Rechtsprechung
| AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Obliegenheitsverletzung: Verheimlichen eines Vermögenserwerbs bei bloßem Verschweigen; Zeitpunkt einer Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbs von Todes wegen; Verschuldensprüfung und Beeinträchtigung der ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 296 Abs. 1 S. 1 InsO
Verschweigen als Verheimlichen im Sinne des § 295 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbes im Wege der Erbschaft; Verschulden im Sinne des § 296 Abs. 1 S. 1 InsO wegen verspäteter Information des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verschweigen als Verheimlichen im Sinne des § 295 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbes im Wege der Erbschaft; Verschulden im Sinne des § 296 Abs. 1 S. 1 InsO wegen verspäteter Information des ...
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
- LG Göttingen, 15.01.2008 - 10 T 1/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- AG Göttingen, 18.07.2007 - 74 IK 130/00
Erwerb eines Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht; Übertragung …
Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
Die gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO erforderliche Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liegt darin, dass infolge der unterlassenen Information dem Treuhänder die Möglichkeit genommen wird, den hälftigen Wert herauszuverlangen (im Anschluss an AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621).Rn. 16 e) Folglich besteht grundsätzlich die Verpflichtung eines Schuldners, den Treuhänder von einem Erbfall zu informieren (ebenso AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621; aufgehoben von LG Göttingen, Beschl. v. 09.10.2007 - 10 T 122/07, Rpfleger 2007, 679 mit der Begründung, dass im konkreten Fall kein Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht vorlag).
- AG Neubrandenburg, 04.09.2006 - 9 IN 148/03
Obliegenheit des Schuldners in der Insolvenz zur Herausgabe der Hälfte einer …
Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
Ein Verheimlichen iSd § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfordert nicht ein ausdrückliches Handeln des Schuldners gegenüber dem Treuhänder (a. A. AG Neubrandenburg NZI 2006, 647); ein bloßes Verschweigen genügt.Rn. 9 a) Das Amtsgericht Neubrandenburg (NZI 2006, 647, 648) fordert für ein Verheimlichen von Vermögen ein ausdrückliches Handeln des Schuldners gegenüber dem Treuhänder mit der Zielsetzung zu verhindern, dass der Treuhänder Kenntnis von dem Erbfall und dem Nachlassvermögen erhält.
- BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der …
Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
Rn. 26 Erforderlich ist, dass die Insolvenzgläubiger ohne die Obliegenheitsverletzung eine bessere Befriedigung im Hinblick auf ihre Forderungen hätten erreichen können; eine Gefährdung reicht nicht aus (BGH ZInsO 2006, 547 = NZI 2006, 413 = ZVI 2006, 257). - LG Göttingen, 24.08.2004 - 10 T 94/04
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
Für das eröffnete Verfahren ist aber anerkannt, dass der Schuldner den Insolvenzverwalter/Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO unaufgefordert zu informieren hat (LG Göttingen ZInsO 2004, 1212, 1213 f. = NZI 2004, 678 = ZVI 2005, 48). - LG Göttingen, 09.10.2007 - 10 T 122/07
Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners bei einem …
Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
Rn. 16 e) Folglich besteht grundsätzlich die Verpflichtung eines Schuldners, den Treuhänder von einem Erbfall zu informieren (ebenso AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621; aufgehoben von LG Göttingen, Beschl. v. 09.10.2007 - 10 T 122/07, Rpfleger 2007, 679 mit der Begründung, dass im konkreten Fall kein Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht vorlag).
