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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5991
OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01 (https://dejure.org/2002,5991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 KO 639/01 (https://dejure.org/2002,5991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 (https://dejure.org/2002,5991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ThürBO § 77 Abs. 1; ; DDR-Verordnung-über-Bevölkerungsbauwerke § 11

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ThürBO § 77 Abs. 1; DDR-Verordnung über Bevölkerungsbauwerke § 11.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Beseitigungsverfügung, Nutzungsuntersagung, Eingriffsbefugnis, Verjährung, Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Verfahrensrecht, Ordnungsfunktion, Bestandsschutz, Bestandskraft, Verwirkung, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrissverfügung steht Verjährung nach DDR-VO entgegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 820 (Ls.)
  • BauR 2003, 1087 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (10)

  • VG Weimar, 25.04.2001 - 1 K 3816/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 25. April 2001 - 1 K 3816/99.We - abgeändert.

    Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage mit Urteil vom 25. April 2001 - 1 K 3816/99.We - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 25. April 2001 - 1 K 3816/99.We - abzuändern und den Bescheid der Beklagten vom 15. Februar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27. September 1999 insoweit aufzuheben, als in ihm die Beseitigung des als Wohn- und Schlafzimmer dienenden Anbaus angeordnet und die Nutzung dieses Anbaus sowie des Ursprungsgebäudes zu Dauerwohnzwecken untersagt worden ist und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht einen nachträglichen Eingriff in eine Verjährungsbestimmung inzident dann unter Rechtsstaatsgesichtspunkten für nicht mehr tragbar erklärt, wenn die Verjährung - im entschiedenen Fall der Strafverfolgung - bereits abgelaufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 457/78- BVerfGE 63, 343, 359; Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68 - BVerfGE 25, 269, 291).

    Auch bei einer - wie sie hier vorliegt - Neugestaltung der Rechtslage ist es zunächst seine Aufgabe, die mit den Neuregelungen verfolgten - öffentlichen - Interessen mit den Gewährleistungen des bisherigen Rechts in Übereinstimmung zu bringen oder sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden (in diesem Sinne wohl auch BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68 - BVerfGE 25, 269, 290).

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Voraussetzung für den aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG hergeleiteten baurechtlichen Bestandsschutz, der sich auch als Schutz gegenüber einem behördlichen Beseitigungsverlangen erweist, ist die formelle oder zumindest materielle Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91- Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).

    Auch wird in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich abgelehnt, dass behördliche Eingriffsbefugnisse verwirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387); bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung kann die Bauaufsichtsbehörde mithin in gleicher Weise wie im vorliegenden Fall daran gehindert sein, eine Beseitigungsverfügung zu erlassen, ohne dass dies als Widerspruch zu der Ordnungsfunktion des Baurechts erachtet würde.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht einen nachträglichen Eingriff in eine Verjährungsbestimmung inzident dann unter Rechtsstaatsgesichtspunkten für nicht mehr tragbar erklärt, wenn die Verjährung - im entschiedenen Fall der Strafverfolgung - bereits abgelaufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 457/78- BVerfGE 63, 343, 359; Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68 - BVerfGE 25, 269, 291).

    Verfahrensrecht bedeutet nicht selten bloß technische Regelung, "Spielregel", Ordnungsbestimmung; es kann aber auch elementare Gewährleistungen enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343, 3590 ; Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 - BVerfGE 87, 48, 63 f.).

  • OVG Thüringen, 24.10.2000 - 1 EO 212/00

    Zur Bedeutung des Ablaufs der Fünf-Jahres-Frist in § 11 Abs. 3 der Verordnung der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Mit Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 - (ThürVGRspr. 2001, 61 = ThürVBl. 2001, 89 = DVBl. 2001, 404) hat der Senat dem zwischenzeitlich erhobenen Eilantrag des Klägers gegen die mit Sofortvollzug versehene Nutzungsuntersagung der Beklagten stattgegeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Verfahrens 1 EO 212/00 (1 Band) und des vorliegenden Verfahrens (2 Bände) sowie der Behördenvorgänge (3 Hefter), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, und auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 2002 Bezug genommen.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Verfahrensrecht bedeutet nicht selten bloß technische Regelung, "Spielregel", Ordnungsbestimmung; es kann aber auch elementare Gewährleistungen enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343, 3590 ; Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 - BVerfGE 87, 48, 63 f.).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Sie hindert daher den Erlass einer Beseitigungsverfügung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 ThürBO, insoweit im Ergebnis vergleichbar dem auf Art. 14 Abs. 1 GG zurückgehenden Bestandsschutz als materiell-rechtliche Position; beruft sich ein Bauherr auf die Verjährung nach § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke, so macht er genauso wie derjenige, der sich auf Bestandsschutz beruft, ein "Gegenrecht" zur Beseitigungsverfügung geltend, allerdings mit der Folge, dass die Unaufklärbarkeit des Verjährungseintritts zu seinen Lasten geht (vgl. zum Bestandsschutz BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76- BRS 35 Nr. 206 = BauR 1979, 228; BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 4 B 262.94 - zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Auch wird in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich abgelehnt, dass behördliche Eingriffsbefugnisse verwirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387); bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung kann die Bauaufsichtsbehörde mithin in gleicher Weise wie im vorliegenden Fall daran gehindert sein, eine Beseitigungsverfügung zu erlassen, ohne dass dies als Widerspruch zu der Ordnungsfunktion des Baurechts erachtet würde.
  • BVerwG, 15.03.1999 - 8 B 225.98

    Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Kosten …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Notwendig ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. März 1999 - 8 B 225.98 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 4 B 262.94
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
    Sie hindert daher den Erlass einer Beseitigungsverfügung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 ThürBO, insoweit im Ergebnis vergleichbar dem auf Art. 14 Abs. 1 GG zurückgehenden Bestandsschutz als materiell-rechtliche Position; beruft sich ein Bauherr auf die Verjährung nach § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke, so macht er genauso wie derjenige, der sich auf Bestandsschutz beruft, ein "Gegenrecht" zur Beseitigungsverfügung geltend, allerdings mit der Folge, dass die Unaufklärbarkeit des Verjährungseintritts zu seinen Lasten geht (vgl. zum Bestandsschutz BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76- BRS 35 Nr. 206 = BauR 1979, 228; BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 4 B 262.94 - zitiert nach JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung - Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung

    § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke regelt den Ausschluss behördlicher Maßnahmen nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren und stellt eine Form der Verjährungsregelung dar, die auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung schützt (wie ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -).

    Die Vorschrift regelt den Ausschluss behördlicher Maßnahmen nach Ablauf einer bestimmten Frist und stellt damit eine Form der Verjährungsregelung dar (vgl. grundlegend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, BRS 65 Nr. 206, juris Rn. 33; zustimmend Janke, NJ 2003, 330, 331; Lieder, ThürVBl. 2004, 173, 177 f.).

    Rn. 40 Der Eintritt der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke führte zwar nicht zu einer nachträglichen Legalisierung des Gebäudes, verschaffte aber dem Betroffenen eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, die ihn vor einem behördlichen Einschreiten gegen rechtwidrige Maßnahmen (insbesondere im Wege der Beseitigungsverfügung) bewahrte (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juli 2013 - OVG 10 N 61.11 -, BA S. 3; grundlegend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 32 ff. und zuvor schon Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 -, DVBl. 2001, 404, juris Rn. 34; OVG LSA…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).

    Diese unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sowie der Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit schützenswerte Rechtsposition sollte durch die Aufhebung der Verordnung über Bevölkerungswerke und das Inkrafttreten des neuen Bauordnungsrechts nicht beseitigt werden (vgl. hierzu überzeugend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 35 ff.;… zustimmend Janke, a.a.O., und Lieder, a.a.O., der die aus dem Ablauf der Verjährungsfrist resultierende Rechtsposition als Teil des mittlerweile im Beitrittsgebiet verfassungsmäßig geschützten Eigentums ansieht, S. 178), so dass sich die Betroffenen nach wie vor auf den Schutz durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke berufen können.

    Rn. 41 (2) Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. …und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9;… in der Tendenz bereits bejahend OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38).

    Die Beschränkung des § 11 Abs. 1 Ziff. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke auf die Erteilung einer Abrissauflage beruhte darauf, dass nach dem Recht der DDR bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Bauordnung am 1. August 1990 der Erlass eines baurechtlichen Nutzungsverbots als Reaktion auf eine baurechtswidrige Nutzung nicht vorgesehen war (vgl. näher ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 52).

    Denn nur in diesem Fall hat der Betroffene bei Außerkrafttreten der Verordnung bereits eine schützenswerte Rechtsposition erreicht, die ihm nicht nachträglich wieder genommen werden kann (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 14; ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 31, 50; OVG MV…, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 -, juris Rn. 102).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

    Die Vorschrift regelt den Ausschluss behördlicher Maßnahmen nach Ablauf einer bestimmten Frist und stellt damit eine Form der Verjährungsregelung dar (vgl. grundlegend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, BRS 65 Nr. 206, juris Rn. 33; zustimmend Janke, NJ 2003, 330, 331; Lieder, ThürVBl. 2004, 173, 177 f.).

    [Rn. 40] Der Eintritt der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke führte zwar nicht zu einer nachträglichen Legalisierung des Gebäudes, verschaffte aber dem Betroffenen eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, die ihn vor einem behördlichen Einschreiten gegen rechtwidrige Maßnahmen (insbesondere im Wege der Beseitigungsverfügung) bewahrte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2013 - OVG 10 N 61.11 -, BA S. 3; grundlegend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 32 ff. und zuvor schon Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 -, DVBl. 2001, 404, juris Rn. 34; OVG LSA…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).

