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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3218
BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00 (https://dejure.org/2000,3218)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00 (https://dejure.org/2000,3218)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2Z BR 60/00 (https://dejure.org/2000,3218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; WEG § 22 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BayBO Art. 6

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; BayBO Art. 6
    Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des Nachbarrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Rechtsmittelfrist; Normale Postlaufzeit; Bayerische Bauordnung; Abstandsflächen; Nachbarschützende Wirkung; Sofortige weitere Beschwerde

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 769
  • ZMR 2001, 362
  • BauR 2002, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift jedoch im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung in wirksamer Weise (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen worden ist.

    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Pergola verlangen können, sind somit nicht die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236 m.w.N.).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    (1) Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ist wie bei anderen Grundbucherklärungen auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 121, 236/239;… BayObLG aaO m.w.N. und st. Rspr.).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    Von einer Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG) haben die Vorinstanzen ohne Rechtsfehler abgesehen, weil die übrigen Wohnungseigentümer von dem Verfahrensgegenstand nicht betroffen werden (vgl. BGH NJW 1992, 182; BayObLG WE 1991, 197;… Staudinger/Wenzel § 43 WEG Rn. 50).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    a) Der Senat geht davon aus, dass es sich bei den Antragstellern um sogenannte werdende Wohnungseigentümer handelt, so dass ihnen das Recht zur Antragstellung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zusteht (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 101).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    Er konnte damit rechnen, dass das Rechtsmittel bei normaler Postlaufzeit vor Ablauf der am 5.6.2000 endenden Beschwerdefrist (§ 17 Abs. 1 FGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Halbsatz 1 BGB) beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingehen würde (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.).
  • BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, 7 BayBO), denen nachbarschützende Wirkung zukommt (BayObLGZ 1979, 16/21 f.) gelten gemäß Art. 6 Abs. 8 BayBo nicht für untergeordnete bauliche Anlagen.
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …

    Für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Beschluss des Senats vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00).

    (2) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, 7 BayBo) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f.; BayObLGZ 2000, 355/358; Beschluss des Senats vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00).

    Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das bayerische private Nachbarrecht schreiben für die Errichtung baulicher Anlagen die Einhaltung eines bestimmten Grenzabstands vor (Beschluß des Senats vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00;… Sprau Justizgesetze in Bayern Art. 43 AGBGB Rn. 1).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05

    Abbedingung des § 21 Abs. 1 WEG in Teilungserklärung für Wohnungseigentumsanlage …

    Bei der Auslegung von im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen von Wohnungseigentümern gemäß §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG sei wie bei der Auslegung von anderen Grundbucherklärungen und Eintragungen auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegender Bedeutung der Erklärung ergebe [BayObLG ZMR 2001, 362f; BayObLG ZMR 2000, 234 f.].

    In einem solchen Fall könne eine bauliche Veränderung nach § 15 Abs. 3 WEG dann abgewehrt werden, wenn sie gegen nachbarrechtliche Normen des Privatrechts bzw. des öffentlichen Rechts verstoße, soweit letztere den Schutz des einzelnen Wohnungseigentümers bezweckten [BayObLG ZMR 2001, 362f; BayObLG ZMR 2000, 234f.].

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • OLG Hamm, 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

    Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht

    Dies ist in der Rechtsprechung für die Beurteilung der Zulässigkeit baulicher Veränderungen bereits anerkannt (BayObLG NZM 2001, 769; NZM 2001, 815; OLG München ZMR 2008, 566).
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung …

    Maßgeblich für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung der Garage verlangen können, sind somit nicht die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 1 § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG), sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (BayObLG ZMR 20000 234; 2001, 362 und 472).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen - …

    (1) Weil in der Gemeinschaftsordnung die Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen ist, sind für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgeblich, sondern die hier entsprechend anwendbaren allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (BayObLG ZMR 2001, 472; ZMR 2001, 362; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03

    Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die …

    Bei Zugrundelegung der vorgetragenen Umstände liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BayObLG ZMR 2001, 362).
  • LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10

    Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu …

    Rn. 14 Zwar wird die Zustimmungspflicht bezüglich baulicher Veränderungen bei derartigen Regelungen in Teilungserklärungen vielfach genannt oder auch nur eingeschränkt ausgeschlossen (siehe u.a. in den Entscheidungen des BayObLG vom 28.07.2004, WuM 2004, 744; vom 19.05.2004, WuM 2004, 496 f.; vom 14.12.2000, ZMR 2001, 362 f.; vom 09.12.1999, ZMR 2000, 234 ff.; vom 12.09.1996, ZMR 1997, 41 f.), dies schließt jedoch eine generelle Regelung, wie sie vorliegend gewählt wurde, nicht als ebenfalls ausreichend bestimmt aus (siehe zu einer ebenfalls generellen Regelung: BayObLG vom 21.02.2001, ZMR 2001, 563 ff.).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem …

    2 Z 95/77|LG Frankfurt/Main; 27.02.1978; 24 S 319/77">NJW 1978, 1488; Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00).
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