Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZVG § 57a; ; BGB § 565; ; BGB § 571; ; BGB § 325; ; BGB § 254; ; BGB § 325 Abs. 1; ; BGB § 571 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz ; Mietvertrag ; Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung ; Zwangsversteigerung ; Vorzeitige Kündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Schadenersatz bei Zwangsversteigerung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 325 565; ZVG § 67a
Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer Zahnarztpraxis infolge Zwangsversteigerung des Mietobjekts
Verfahrensgang
- LG Aachen - 12 O 388/95
- OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 749
- ZMR 2002, 750
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99
Da hiernach die Verpflichtung, das Mietobjekt dem Mieter die ganze vertraglich vereinbarte Zeit zu gewähren, nicht auf den Erwerber übergeht, bleibt diese Vermieterpflicht von den §§ 57a ZVG und 571 BGB unberührt, so dass bei Kündigung des Mietverhältnisses durch den Ersteher und der dadurch für den Vermieter eintretenden Unmöglichkeit der Erfüllung (nur) der letztere gemäß § 325 BGB Entschädigung zu leisten hat (RGZ 63, 66, 68; KG, JW 1936, 330; BGH WM 1959, 120 und WM 1960, 1125, 1128). - BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99
Da hiernach die Verpflichtung, das Mietobjekt dem Mieter die ganze vertraglich vereinbarte Zeit zu gewähren, nicht auf den Erwerber übergeht, bleibt diese Vermieterpflicht von den §§ 57a ZVG und 571 BGB unberührt, so dass bei Kündigung des Mietverhältnisses durch den Ersteher und der dadurch für den Vermieter eintretenden Unmöglichkeit der Erfüllung (nur) der letztere gemäß § 325 BGB Entschädigung zu leisten hat (RGZ 63, 66, 68; KG, JW 1936, 330; BGH WM 1959, 120 und WM 1960, 1125, 1128). - RG, 16.03.1906 - III 348/05
Haftung des Vermieters im Falle der Zwangsversteigerung.
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99
Da hiernach die Verpflichtung, das Mietobjekt dem Mieter die ganze vertraglich vereinbarte Zeit zu gewähren, nicht auf den Erwerber übergeht, bleibt diese Vermieterpflicht von den §§ 57a ZVG und 571 BGB unberührt, so dass bei Kündigung des Mietverhältnisses durch den Ersteher und der dadurch für den Vermieter eintretenden Unmöglichkeit der Erfüllung (nur) der letztere gemäß § 325 BGB Entschädigung zu leisten hat (RGZ 63, 66, 68; KG, JW 1936, 330; BGH WM 1959, 120 und WM 1960, 1125, 1128).
- KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?
Zu diesem Zweck wird dem Erwerber ein Sonderk ü ndigungsrecht eingeräumt, das sich nicht etwa in der Verkürzung vereinbarter Kündigungsfristen oder Laufzeiten erschöpft, sondern eine Durchbrechung des Grundsatzes des § 566 BGB darstellt: Die Verpflichtung, das Mietobjekt die ganze vertraglich ausgemachte Zeit zu überlassen, geht auf den Erwerber nicht ü ber (s. RGZ 63, 66, 68; ferner OLG Köln ZMR 2002, 749, 750 zum Nichtübergang eines Optionsrechts), woraus z.B. auch folgt, dass die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, der durch die Veräußerung seine Pflichtenstellung insoweit nicht verliert, führen kann (s. RGZ 63, 66; OLG Köln ZMR 2002, 749, 750).
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