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08
Anforderungen an die Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten eines …
Ein schlichtes Unterlassen stellt dann ein "Verheimlichen" dar, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln - zur Offenbarung des Vermögensgegenstandes also - besteht (…LK-StGB/Tiedemann, aaO Rn. 38a;… MünchKomm-StGB/Radtke, aaO Rn. 18;… Schönke/Schröder/Stree/Heine, StGB 27. Aufl. § 283 Rn. 5;… FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 49;… Graf-Schlicker/ Kexel, InsO § 295 Rn. 13;… MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 295 Rn. 82;… Hess, InsO § 295 Rn. 50; a.A. AG Holzminden, ZVI 2006, 260; AG Göttingen ZInsO 2008, 49, 50;… Schmidt, Privatinsolvenz 3. Aufl. Rn. 90;… HK-InsO/Landfermann, InsO 5. Aufl. § 295 Rn. 18 mit Fn. 65;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 295 Rn. 24;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 48;… HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 295 Rn. 18;… Pape aaO). - AG Göttingen, 15.01.2015 - 74 IN 94/10
Zur Reichweite der Obliegenheiten des Schuldners bei einem Erbfall während der …
Die Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liege darin, dass dem Treuhänder die Möglichkeit genommen worden sei, den hälftigen Wert heraus zu verlangen (AG Göttingen ZInsO 2008, 49). - LG Münster, 08.10.2008 - 5 T 512/07
Versagung einer Restschuldbefreiung aufgrund Obliegenheitsverletzung durch …
Denn die gegenteilige Annahme würde der Zielvorstellung des Gesetzgebers entgegen laufen, wonach sich der Schuldner nach besten Kräften bemühen soll, während der Laufzeit der Abtretungserklärung seine Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen, um anschließend endgültig von seinen restlichen Schulden befreit zu werden (…vgl. Uhlenbruck, Insolvenzordnung Kommentar, 12. Auflage 2003, § 295 Rn. 48;… Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 295 Rn. 18; AG Göttingen, Beschluss vom 06.12.2007, AZ. 74 IK 333/04). - LG Göttingen, 15.01.2008 - 10 T 1/08
Voraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Versagung einer Restschuldbefreiung …
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren ... hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch K. als Einzelrichterin auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 14./19.12.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 06.12.2007 - 74 IK 333/04 - am 15.01.2008 beschlossen:. - AG Oldenburg, 03.02.2009 - 61 IN 21/03
Versagung der Restschuldbefreiung im Fall der Nichtherausgabe von …
Diese Erbschaft hätte der Schuldner auch von sich aus ungefragt anzeigen müssen (AG Göttingen, ZInsO 2008, 49;… a.A. AG Neubrandenburg NZI 2006, 647, Frankfurter Kommentar InsO / Ahrens, § 295 Rz. 50 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- zvi-online.de
InsO §§ 89, 179, 180; ZPO § 106
Rechtsschutzinteresse für Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs nach Insolvenzeröffnung bei Bestreiten durch Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.04.2004 - 10 O 394/03
- LG Potsdam, 02.01.2006 - 10 O 394/03
- OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06
- OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04
Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06
Auch ein Kostenfestsetzungsverfahren wird gemäß § 240 ZPO unterbrochen, wenn über das Vermögen eines Verfahrensbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet wird (BGH MDR 2006, 55). - OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02
Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06
17 d) Die Feststellung der Höhe des Kostenerstattungsanspruches gemäß § 179 I InsO ist durch Aufnahme des nach § 240 I ZPO unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens zu betreiben (§ 180 II InsO), wenn wie hier die zugunsten des erstattungsberechtigten Insolvenzgläubigers ergangene Kostengrundentscheidung gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtskräftig gewesen ist (OLG München ZIP 2003, 2318).
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines …
Dies gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 424 f.; ZInsO 2011, 398 f.; KG Berlin, FamRZ 2008, 1203 f.; OLG Hamm, OLGR 2005, 95 f.). - AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12
Eröffnen des Folgeinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft …
Rn. 37 Für die Kostenfestsetzung ist anerkannt, dass ein bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängiges Kostenfestsetzungsverfahren als solches zum Zwecke der Festsetzung der Höhe des materiellen Kostenanspruchs aufzunehmen ist, sofern die Kostengrundentscheidung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 juris und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2006 - 6 W 17/06, ZInso 2007, 105-106).
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