Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2009 - VIII ZR 312/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Öffentlich bekannt gemachte Vertragsmuster und Preise als Tarifverträge; Preisanpassungsklausel i.R.v. Gaslieferungsverträgen als der Inhaltskontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterfallend; Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung durch ein ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Zur Abgrenzung von Tarif- oder Sondervertragskunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlich bekannt gemachte Vertragsmuster und Preise als Tarifverträge; Preisanpassungsklausel i.R.v. Gaslieferungsverträgen als der Inhaltskontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterfallend; Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung durch ein ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.06.2006 - 34 O 611/05
- AG Berlin-Tiergarten, 12.12.2006 - 6 C 402/06
- LG Berlin, 17.01.2007 - 2 O 108/06
- LG Berlin, 12.03.2007 - 5 O 313/05
- LG Berlin, 28.06.2007 - 51 S 16/07
- LG Verden, 05.07.2007 - 5 O 419/06
- LG Frankfurt/Main, 03.08.2007 - 12 O 32/07
- LG Köln, 24.10.2007 - 26 O 91/06
- KG, 17.12.2007 - 10 U 111/07
- OLG Celle, 17.01.2008 - 13 U 152/07
- KG, 12.02.2008 - 21 U 160/06
- OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
- KG, 28.10.2008 - 21 U 160/06
- KG, 28.10.2008 - 21 U 60/07
- OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
- BGH, 13.10.2009 - VIII ZR 312/08
- BGH, 26.11.2009 - VII ZR 229/08
- BGH, 17.12.2009 - IX ZR 32/08
- BGH, 26.01.2010 - VIII ZR 312/08
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
- BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
Papierfundstellen
- ZNER 2010, 174
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag
Auszug aus BGH, 13.10.2009 - VIII ZR 312/08
Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass es für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 Abs. 1 EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen im Sinne von § 36 Abs. 1 EnWG 2005 handelt, darauf ankommt, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, NJW 2009, 2662, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, Tz. 14, und VIII ZR 56/08, NJW 2009, 2667, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, Tz. 13, jeweils m.w.N.).Bei den Klägern handelte es sich nach den in den Senatsurteilen vom 15. Juli 2009 (aaO) aufgestellten Abgrenzungskriterien nicht um Tarifkunden im Sinne von § 1 Abs. 2 AVBGasV, so dass die zur Zeit der umstrittenen Preiserhöhungen (1. Oktober 2005) noch geltenden Vorschriften der AVBGasV nicht direkt auf die abgeschlossenen Gaslieferungsverträge anwendbar waren.
Die Preisangebote "G. -Vario", "G. -Aktiv" und "G. -Fix" hat die Beklagte dabei ausdrücklich als Sonderpreiskonditionen bezeichnet (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Juli 2009, VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 17, dem gleichlautende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen).
b) Dem Senatsurteil vom 15. Juli 2009 (VIII ZR 225/07, aaO) lag die Feststellungsklage eines Kunden gegen Gaspreiserhöhungen der Beklagten zugrunde, die ebenfalls auf deren - erneut in Frage stehende - Preisanpassungsklausel in § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt worden waren.
Entgegen der Ansicht der Revision enthält die Klausel keine unveränderte Übernahme des Preisänderungsrechts nach § 4 AVBGasV in die Sonderverträge der Kläger, sondern weicht - jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung - zum Nachteil der Kunden der Beklagten davon ab; sie ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (siehe dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 18, 25 ff. m.w.N.).
§ 4 AVBGasV trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Preisanpassungsbefugnis das Äquivalenzverhältnis wahren muss und dem Berechtigten nicht die Möglichkeit geben darf, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 26 m.w.N.).
Weiter geht ein Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einher, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben umgesetzt werden als Kostenerhöhungen (Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 28, m.w.N.).
Zum einen ermöglicht sie der Beklagten eine Preiserhöhung wegen gestiegener Gasbezugskosten auch dann, wenn sich ihre Kosten insgesamt nicht erhöht haben, zum anderen ist der Klausel nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit eine Verpflichtung der Beklagten zur Herabsetzung des Gaspreises bei sinkenden Gasbezugskosten zu entnehmen (Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 27 ff.).