    Diese unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sowie der Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit schützenswerte Rechtsposition sollte durch die Aufhebung der Verordnung über Bevölkerungswerke und das Inkrafttreten des neuen Bauordnungsrechts nicht beseitigt werden (vgl. hierzu überzeugend ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 35 ff.;… zustimmend Janke, a.a.O., und Lieder, a.a.O., der die aus dem Ablauf der Verjährungsfrist resultierende Rechtsposition als Teil des mittlerweile im Beitrittsgebiet verfassungsmäßig geschützten Eigentums ansieht, S. 178), so dass sich die Betroffenen nach wie vor auf den Schutz durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke berufen können.

    ... [Rn. 41] Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. …und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9;… in der Tendenz bereits bejahend OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38).

    Die Beschränkung des § 11 Abs. 1 Ziff. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke auf die Erteilung einer Abrissauflage beruhte darauf, dass nach dem Recht der DDR bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Bauordnung am 1. August 1990 der Erlass eines baurechtlichen Nutzungsverbots als Reaktion auf eine baurechtswidrige Nutzung nicht vorgesehen war (vgl. näher ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 52).

    Denn nur in diesem Fall hat der Betroffene bei Außerkrafttreten der Verordnung bereits eine schützenswerte Rechtsposition erreicht, die ihm nicht nachträglich wieder genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 14; ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 31, 50; OVG MV…, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 -, juris Rn. 102).

    Dasselbe gilt, wenn - wie vorliegend - die Rechtswirkungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke eingetreten sind, denn auch in diesem Fall hat der Pflichtige eine verfahrensrechtliche Rechtsposition erlangt, die ihn vor behördlichem Einschreiten bewahrt, weil sie unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten in gleichem Maße schutzwürdig ist wie eine Position des materiellen Rechts (ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, juris Rn. 46).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der …

    Rn. 103 Die Rechtsfolgen umschreibt das OVG Weimar (U. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 - BRS 65 Nr. 206) wie folgt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten

    Vielmehr sollte die mit der Verordnung geschaffene "Verjährungsregel" für Auflagen des Vorsitzenden des Rates durchaus auch deutlich älteren, ohne die erforderliche Genehmigung errichteten Gebäuden zu Gute kommen (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - juris Rn. 2, 29, 30; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. August 2021 - OVG 10 B 1.18 - juris Rn. 71).

    Rn. 32 Allerdings verschafft § 11 Abs. 3 BevBauwV dem Bauherrn lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, indem sie ihn vor einem Einschreiten gegen die rechtswidrigen Baumaßnahmen im Wege der Beseitigungsanordnung bewahrte, ohne allerdings das Gebäude zu "legalisieren" (grundlegend Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - a.a.O. Rn. 33).

    Rn. 33 Weder der Bestandsschutz noch die "Verjährung" nach § 11 Abs. 3 BevBauwV stehen jedoch einer bauaufsichtlichen Anordnung im Einzelfall entgegen, wenn die Behörde bei Gefahren für Leib und Leben nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften gehalten ist, einzuschreiten (Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - a.a.O. Rn. 48).

  • OVG Sachsen, 19.06.2024 - 1 A 638/21

    Brandwand; Fenster; Bestandsschutz; Verjährung von Eingriffsbefugnis; …

    Rn. 16 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergeben sich daraus - auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung (ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, jeweils m. w. N.) jedoch nicht.

    Aus § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke, nach dem der Erlass einer Beseitigungsanordnung für ein widerrechtlich errichtetes oder verändertes Bauwerk oder Bauwerksteil durch den Vorsitzenden des Rats nicht mehr ergehen durfte, wenn seit der Fertigstellung fünf Jahre vergangen waren, lässt sich eine geschützte Rechtsposition gegenüber bauaufsichtlichen Maßnahmen dann nicht herleiten, wenn das Bauwerk durch nachträgliche bauliche Maßnahmen erheblich verändert wurde (…so OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 23. September 2014 a. a. O. Rn. 46) oder die Bauaufsichtsbehörde nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften zu einem Einschreiten zum Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit gehalten ist (ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2002 a. a. O. Rn. 48;… OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 26.02.2026 - 1 A 347/23

    Beseitigungsanordnung; Baugenehmigung; Beweislast; Außenbereich; …

    Mit diesem Regelungsgehalt stellte die Vorschrift nichts anderes als eine Verjährungsregelung dar; der in ihr bestimmten Fünf-Jahres-Frist kam eine ähnliche Bedeutung zu wie einer strafrechtlichen Verjährung (ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, juris Rn. 32 f.).

