durch die Beklagte zu 1) begründet keine Niederlassung der Beklagten zu 2) am Ort der Vermittlung (ebenso für diese Konstellation: OLG Hamm, Urteil vom 27. November 2019 - 31 U 114/18, juris Rn. 65).
- BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20
Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Rn. 42 V. Mit der Bestimmung des Amtsgerichts Mönchengladbach als zuständiges Gericht geht die Rechtshängigkeit ohne weiteres auf dieses über (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 65). - BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86
Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der …
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Die bloße Vermittlung von Vertragsofferten genügt nicht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 188/86, NJW 1987, 3081). - BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Rn. 40 Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20). - BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82
Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in dieser Konstellation sowohl der Anspruch auf Rückgabe der Kaufsache als auch der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises an dem Ort zu erfüllen, an dem sich die Kaufsache im Zeitpunkt der Wandelung vereinbarungsgemäß befindet (BGH, Urteil vom 9. März 1983 - VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104 = NJW 1983, 1479, juris Rn. 14). - BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Dagegen ist nicht erforderlich, dass der Bundesgerichtshof diese Frage ebenfalls für entscheidungserheblich hält (Senat…, Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6; Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 7). - BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Auch für einen Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ist im Hinblick darauf, dass der Abnehmer am Ort der Abnahme wesentliche Nebenpflichten zu erfüllen hat, ein einheitlicher Leistungsort für alle Vertragspflichten angenommen worden (BGH, Urteil vom 17. September 2003 - VIII ZR 321/02, NJW 2003, 3418). - BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85
Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag
Auszug aus BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25
Entsprechendes gilt für einen Bauwerkvertrag, bei dem auch der Besteller eine seiner Hauptpflichten, nämlich die Abnahme des Werks, am Ort des Bauwerks zu erfüllen hat und bei dem es im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien liegt, eine gerichtliche Auseinandersetzung über etwaige Mängel des Bauwerks in dessen räumlicher Nähe durchführen zu können (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935). - BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider …
- BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11
Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines …
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
- BGH, 14.07.2020 - X ARZ 156/20
Gerichtsstandsbestimmung bei einer Erweiterung der Klage auf zusätzliche …
- OLG Frankfurt, 20.01.2021 - 17 U 492/19
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Rückabwicklung eines …
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 134/94
Erfüllungsort bei einer durch eine Bürgschaft gesicherten Verbindlichkeit
- OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 100/19
1. Bei einem verbundenen, der Finanzierung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs …
- OLG Köln, 14.04.2020 - 12 U 46/20
- OLG Dresden, 05.11.2020 - 8 U 1084/20
Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung …
- OLG Braunschweig, 16.06.2021 - 4 U 20/21
Kein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche eines Verbrauchers aus …
- OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 5 SA 47/19
- RG, 16.06.1903 - II 543/02
Wandelungsanspruch. Örtliches Recht. Erfüllungsort.
- BayObLG, 03.07.2025 - 102 AR 11/25
Darlehensverträge, Widerruf des Käufers, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfall, …
Rn. 21 b) Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("… verklagt werden sollen …") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 15 m. w. N.).Die unter den Land- und Oberlandesgerichten umstrittene Frage, ob in dieser Fallkonstellation alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2025, Az. X ARZ 38/25 (ZIP 2025, 1350 Rn. 19 ff.), höchstrichterlich in dem Sinne geklärt, dass es keinen einheitlichen Erfüllungsort für alle Ansprüche auf Rückabwicklung gibt.
Denn auf den Widerruf sind nicht mehr die Regeln über den gesetzlichen Rücktritt entsprechend anwendbar, die gemäß § 348 BGB eine Erfüllung Zug um Zug vorsehen; vielmehr kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware abgesandt hat (BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 30; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2022, XI ZR 226/21, juris Rn. 13 m. w. N.).
Rn. 33 Ebenso wenig führt der im Fall der Ausübung des Widerrufs in § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB geregelte Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag zu einem anderen Ergebnis (BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 31).
Rn. 39 e) Die in der Klageerhebung liegende Wahl des Gerichtsstands (§ 35 ZPO) steht der Zulässigkeit der Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht entgegen, da sich ein gemeinschaftlich bestehender Gerichtsstand am angerufenen Landgericht München I nicht zuverlässig feststellen lässt (vgl. BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 38 m. w. N.).
Rn. 42 Unter den verbleibenden beiden in Betracht kommenden Gerichten spricht für die Bestimmung des Landgerichts MGB, dass die Beklagte zu 2) als Darlehensgeberin gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB diejenige Vertragspartnerin ist, gegen die die Rechtsfolgen des Widerrufs grundsätzlich geltend zu machen sind (vgl. auch BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 41) und der Schwerpunkt in der Argumentation der Parteien auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem erklärten Widerruf liegt.
Rn. 43 4. Mit dieser Entscheidung geht die Rechtshängigkeit ohne Weiteres auf das bestimmte Gericht über (vgl. BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 42;… Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 65; BayObLG…, Beschluss vom 18. Juni 2024, 101 AR 80/24, juris Rn. 28 m. w. N.).