Ein solcher Ausgleich scheitert schon deswegen, weil im Hinblick auf die öffentliche Bekanntmachung der Sonderkundenpreise (§ 3 Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht sichergestellt ist, dass die Kunden von ihrem bei den Preisangeboten "G. -Aktiv" und "G. -Fix" in Anlehnung an § 32 Abs. 2 AVBGasV eingeräumten Sonderkündigungsrecht (vgl. § 14 Nr. 3, § 17 Nr. 3 der Besonderen Geschäftsbedingungen G. -Aktiv und G. -Fix) rechtzeitig Gebrauch machen können (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 32 f.).
Zudem nahm die Beklagte nach den Feststelllungen der Vorinstanzen auf dem B. Markt im fraglichen Zeitraum eine Monopolstellung ein, so dass ein Sonderkündigungsrecht für die Mehrzahl der Kunden der Beklagten ohnehin keine echte Alternative darstellte (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 34).
Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt daher nur dann in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Kunden verschiebt (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 36 m.w.N.).
Wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt an den vertraglich vereinbarten Preis gebunden bleibt, so führt dies nicht ohne weiteres zu einem unzumutbaren Ergebnis (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 37).
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen …
Auszug aus BGH, 13.10.2009 - VIII ZR 312/08
Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass es für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 Abs. 1 EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen im Sinne von § 36 Abs. 1 EnWG 2005 handelt, darauf ankommt, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, NJW 2009, 2662, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, Tz. 14, und VIII ZR 56/08, NJW 2009, 2667, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, Tz. 13, jeweils m.w.N.).
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag
Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 Abs. 1 EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen im Sinne von § 36 Abs. 1 EnWG 2005 handelt, darauf ankommt, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (…vgl. Hempel, in: Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand: Dezember 2008, § 1 AVBEltV Rdnr. 42 ff.; KG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 21 U 160/06, ZMR 2009, 280, unter II B 2 b (4) - Revision anhängig unter VIII ZR 312/08). - BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen …
Die Frage ist dahin zu beantworten, dass es für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 Abs. 1 EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen im Sinne von § 36 Abs. 1 EnWG 2005 handelt, darauf ankommt, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (…vgl. Hempel, in: Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand: Dezember 2008, § 1 AVBEltV Rdnr. 42 ff.; KG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 21 U 160/06, ZMR 2009, 280, unter II B 2 b (4) - Revision anhängig unter VIII ZR 312/08). - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …
Für die Frage, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- oder Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen im Sinne von § 6 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 752-1 veröffentlichten bereinigten Fassung, Allgemeinen Tarifen im Sinne von § 10 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 730) oder Allgemeinen Preisen im Sinne von § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) handelt, kommt es darauf an, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (…Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, BGHZ 182, 59 Rn. 14, sowie VIII ZR 56/08, BGHZ 182, 41 Rn. 13; jeweils mwN;… vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, WM 2010, 1762 Rn. 26, zur Veröffentlichung in BGHZ 186, 180 vorgesehen; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2009 - VIII ZR 312/08, WuM 2010, 436 Rn. 2).
- BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09
Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
Die Abgrenzung hat hierbei gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung der ausdrücklich oder konkludent abgegebenen Vertragserklärungen aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers zu erfolgen (…Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, BGHZ 182, 59 Rn. 14, …sowie vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, aaO Rn. 26; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2009 - VIII ZR 312/08, WuM 2010, 436 Rn. 2). - BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13
Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr …
Eine solche Befugnis zu einer einseitigen Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung ist auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht zulässig (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 b; Senatsurteile vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 unter II 3;… vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO Rn. 26 f.;… vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07, WM 2010, 228 Rn. 25 ff.;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 35 ff.; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2009 - VIII ZR 312/08, WuM 2010, 436 Rn. 6 f.). - OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11
Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH …
Rn. 25 Soweit einzelne Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, dass es nur einen und nicht mehrere allgemeine Tarife geben könne, so dass nur der als "Kleinverbrauchstarif" bezeichnete Grundtarif als Allgemein(st)er Tarif angesehen werden könne (so noch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2009, VI-2 U (Kart) 14/08, aufgeben mit Urteil vom 13.04.2011, VI-2 U (Kart) 3/09; OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, I-19 U 52/08, siehe nachgehend: BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 162/09, EuGH-Vorlage; KG, Urteil vom 28.10.2008, 21 U 160/06, siehe nachgehend: BGH, Urteil vom 13.10.2009, VIII ZR 312/08, Tz.5, alle zitiert nach juris), von höheren Bezugsmengen abhängige Tarife dagegen nicht, ist diese Rechtsprechung aufgrund der späteren und insoweit aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 15.07.2009, VIII ZR 225/07 u. VIII ZR 56/08) überholt.Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.10.2009, VIII ZR 312/08, die Revision des Gasversorgungsunternehmens gegen das Urteil des Kammergerichts (Urteil vom 28.10.2008, 21 U 160/06) zurückgewiesen hat, ist zu beachten, dass es sich insoweit um eine nicht verallgemeinerungsfähige Einzelfallentscheidung, beruhend auf der besonderen Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des dortigen Gasversorgungsunternehmens, handelt (…siehe dazu: BGH, a.a.O., Tz. 5).
- OLG Koblenz, 02.09.2010 - U 1200/09
Formularmäßige Vereinbarung eines Preisanpassungs- und eines …
Denn diese ist bezüglich der - für sie günstigen - Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig, aus denen sich ausnahmsweise die Notwendigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung ergibt (…so offenbar auch BGH Urt. v. 14.07.2010 aaO.; WuM 2010, 436 Rdnr. 11;… NJW 2009, 2662, 1667 Rdnr. 37).Denn die Beklagte trägt zu den auf sie zukommenden Belastungen jedenfalls nicht in ausreichendem Umfang Tatsachen vor (…vgl. auch BGH Urt. v. 14.07.2010 aaO.; WuM 2010, 436 Rdnr. 11;… NJW 2009, 2662, 1667 Rdnr. 37).
- OLG Stuttgart, 30.12.2010 - 2 U 94/10
Strombelieferungsvertrag: Kartellrechtliche und zivilrechtliche …
Der Bundesgerichtshof hat auch ausdrücklich klargestellt, dass es mehrere allgemeine Tarife i. S. v. § 10 Abs. 1 EnWG geben kann und auch Wahltarife i. S. v. § 2 BTOElt allgemeine Tarife in diesem Sinne sind (…a.a.O. Tz. 15 und Beschl. vom 13.10.2009, VIII ZR 312/08 Tz. 5 = WuM 2010 436).Vorliegend ist anders als in den Sachverhalten der Entscheidungen BGH NJW 2009, 2662 (Tz. 2 und 17), NJW 2009, 2667 (Tz. 2 und 16) und WuM 2010, 436 (Tz. 5) auch nicht ersichtlich, dass sich aus allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend den Wahltarif "FairStrom" ergäbe, dass es sich dabei um ein Preisangebot mit Sonderkonditionen auf Abschluss eines Sondervertrags und nicht um ein solches auf Abschluss eines Tarifvertrags (bzw. Grundversorgungsvertrags i. S. v. § 36 Abs. 1 EnWG 2005) handeln sollte.
- OLG Hamm, 24.01.2014 - 19 U 77/13
Abgrenzung von Grundversorgungs- und Sonderkundenvertrag bei der Belieferung mit …
Rn. 36 Für die Beurteilung, ob es sich bei Energiebeziehern um Tarifkunden oder um Sondervertragskunden handelt, kommt es darauf an, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VIII ZR 312/08; BGH, Urteil vom 15.07.2009, Az. VIII ZR 225/07). - LG Bonn, 07.04.2011 - 8 S 333/10
Für die Einordnung eines Gasversorgungsvertrags als Tarif- bzw. …
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge oder um Sonderverträge handelt, darauf an, ob das Versorgungsunternehmen die Versorgung aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers im Rahmen einer Versorgungspflicht oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (…vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2009 - VIII ZR 225/07, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 15.07.2009 - VIII ZR 56/08, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 13.10.2009 - VIII ZR 312/08, juris Rn. 2;… BGH, Urt. v. 14.07.2010 - VIII ZR 246/08, juris Rn. 26).In diesem Zusammenhang ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass ein Versorgungsunternehmen durchaus mehr als einen Grundversorgungstarif anbieten kann (vgl. BGH, Beschl. v. 13.10.2009 - VIII ZR 312/08, juris Rn. 5), so dass - anders als der Kläger meint - die Vereinbarung einer Abrechnung nach dem Bestpreisverfahren nicht automatisch zu der Einordnung des Versorgungsverhältnisses als Sondervertrag führt.