    Beruft sich ein Bauherr auf die Verjährung nach § 11 Abs. 3 BevBauwVO 1984, so macht er genauso wie derjenige, der sich auf Bestandsschutz beruft, ein "Gegenrecht" zur Beseitigungsverfügung geltend, mit der Folge, dass die Unaufklärbarkeit des Verjährungseintritts zu seinen Lasten geht (ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 -, juris Rn. 46;… vgl. zum Bestandsschutz als "Gegenrecht": Senatsbeschl. v. 19. Juni 2024 - 1 A 638/21 -, juris Rn. 12 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Entgegen der Annahme der Kläger lässt sich daraus ein baurechtlicher Bestandsschutz, der seine Grundlage in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG findet, nicht herleiten (vgl. ThürOVG, Urt. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 -, BRS 65 Nr. 206).

    Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht sei von der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 18.12.2002 (a. a. O.) abgewichen, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Berufung wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Halle, 03.02.2025 - 2 A 70/23

    Bauaufsichtlicher Verfügung (Verschl. Brandwand)

    Insoweit sehe § 12 Abs. 2 der Verordnung über die staatliche Bauaufsicht vom 30. Juli 1981 [GBL DDR I Seite 313], § 7 Abs. 1 der Verordnung über die staatliche Bauaufsicht vom 01. Oktober 1987 [GBL DDR I Seite 249] vor, dass, wenn die Bausicherheit nicht gewährleistet gewesen sei und Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe, Auflagen zur Einstellung der Bauarbeiten/oder zum Beseitigen der Gefahren zu erteilen gewesen seien (unter Bezugnahme auf OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01).

    Allerdings verschafft § 11 Abs. 3 BevBauwV-DDR dem Bauherrn lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, indem sie ihn vor einem Einschreiten gegen die rechtswidrigen Baumaßnahmen im Wege der Beseitigungsanordnung bewahrt, ohne allerdings das Gebäude zu "legalisieren" (…OVG LSA, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - a.a.O. Rn. 33).

    Rn. 26 Hier ist nach Überzeugung des Gerichts maßgeblich darauf abzustellen, dass weder der Bestandsschutz noch die Verjährung nach § 11 Abs. 3 BevBauwV DDR einer bauaufsichtlichen Verfügung dann entgegen stehen, wenn die Behörde bei Gefahren für Leib und Leben nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften gehalten ist einzuschreiten (…OVG LSA, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - juris, Rn. 48).

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …

    Am Wortlaut der jeweiligen Norm - ohne Rücksicht auf die Normhierarchie - orientiert sich auch die Spruchpraxis des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. zur Verjährung der behördlichen Eingriffsbefugnis für ein bauaufsichtliches Einschreiten: ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - ThürVBl. 2003, 134 = ThürVGRspr 2003, 113 = UPR 2003, 196 = NJ 2003, 327 zu § 11 der VO über die Bevölkerungsbauwerke).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Ungeachtet des Außerkrafttretens der BevBauwV am 20.07.1990 kommt damit die Beseitigung eines Bauwerks nicht mehr in Betracht, wenn es - wie hier - unter der Geltung dieser Verordnung fünf Jahre lang unbeanstandet geblieben war (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.05.2004 - 2 L 13/02 - ThürOVG, Urt. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 -, UPR 2003, 196).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 2 N 20.10

    Wasserrecht; Zulassungsantrag; Abrissverfügung; Wasserschutzgebiet; bauliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05

    Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses durch eine dauerhafte Wohnnutzung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
  • VG Köln, 21.07.2026 - 2 K 878/24
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2025 - 2 L 30/25

    Zur hinreichend konkreten Gefahr für bauaufsichtliche Maßnahmen im …

  • VG Cottbus, 26.03.2020 - 3 L 647/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Halle, 28.03.2025 - 2 A 213/22
  • VG Gera, 06.11.2003 - 4 K 993/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Ortsteil; …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,496
BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01 (1) (https://dejure.org/2003,496)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 4 A 59.01 (1) (https://dejure.org/2003,496)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 4 A 59.01 (1) (https://dejure.org/2003,496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1; BNatSchG § 60 Abs. 2, § 61 Abs. 3; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3
    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; Verbandsklage; Präklusion; FFH-Richtlinie; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Lebensraumschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Vermeidung durch Schutzvorkehrungen.

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 8 Satz 1; ; BNatSchG § 60 Abs. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahmefrist für anerkannte Naturschutzvereine im Planfeststellungsverfahren - Verbandsbeteiligung bei einer Verbandsklage - Präklusion mit gerichtlichem Vorbringen - Flora, Fauna, Habitat - Richtlinie

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1; BNatSchG §§ 60 Abs. 2, 61 Abs. 3; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3.

