Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 312b Abs. 1 Satz 1, §§ 312d, 346, 355, 652, 655
Grundstücksmaklerverträge keine Fernabsatzverträge - rabüro.de
Kein Widerrufsrecht bei online geschlossenem Maklervertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf eines Maklervertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Widerruf eines Maklervertrags nach dem Fernabsatzrecht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Anwendbarkeit der Regelungen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen auf Immobilienmaklerverträge
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendbarkeit der Regelungen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen auf Immobilienmaklerverträge
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Maklervertrag - dock kein Widerrufsrecht für Verbraucher?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Maklervertrag - Widerrufsrecht für Verbraucher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf eines Maklervertrages
Besprechungen u.ä. (2)
- bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)
Maklerverträge: Keine widerrufbaren Fernabsatzverträge?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Widerruf eines Maklervertrags nach dem Fernabsatzgesetz! (IMR 2015, 202)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 30.05.2014 - 6 O 379/13
- OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 412
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13
Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14
Das wird teilweise (etwa OLG Bamberg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 und 18. Juli 2011, 1 U 28/11; LG Bochum, Urteil vom 9. März 2012, 2 O 498/11, Rn 32 bei [...]) glattweg bejaht (mit argumentativen Verweis auf den europarechtlich weiten Dienstleistungsbegriff, der mit Auffangcharakter alles erfasse, was nicht Warenabsatz sei, ebenso Palandt/Grüneberg, § 312 b Rn 10 c; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Thüsing (2013), § 312 b Rn 18, 11, 16; jüngst auch OLG Düsseldorf, MDR 2014, 1067, Rn. 34), von anderen indes verneint (auch zeitlich zuvörderst Moraht, NZM 2001, 883, 887; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Reuter (2010), §§ 652, 653 Rn 73) mit Verweis darauf, dass der Maklervertrag ein Vertrag eigener Art, am ehesten noch kaufähnlich sei - in ähnliche Richtung auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2013 (NJW 2013, 2881, Rn 14 m.w.N. - die Entscheidung betrifft die - erfolgreich - Verfassungsbeschwerde eines Maklers gegen die Zurückweisung seiner gegen die erstinstanzliche Klagabweisung gerichteten Berufung nach § 522 ZPO durch das OLG Bamberg). - BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14
Das wird teilweise (etwa OLG Bamberg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 und 18. Juli 2011, 1 U 28/11; LG Bochum, Urteil vom 9. März 2012, 2 O 498/11, Rn 32 bei [...]) glattweg bejaht (mit argumentativen Verweis auf den europarechtlich weiten Dienstleistungsbegriff, der mit Auffangcharakter alles erfasse, was nicht Warenabsatz sei, ebenso Palandt/Grüneberg, § 312 b Rn 10 c; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Thüsing (2013), § 312 b Rn 18, 11, 16;… jüngst auch OLG Düsseldorf, MDR 2014, 1067, Rn. 34), von anderen indes verneint (auch zeitlich zuvörderst Moraht, NZM 2001, 883, 887; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Reuter (2010), §§ 652, 653 Rn 73) mit Verweis darauf, dass der Maklervertrag ein Vertrag eigener Art, am ehesten noch kaufähnlich sei - in ähnliche Richtung auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2013 (NJW 2013, 2881, Rn 14 m.w.N. - die Entscheidung betrifft die - erfolgreich - Verfassungsbeschwerde eines Maklers gegen die Zurückweisung seiner gegen die erstinstanzliche Klagabweisung gerichteten Berufung nach § 522 ZPO durch das OLG Bamberg). - LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11
Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision
Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14
Das wird teilweise (etwa OLG Bamberg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 und 18. Juli 2011, 1 U 28/11; LG Bochum, Urteil vom 9. März 2012, 2 O 498/11, Rn 32 bei [...]) glattweg bejaht (mit argumentativen Verweis auf den europarechtlich weiten Dienstleistungsbegriff, der mit Auffangcharakter alles erfasse, was nicht Warenabsatz sei, ebenso Palandt/Grüneberg, § 312 b Rn 10 c; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Thüsing (2013), § 312 b Rn 18, 11, 16;… jüngst auch OLG Düsseldorf, MDR 2014, 1067, Rn. 34), von anderen indes verneint (auch zeitlich zuvörderst Moraht, NZM 2001, 883, 887; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Reuter (2010), §§ 652, 653 Rn 73) mit Verweis darauf, dass der Maklervertrag ein Vertrag eigener Art, am ehesten noch kaufähnlich sei - in ähnliche Richtung auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2013 (NJW 2013, 2881, Rn 14 m.w.N. - die Entscheidung betrifft die - erfolgreich - Verfassungsbeschwerde eines Maklers gegen die Zurückweisung seiner gegen die erstinstanzliche Klagabweisung gerichteten Berufung nach § 522 ZPO durch das OLG Bamberg). - LG Itzehoe, 30.05.2014 - 6 O 379/13
Maklervertrag - Zustandekommen des Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten
Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 30. Mai 2014 zum Az. 6 O 379/13.
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …
Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen (OLG Schleswig, ZMR 2016, 412). - OLG Hamm, 20.10.2016 - 18 U 152/15
Begriff des Verbrauchers im Sinne von § 13 BGB
Rn. 61 Die entgegenstehende Auffassung (vgl. insbesondere OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015, ZMR 2016, 412), die im Wesentlichen auf praktische Unstimmigkeiten bei Annahme eines dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrechts beim Maklervertrag abstellt, kann die Abweichung vom Gesetzeswortlaut nicht hinreichend rechtfertigen. - LG Schwerin, 31.03.2015 - 1 O 252/14
Provisionspflichtigkeit bestätigt: Widerruf treuwidrig!
Oder ob erst die Übersendung des Exposés am 27.05.2014, das ebenfalls ein ausdrückliches Provisionsverlangen enthielt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Maklervertrages darstellte, das der Beklagte durch Inanspruchnahme weiterer Maklertätigkeit wie Besichtigung und Herstellung des Kontaktes zum Verkäufer annahm (so OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015, 16 U 89/14, ibr-online).Nach letztgenannter Regelung sind Fernabsatzverträge Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, Ob Immobilienmaklerverträge wie der streitgegenständliche darunter fallen, ist umstritten und höchstrichterlich bislang nicht entschieden (zum Meinungsstand siehe OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., Rn.55, sowie OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13.06.2014, a. a. O., Rn. 34).
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