- LG Berlin, 08.09.2010 - 6 O 237/09
- OLG Hamm, 15.02.2011 - 19 U 96/09
Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden eines Gasversorgers
- OLG München, 24.05.2012 - U 4936/11
Konzessionsabgabe für Strom und Gas: Abgrenzung zwischen Tarif- und …
- LG Berlin, 27.04.2010 - 16 O 108/09
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 3 GG, Art 80 GG, § 21a EnWG, § 4 Abs 1 ARegV, § 4 Abs 3 ARegV, § 4 Abs 4 ARegV, § 6 ARegV, § 8 ARegV, § 9 ARegV, § 11 Abs 2 Nr 4 ARegV, § 24 ARegV, § 25 ARegV, § 7 Abs 6 GasNEV
(Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der Anreizregulierung: Ermächtigungsgrundlage für die Einführung; Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode; Gewährung eines pauschalierten ... - ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Zur Festsetzung der Erlösobergrenzen
- rechtsportal.de
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode; Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlags im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode; Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlags im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09
- BGH, 18.10.2011 - EnVR 11/10
- BGH, 31.01.2012 - EnVR 11/10
Papierfundstellen
- ZNER 2010, 174
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09
Daraus ergibt sich schon, dass die Einbeziehung des pauschalisierten Investitionszuschlags von vornherein nur für das Regelverfahren vorgesehen war (so im Ergebnis auch OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG), wenn auch mit anderer Begründung).Diesen Anforderungen genügt § 9 ARegV nicht (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit anderer Begründung OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009 (1 W 6/09 (EnWG) und 1 W 1/09 (EnWG).
- BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06
Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09
Auch soweit sie ihre Beschwerde teilweise zurückgenommen hat, trifft sie die Kostenlast, weil keine Billigkeitsgesichtspunkte ersichtlich sind, dass hier insoweit ausnahmsweise die LRB oder die Bundesnetzagentur die Kosten zu tragen hätten (vgl. BGH NJW-RR 2007, 616, zitiert nach Juris). - BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75
Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09
Grundsätzlich genügt es dabei, wenn die Ermächtigung die Faktoren festlegt, die der Verordnungsgeber bei seiner Festsetzung zugrunde zu legen hat (BVerfGE 42, 191, zitiert nach Juris Rn 29, zum PBefG). - OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 1/09
Bestimmung des Ausgangsniveaus und Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen in …
- OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 25/09
Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie; …
Damit soll eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfaktors vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3-Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).Rn. 19 aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).
Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderte Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).
Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gem. § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.
Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).
- OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09
Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten …
Damit soll eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfaktors vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI3Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42. vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).Rn. 19 aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).
Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderte Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45.
Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BRDrucks. 24/08 S. 8. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.
Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gem. § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach§ 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.
Rn. 38 § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in§ 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.
- OLG Celle, 25.11.2010 - 13 VA 10/09
Rechtmäßigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Begriff des …
Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), zitiert nach juris, Tz. 39).Damit sollen eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfensters vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3-Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).
Rn. 26 aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris, Tz. 23 ff.).
Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderter Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).
Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gemäß § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.
- OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 23/09
Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie; …
Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).Damit sollen eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfensters vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3-Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).
Rn. 35 aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris, Tz. 23 ff.).
Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderter Form für die Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
- OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 9/09
Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie; …
Damit soll eine erneute Kostenprüfung und der damit verbundene Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber angesichts des knappen Zeitfaktors vermieden werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3-Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 42; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 1/09, ZNER 2010, 178, 180 f.).Rn. 24 aa) Das gilt zunächst, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatzes II / Fremdkapitalzinses sowie geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau im Anlagevermögen sowie angeblich gestiegener Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris, Tz. 23 ff.).