  • rechtsportal.de

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; Verbandsklage; Präklusion; FFH-Richtlinie; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Lebensraumschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Vermeidung durch Schutzvorkehrungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Klagerecht der anerkannten Naturschutzvereine

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verbandsklage gegen den Weiterbau der Bundesautobahn A 17

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verbandsklage gegen den Weiterbau der Bundesautobahn A 17

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbandsklage gegen den Weiterbau der Bundesautobahn A 17 erfolglos! (IBR 2003, 503)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 15
  • NVwZ 2003, 1253
  • DVBl 2003, 1061
  • BauR 2003, 1445 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Er bezieht anerkannte Naturschutzverbände aber nicht in seinen Anwendungsbereich mit ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254).

    In Übereinstimmung mit der Judikatur des EuGH (vgl. Urteil vom 7. November 2000 - C-371/98 - Slg. 2000 I - 9249) geht der Senat davon aus, dass die FFH-Richtlinie den Mitgliedstaaten bei der Meldung der Gebiete, die nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie anhand der im Anhang III Phase 1 genannten Kriterien auszuwählen sind, einen ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum zugesteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1, vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - a.a.O.).

    Sie entspricht, soweit die Planfeststellungsbehörde auf dem Boden von Unterstellungen argumentiert, der Linie, die der Senat im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (BVerwGE 110, 302) gebilligt hat, und soweit das strenge Schutzregime des Art. 6 Absätze 3 und 4 FFH-RL den Orientierungsmaßstab bildet, der Auffassung, die der Senat im Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (…a.a.O.) für den Fall bekräftigt hat, dass ein potentielles FFH-Gebiet prioritäre Biotope oder Arten einschließt.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    In Übereinstimmung mit der Judikatur des EuGH (vgl. Urteil vom 7. November 2000 - C-371/98 - Slg. 2000 I - 9249) geht der Senat davon aus, dass die FFH-Richtlinie den Mitgliedstaaten bei der Meldung der Gebiete, die nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie anhand der im Anhang III Phase 1 genannten Kriterien auszuwählen sind, einen ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum zugesteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1, vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 …und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - a.a.O.).

    Die Trasse ist vom Planungsträger so projektiert, dass für sie östlich vom Schutzgebiet im Raum Oelsen Flächen in Anspruch genommen werden, die auf der Grundlage des derzeit verfügbaren Erkenntnismaterials nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets aufweisen, in dem das strenge Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL fortgilt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 - Slg. 2000 I - 10837; BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Es dient - insoweit der Beteiligung der Naturschutzbehörden vergleichbar - der Mobilisierung von Sachverstand (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - BVerwGE 102, 358 und vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348).

    Wollte der Beklagte die für die naturschutzrechtliche Beurteilung relevanten Prüfungsergebnisse in das Verfahren einführen und die Planungsentscheidung auf das neue Erkenntnismaterial stützen, so war er verpflichtet, den Kläger erneut zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Denn Defizite auf der Stufe des Linienbestimmungsverfahrens führen zur Rechtswidrigkeit eines nachfolgenden Planfeststellungsbeschlusses nur dann, wenn sie nicht im Planfeststellungsverfahren behoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236).

    Ist bei abschnittsweiser Planung vorhersehbar, dass sich das Vorhaben in einem nachfolgenden Abschnitt als undurchführbar erweisen wird, so darf der Planungsträger hiervor nicht die Augen verschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 und vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - a.a.O.).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liefert es aber als wichtiges Erkenntnismittel hilfreiche Fingerzeige (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 - Slg. 1998 I - 3031).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Sie entspricht, soweit die Planfeststellungsbehörde auf dem Boden von Unterstellungen argumentiert, der Linie, die der Senat im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (BVerwGE 110, 302) gebilligt hat, und soweit das strenge Schutzregime des Art. 6 Absätze 3 und 4 FFH-RL den Orientierungsmaßstab bildet, der Auffassung, die der Senat im Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (…a.a.O.) für den Fall bekräftigt hat, dass ein potentielles FFH-Gebiet prioritäre Biotope oder Arten einschließt.
  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Die Trasse ist vom Planungsträger so projektiert, dass für sie östlich vom Schutzgebiet im Raum Oelsen Flächen in Anspruch genommen werden, die auf der Grundlage des derzeit verfügbaren Erkenntnismaterials nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets aufweisen, in dem das strenge Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL fortgilt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 - Slg. 2000 I - 10837;… BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Die Trasse ist vom Planungsträger so projektiert, dass für sie östlich vom Schutzgebiet im Raum Oelsen Flächen in Anspruch genommen werden, die auf der Grundlage des derzeit verfügbaren Erkenntnismaterials nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets aufweisen, in dem das strenge Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL fortgilt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 - Slg. 2000 I - 10837;… BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Es dient - insoweit der Beteiligung der Naturschutzbehörden vergleichbar - der Mobilisierung von Sachverstand (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - BVerwGE 102, 358 und vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
    Zum Kreis der potentiellen Schutzgebiete, die dem europarechtlichen Schutzregime nach Maßgabe der Vorwirkungsrechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 - C-129/96 - Slg. 1997 I - 7435) unterliegen, gehören nur die Landschaftsräume, die aus fachwissenschaftlicher Sicht die von der Richtlinie vorausgesetzten Eigenschaften zweifelsfrei aufweisen, vom Mitgliedstaat aber trotz ihrer Eignung bei der Auswahl unberücksichtigt gelassen worden sind.
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping - "Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …

  • BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie; …

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Das Gericht hat seine Prüfung insoweit auf eine Vertretbarkeitskontrolle zu beschränken (vgl. zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung entsprechend Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 ; vgl. auch Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zum ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl von FFH-Gebieten).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats, der im Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - (Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 1 S. 14) ausgeführt hat, dass den FFH-rechtlichen Anforderungen Genüge getan ist, wenn der Planungsträger in der Lage ist, durch Schutzvorkehrungen sicherzustellen, dass der Grad der Beeinträchtigung, den § 26d BbgNatSchG in Anlehnung an die FFH-Richtlinie durch das Merkmal der Erheblichkeit kennzeichnet, nicht erreicht wird.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Insoweit steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für verschiedene vergleichbare Fragestellungen anerkannt ist (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zur Auswahl von FFH-Gebieten…, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f. zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG…, vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 179 zum Störungs- und Verschlechterungsverbot gemäß Art. 5 Buchst. d und Art. 13 VRL…, vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Rn. 74 f. und 202 zur Bestandserfassung und -bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. zur Eignung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 14 und 45 zur Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 4 VRL bzw. zum günstigen Erhaltungszustand i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Danach ist es nicht zweifelsfrei, ob und ggf. in welchem Umfang ein direkter Flächenverlust, den ein Straßenbauvorhaben für ein Biotop zur Folge hat, unter Berufung auf Bagatellschwellen zu rechtfertigen ist (dies ablehnend Gellermann, NuR 2004, 769 ; anders möglicherweise für potenzielle FFH-Gebiete Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - Buchholz 406.400 BNatSchG 2002 § 61 Nr. 1 S. 12).

    Es macht aus der Sicht des Habitatschutzes nämlich keinen Unterschied, ob durch ein Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst dadurch erlangen, dass Schutzvorkehrungen angeordnet und getroffen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Februar 2003 a.a.O. S. 13 f.).

    Es ist Sache der Behörde, diesen Nachweis zu erbringen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger zu Rs. C-209/02, juris Nr. 40), es sei denn, die Funktionsfähigkeit ihres Schutzkonzepts wird lediglich verbal angegriffen, ohne dass ein konkreter Nachbesserungsbedarf aufgezeigt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 2003 a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

    Mit der Präklusionsregelung sollen die Vereinigungen angehalten werden, bereits im Verwaltungsverfahren ihre Sachkunde einzubringen; zugleich soll der von der Verwaltungsentscheidung Begünstigte vor einem überraschenden Prozessvortrag geschützt werden (Urteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 4.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 4 S. 27 f.;… Beschluss vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 31).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Es macht aus der Sicht des Habitatschutzes nämlich keinen Unterschied, ob durch ein Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst dadurch erlangen, dass Schutzvorkehrungen angeordnet und getroffen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 1 S. 13 f. und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ.

    Die im Planfeststellungsbeschluss vorgenommenen Quantifizierungen bei Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich;… sie sind vom Gericht hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (Urteile vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 117, vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 15 S. 30, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 84 sowie vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16, vgl. auch Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zum ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der FFH-Gebiete).

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …

    Rn. 13 Der Kläger sieht darin eine Abweichung von den Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Februar 2003 - 4 A 59.01 - (BVerwGE 118, 15 ), dass.

    - dass die FFH-Richtlinie im Anhang III Phase I B den Mitgliedstaaten bei der Auswahl der der Kommission vorzuschlagenden Gebiete für eine gegebene Art des Anhangs II, auch soweit sie prioritäre Lebensraumtypen beherbergen, einen gewissen ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum mit der Folge einräumt, dass die Gebiete nicht ausnahmslos gemeldet werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 , und.

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung; …

    Hinzu kommt, dass der Einwendungsausschluss des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG a.F. die anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nicht erfasst (vgl. Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 1).

    Welcher Zeitraum im Sinne dieser Vorschrift angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab und wird maßgeblich durch den Umfang des Informationsmaterials und den Schwierigkeitsgrad der durch das Vorhaben aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen bestimmt (Urteil vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

    Die Beteiligungs- und Präklusionsregelungen zielen nicht auf rechtliches Vorbringen, sondern darauf ab, die besondere Sachkunde der Naturschutzvereinigungen in das Verwaltungsverfahren einzubringen, indem diese zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem vorhandenen naturschutzfachlichen Material angehalten werden (Urteile vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 4.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 4 S. 27;… Beschluss vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 31).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Eine der beiden Bestimmungen findet zumindest entsprechend Anwendung, wobei Überwiegendes für die Vergleichbarkeit der Vereinsbeteiligung mit der Behördenbeteiligung im Verwaltungsverfahren spricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 ).