- BayObLG, 10.09.2026 - 101 AR 122/26
Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Gewährleistungsansprüche, …
Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") hinaus auch noch in Betracht, wenn - wie hier - gegen die Beklagten bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 15;… BayObLG, Beschl. v. 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 17; jeweils m. w. N.).Rn. 49 Mit dieser Entscheidung geht die Rechtshängigkeit ohne Weiteres auf das bestimmte Gericht über (vgl. BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 42; BayObLG…, Beschluss vom 18. Juni 2024, 101 AR 80/24 e, juris Rn. 28 m. w. N.).
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Rn. 52 (a) Nach überwiegender, insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener Ansicht wird im Rahmen von Rückabwicklungsschuldverhältnissen bei Kaufverträgen ein einheitlicher Erfüllungsort dort angenommen, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet (BayObLG…, Beschluss vom 5. März 2024, 101 AR 246/23 e, juris Rn. 35;… OLG Hamm, Urt. v. 14. August 2023, 31 U 125/21, NJOZ 2024, 985 Rn. 47; OLG Schleswig…, Beschluss vom 20. Dezember 2022, 2 AR 28/22, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 21. April 2021, 8 AR 11/21, juris Rn. 14;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.51; vgl. auch BGH, Urt. v. 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 27).Damit fehle es an einer wesentlichen Voraussetzung für die Annahme eines gemeinsamen Erfüllungsorts für die wechselseitigen Verpflichtungen (BGH ZIP 2025, 1350 Rn. 28 ff.;… OLG Hamm, Urt. v. 14. August 2023, 31 U 125/21, juris Rn. 64 ff.; KG…, Beschluss vom 21. September 2022, 8 U 1054/20, MDR 2023, 247 Rn. 46 f.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 16. Juni 2021, 4 U 20/21, ZIP 2021, 1698 Rn. 19 ff; a. A. z. B. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 7. Februar 2023, 17 U 16/22, WM 2023, 975 Rn. 40 ff.;… Knops in beck-online.OGK, Stand: 15. Januar 2025, BGB § 495 Rn. 177).
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 55/25
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Bauverträgen auch für Ansprüche …
Bei Klagen des Bauherrn gegen den Bauunternehmer ist regelmäßig der Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO am Ort des Bauvorhabens begründet, was auch Sekundäransprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Haupt- und Nebenpflichten aus dem Bauvertrag erfasst (vgl. dazu z. B. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juni 2019, I-32 SA 32/19, juris Rn. 20; grundlegend dazu auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1985, I ARZ 737/85, NJW 1986, 935; auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, juris Rn. 26;… Beschluss vom 18. Februar 2010, Xa ARZ 14/10, juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 47).Schließlich liegt es auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, daß - als Folge des gemeinsamen Erfüllungsortes - eine gerichtliche Auseinandersetzung dort durchgeführt werden kann, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme - z. B. über das Ausmaß oder über behauptete Mängel - regelmäßig wesentlich einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann als an dem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers" (vgl. aus jüngerer Zeit z. B. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, juris Rn. 26).
- BayObLG, 13.03.2026 - 102 AR 23/26
Örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Erfüllungsort, …
Zwar kann sich aus der Natur des Schuldverhältnisses ein einheitlicher Leistungsort für alle Vertragspflichten ergeben, wenn diese einen besonderen Bezug zu einem bestimmten Ort haben (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, juris Rn. 25). - BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26
Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand
Rn. 39 aa) Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen alle (hier: Wider-)Beklagten bereits eine (hier: Wider-)Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 15 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 3. Juli 2025, 102 AR 11/25 e, juris Rn. 31). - BayObLG, 12.08.2025 - 102 AR 64/25
Mehrere Antragsgegner, Gerichtsstandsbestimmung, Aufsichtsratsmitglied, …
Rn. 29 5. Mit dieser Entscheidung geht die Rechtshängigkeit ohne Weiteres auf das bestimmte Gericht über (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 42;… Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 65; BayObLG…, Beschluss vom 3. Juli 2025, 102 AR 11/25 e, juris Rn. 53;… Beschluss vom 18. Juni 2024, 101 AR 80/24, juris Rn. 28 m. w. N.). - BayObLG, 20.11.2025 - 102 AR 119/25
Wohnungseigentümergemeinschaft, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …
Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("… verklagt werden sollen …") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025, X ARZ 38/25, ZIP 2025, 1350 Rn. 15 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 17.06.2025 - 6 U 20/25
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Widerruf eines …
Rn. 35 Soweit der Kläger demgegenüber auf Rechtsprechung und Literatur hinweist, wonach im Fall des Widerrufs - wie bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt oder die ungerechtfertigte Bereicherung - ein einheitlicher Leistungsort für die Rückzahlung des Kaufpreises und die Rückgabe der Kaufsache dort angenommen werde, wo sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet und damit regelmäßig am Wohnsitz des Käufers (vgl. dazu den Überblick bei OLG Köln…, Beschluss vom 21. April 2021 - I-8 AR 11/21 -, Rn. 15, juris), sind die fraglichen Fundstellen überholt durch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2025 - X ARZ 38/25 -, Rn. 17 ff., juris.
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