Vielmehr ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten Genehmigung nach § 23 a EnWG in unveränderter Form für die Bestimmung der Erlösobergrenze in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 15, 45;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und …
Andernfalls käme es zu einem nachträglichen (Teil-) Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung der Anreizregulierung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (vergleiche auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 9; Beschluss vom 25.03.2010, Az. 202 EnWG 20/09, S. 5ff; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 7/09, RN 36ff, zitiert nach juris; a.A. OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, 16 Kart 51/09, S. 12 ff.; Rosin RdE 2009, 37, 40).Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29ff; Az. 202 EnWG 19/09, S. 9ff sowie Beschluss vom 25.03.2010, Az. 202 EnWG 20/09, S. 44ff; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10f; Az. Kart W 3/09, S. 14f.; Az. Kart W 4/09 S. 12f.; Az. Kart W 7/09, S. 14f.).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 200/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-)Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (…vgl. auch OLG Stuttgart, a.a.O., S. 9; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 7/09, Rn 36 ff., zitiert nach juris; a.A. Rosin RdE 2009, 37, 40).Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes …
Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-)Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (…vgl. auch OLG Stuttgart, a.a.O., S. 9; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 7/09, RN 36 ff., zitiert nach juris; a.A. Rosin RdE 2009, 37, 40).Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).
- OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09
Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von …
Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-) Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 34 ff).Rn. 71 bb) § 21 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG enthält eine hinreichende gesetzliche Verordnungsermächtigungsgrundlage für die Einführung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, weshalb gegen die Regelung des § 9 ARegV auch im Hinblick auf Art. 80 GG keine Wirksamkeitsbedenken bestehen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 108 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), juris, Tz. 94 ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09, juris, Tz. 44 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09, juris, Tz. 67 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2010 - 11 W 3/09 (Kart), juris, Tz. 39 ff.; SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 34/09, juris, Tz. 61 ff; Thüringer OLG, Beschluss vom 21.07.2010 - 2 Kart 11/09, juris, Tz. 52 ff; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010 - W 91/09 Kart = Anlage BG 6, BA S. 25 ff; a. M. OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2010 - 13 VA 23/09, juris, Tz. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG), juris, Tz. 52 ff.).
- OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09
Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze
Eine solche Besonderheit, weil Rückkehr zur konkret kostenbasierten, aktuellsten Einstiegsgröße durch ein aufwändiges Verfahren, hätte als systematischer Bruch gerade einer näheren gesetzlichen Vorgabe und Ausgestaltung bedurft." (vgl. darüber hinaus Brandenburgisches Oberlandesgericht - Kartellsenat, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, bei juris Rz. 34 ff.).Er hat darüber hinaus aber die Beweislast in § 15 Abs. 1 ARegV - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm in vollem Umfang - dem Netzbetreiber auferlegt (vgl. zum Verpflichtungscharakter schon oben und Senatsbeschluss vom 04. Februar 2010 - 202 EnWG 17/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, bei juris Rz. 32).
- OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09
Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09
Anspruch des Betreibers eines Elektirzitätsverteilernetzes auf Anpassung des …
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09
Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im …
- OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 50/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes im …
- OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode
- OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09
Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 90/09
Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors i.R.d. Gewährung eines pauschalierten …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 100/09
- OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze; …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09
Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 1/09
Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung, eines pauschalierten …
- OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
- OLG Jena, 21.07.2010 - 2 Kart 11/09
Bestimmung des Ausgangsniveaus für die erste Regulierungsperiode im Rahmen der …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - 3 Kart 138/09
Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im …
- OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09
Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten …
- OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 202 EnWG 22/08
Vereinfachtes Verfahren der Anreizregulierung: Berücksichtigung eines …
- OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08
Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde: …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen; …
- OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09
Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 51/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die …
- OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 3 Kart 91/09
Zulässigkeit eines der in die jährlichen Erlösobergrenzen einbezogenen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".