    Denn die der Verfahrensbeteiligung durch die anerkannten Naturschutzvereine zugedachte Funktion insgesamt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O., S. 17 sowie unten 1. f) aa)) kann durch Nachholung der Beteiligung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht adäquat kompensiert werden.

    Dies gilt auch beim Vorhandensein prioritärer Biotope und Arten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 1 S. 8 f.; Urteil vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - UA S. 16).

    Die im Planfeststellungsbeschluss vorgenommenen Quantifizierungen bei Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich; sie sind vom Gericht hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 117; Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.04 - UA S. 33; vgl. auch Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zum ökologisch-fachlichen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der FFH-Gebiete).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; …

    Auch derartige Gebiete haben die Mitgliedstaaten nicht ausnahmslos zu melden (BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 4 A 59.01 -, BVerwGE 118, 15).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes …

  • OVG Hamburg, 18.01.2013 - 5 E 11/08

    Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …

  • VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15

    Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines …

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der …

  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche …

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1545/03

    Naturschutzrechtliche Belange im Planfeststellungsverfahren

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz; …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 1.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Erbengemeinschaft; Klagebefugnis; LKW-Anteil; …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 2.04

    Klagen gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …

  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 210/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten; …

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 80/05

    Flughafen Münster/Osnabrück

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße …

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 11 D 26/08

    Klage des BUND gegen Hochspannungsfreileitung erfolglos

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2007 - 8 C 10751/06

    Ortsumgehung Jockgrim kann gebaut werden

  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 147/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
  • VG Aachen, 15.02.2013 - 7 K 1970/09

    Ablehnungsbescheid ist rechtswidrig - Bezirksregierung muss erneut über das …

  • OVG Hamburg, 21.08.2007 - 4 Es 4/07

    Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen …

  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der …

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
  • VG Karlsruhe, 26.06.2006 - 6 K 230/06

    Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses; FFH-Gebiet; maßgebliche Arten; …

  • VG Magdeburg, 13.09.2012 - 2 B 278/12

    Errichtung von Windkraftanlagen östlich von Burg bei Magdeburg gestoppt

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2006 - 7 KS 66/03
  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 2401/05

    Tagebaubetrieb "Marta" ist unzulässig

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01   

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https://dejure.org/2003,1856
OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01 (https://dejure.org/2003,1856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2003 - 1 LB 3571/01 (https://dejure.org/2003,1856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2003 - 1 LB 3571/01 (https://dejure.org/2003,1856)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Windpark - Abwägung - Flächennutzungsplan - Vogelschutzgebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 6 BauGB; § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGb
    Änderung des Flächennutzungsplans; Anspruch des Planbetroffenen auf gerechte Abwägung; Öffentlicher Belang des Vogelschutzes; Reduzierung der Flächen für Windenergie ; Erteilung bestandskräftiger Baugenehmigungen ; Avifaunistische Wertigkeit eines Standorts ; Spülfeld ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 VI; ; BauGB § 35 I Nr. 6; ; BauGB § 35 III 1 Nr. 5; ; BauGb § 35 III 3; ; Vogelschutz-Richtlinie 4

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Darstellung von Flächen für Windenergie im Flächennutzungsplan -

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    BauGB §§ 1 Abs. 6, 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 3; Vogelschutz-Richtlinie 4.

  • naturschutzrecht.net

    Windenergie und Flächennutzungsplan

  • rechtsportal.de

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Gebiet, geeignetstes; Inzidentprüfung; Konzentrationsplanung; Naturschutz - Vogelschutz; Windenergieanlage

  • ibr-online

    Änderung eines Flächennutzungsplanes: Inzidentprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Flächennutzungsplans; Anspruch des Planbetroffenen auf gerechte Abwägung; Öffentlicher Belang des Vogelschutzes; Reduzierung der Flächen für Windenergie ; Erteilung bestandskräftiger Baugenehmigungen ; Avifaunistische Wertigkeit eines Standorts ; Spülfeld ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1443 (Ls.)
  • BauR 2003, 1546
  • BauR 2004, 376 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Mit dieser Regelung bekommt die Gemeinde ein Instrument an die Hand, die Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB unter Wahrung des gebotenen Außenbereichsschutzes und der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Planungshoheit zu kanalisieren oder zu kontingentieren, um so die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet in geordnete Bahnen zu lenken (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - ).

    Auch Standorte, die im Vergleich mit der Wahllösung ebenso gut oder besser geeignet erscheinen, dürfen unberücksichtigt bleiben, wenn das Gewicht der entgegenstehenden Belange das an dieser Stelle rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -).

    Daran lässt auch das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - keinen Zweifel.

    Die Gemeinde ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002, - 4 C 15.01 -, verpflichtet, in substantieller Weise Raum für die Windenergienutzung zu schaffen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 17. Dezember 2002, - 4 C 15.01 - betont, dass die Untersuchung von für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Standorten von einer Abwägungsoffenheit gekennzeichnet sein muss.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart u.a. die Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (BVerwG, Urt. vom 14.11.2002 - 4 A 15.02 -).

    Der Senat unterstellt, dass es sich bei den genannten Bereichen V 6, V 9 und V 10 um faktische Vogelschutzgebiete handelt, die dem Rechtsregime des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-Richtlinie und nicht dem abgeschwächten Schutzregime des Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen (92/43/EWG) - Flora- Fauna- Habitat-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.7.1992)) unterliegen, das die in der Vogelschutz-Richtlinie gerade nicht vorgesehene Möglichkeit eröffnet, gebietsbeeinträchtigende Vorhaben auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen zuzulassen (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.11.2002 - 4 A 15.02 - Urt. vom 19.5.1998 - 4 C 11.96 -, NVwZ 1999, 528).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Die Offensichtlichkeit betrifft die Erkennbarkeit des Abwägungsfehlers (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, DVBl. 1982, 354).

    § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB verlangt nicht den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Abwägungsmangel und dem Ergebnis, vielmehr genügt die konkrete Möglichkeit, dass das Ergebnis der Abwägung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 L 2153/99

    Abwägung; Abwägungsgebot; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Teilgenehmigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Faktische Vogelschutzgebiete unterliegen dem unmittelbaren Schutz der Vogelschutz-Richtlinie (vgl. zu den rechtlichen Grundlagen: Urt. des Senats vom 14.9.2000 - 1 L 2153/99 -, NuR 2001, 333, ZfBR 2001, 208).

    Die Mitgliedstaaten haben bei der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten sind, einen fachlichen Beurteilungsspielraum (EuGH…, Urt. vom 2.8.1993 - C 355/90 -, NuR 1994, 521; Urt. des Senats vom 14.9.2000 - 1 L 2153/99 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Auch wenn privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB dem Außenbereich vom Grundsatz "planähnlich" zugewiesen sind, sind sie gleichwohl nicht zulässig, wenn ihnen die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange entgegenstehen (BVerwG, Urt. vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, DVBl. 2002, 706; Beschl. vom 3.6.1998 - 4 B 6.98 -, BauR 1998, 991).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Das gilt allerdings auch für Störungen, die ihre Ursachen außerhalb des Gebietes haben und sich auf das Gebiet auswirken (BVerwG, Urt. vom 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, DVBl. 1998, 901).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Der Senat unterstellt, dass es sich bei den genannten Bereichen V 6, V 9 und V 10 um faktische Vogelschutzgebiete handelt, die dem Rechtsregime des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-Richtlinie und nicht dem abgeschwächten Schutzregime des Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen (92/43/EWG) - Flora- Fauna- Habitat-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.7.1992)) unterliegen, das die in der Vogelschutz-Richtlinie gerade nicht vorgesehene Möglichkeit eröffnet, gebietsbeeinträchtigende Vorhaben auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen zuzulassen (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.11.2002 - 4 A 15.02 - Urt. vom 19.5.1998 - 4 C 11.96 -, NVwZ 1999, 528).
  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Auch wenn privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB dem Außenbereich vom Grundsatz "planähnlich" zugewiesen sind, sind sie gleichwohl nicht zulässig, wenn ihnen die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange entgegenstehen (BVerwG…, Urt. vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, DVBl. 2002, 706; Beschl. vom 3.6.1998 - 4 B 6.98 -, BauR 1998, 991).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Die Reduzierung der Darstellung von bisher zwei Konzentrationszonen für Windenergie im Stadtgebiet der Beklagten auf einen Vorrangstandort im Bereich H. I. unter gleichzeitiger Aufhebung des zweiten Standorts E. F. durch die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wahrt nicht die Erfordernisse des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 6 BauGB (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01
    Mit dem Charakter des Abwägungsgebotes, dem drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592), ist es nicht vereinbar, die Abwägung auf die von der Klägerin geltend gemachten eigenen Belange gegen die für die Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange zu verengen.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von …

  • BVerwG, 12.09.1989 - 4 B 149.89

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungsprlicht

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 BN 29.97

    Bauplanungsrecht - Anfechtung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, …

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.04.2003 - 3 N S 28/01   

Zitiervorschläge
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VGH Hessen, 02.04.2003 - 3 N S 28/01 (https://dejure.org/2003,60963)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.04.2003 - 3 N S 28/01 (https://dejure.org/2003,60963)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. April 2003 - 3 N S 28/01 (https://dejure.org/2003,60963)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 792 (Ls.)
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