Rechtsprechung
| BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe losgelöste Leistungspflicht des Käufers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfZ 1995, 388
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.08.1993 - VII R 123/92
Anfechtung des Zinsbescheides für Milch-Garantiemengenabgabe
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Durch die als Abgabenfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkenden berichtigten Anmeldungen der Klägerin (BFH-Urteile vom 10. November 1992 VII R 52/92, BFHE 170, 193, und vom 17. August 1993 VII R 123/92, BFHE 172, 558) wurde im Streitfall nur W zur Zahlung der Milch-Garantiemengenabgabe verpflichtet, der die in seinem Betrieb erzeugte Milch an die Käuferin geliefert hat.Die Festsetzung der Milch-Garantiemengenabgabe wirkt gegenüber dem Erzeuger der Milch (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1985 VII B 53/85, BFHE 143, 523, BStBl II 1985, 553, und Urteil in BFHE 172, 558), der Schuldner der Milch-Garantiemengenabgabe ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 14. Juli 1994 C-352/92, EuGHE 1994, I-3400).
Sie ist aufgrund der durch ihre berichtigten Anmeldungen bewirkten Festsetzungen der Milch-Garantiemengenabgabe aber nicht verpflichtet worden, die zwar fälligen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 172, 558), aber bei W nicht erhobenen Abgaben an das HZA abzuführen.
- BFH, 16.07.1985 - VII B 53/85
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Finanzrechtsweg - Milcherzeuger …
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Die Festsetzung der Milch-Garantiemengenabgabe wirkt gegenüber dem Erzeuger der Milch (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1985 VII B 53/85, BFHE 143, 523, BStBl II 1985, 553, und Urteil in BFHE 172, 558), der Schuldner der Milch-Garantiemengenabgabe ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 14. Juli 1994 C-352/92, EuGHE 1994, I-3400).Das ergibt sich aus der besonderen Stellung, die die Käuferin gewissermaßen als "Inkassobüro" für das HZA einnimmt (vgl. Beschluß in BFHE 143, 523, BStBl II 1985, 553;… Schrömbges, a. a. O., Rz. 151).
- BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87
Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von …
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Für die Frage, ob der Leistende für eigene oder fremde Rechnung gezahlt hat, ist nicht entscheidend, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt wurde, sondern wessen Schuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Zahlungsempfänger gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (BFH- Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41;… Boeker, a. a. O., § 37 AO 1977 Rz. 37).
- BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA - …
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Die zivilrechtlichen Vorschriften -- §§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die ungerechtfertigte Bereicherung -- sind daneben -- wie vom FG ebenfalls zutreffend ausgeführt -- nicht anzuwenden (vgl. auch BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223). - EuGH, 14.07.1994 - C-352/92
Milchwerke Köln/Wuppertal / Hauptzollamt Köln-Rheinau
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Die Festsetzung der Milch-Garantiemengenabgabe wirkt gegenüber dem Erzeuger der Milch (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1985 VII B 53/85, BFHE 143, 523, BStBl II 1985, 553, und Urteil in BFHE 172, 558), der Schuldner der Milch-Garantiemengenabgabe ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 14. Juli 1994 C-352/92, EuGHE 1994, I-3400). - BFH, 27.10.1992 - VII R 46/92
Ausfuhrerstattungsanspruch (§ 10 Abs. 1 S. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8 …
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Zwar gilt § 37 Abs. 2 AO 1977 im Marktordnungsrecht grundsätzlich nicht für die Rückforderung etwaiger von der Verwaltung an einen Beteiligten gezahlter Beträge, weil insoweit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 MOG die für diesen Fall geltenden spezielleren Regeln des § 10 MOG und des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO 1977 ausschließen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Oktober 1992 VII R 46/92, BFHE 169, 570). - BFH, 10.11.1992 - VII R 52/92
Berichtigung von Milchgarantiemengenangaben
Auszug aus BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Durch die als Abgabenfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkenden berichtigten Anmeldungen der Klägerin (BFH-Urteile vom 10. November 1992 VII R 52/92, BFHE 170, 193, und vom 17. August 1993 VII R 123/92, BFHE 172, 558) wurde im Streitfall nur W zur Zahlung der Milch-Garantiemengenabgabe verpflichtet, der die in seinem Betrieb erzeugte Milch an die Käuferin geliefert hat.
- BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR …
Für den Streitfall einschlägig sind deshalb insoweit das MOG in entsprechender Anwendung und die AO 1977, auf die § 12 MOG verweist, weil ein etwaiger Erstattungsanspruch der Klägerin nicht durch Sondervorschriften des MOG geregelt ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92).Ein Anspruch aus § 812 BGB kommt nicht in Betracht, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 92).
- FG Köln, 15.05.2014 - 3 K 2923/11
Abgabenordnung: Bordellbesitzer haben keinen Anspruch auf Erstattung von im …
Dritte sind diejenigen Personen, die nicht zu den Steuerpflichtigen im Sinne des § 33 Abs. 1 AO gehören (BFH, Urteil vom 25.07.1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92 …und Beschluss vom 15.11.1999 VII B 155/99, BFH/NV 2000, 547).Für die Frage, ob der Leistende im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO für eigene oder fremde Rechnung gezahlt hat, ist nicht entscheidend, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt wurde, sondern wessen Schuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Zahlungsempfänger gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (BFH-Urteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41 und vom 25.07.1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92, ferner die BFH-Beschlüsse vom 26.11.1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238 …und vom 15.11.1999 VII B 155/99, BFH/NV 2000, 547).
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676
Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte
Ein Anspruch aus § 812 BGB analog bzw. der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch kommt daneben nicht in Betracht, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (vgl. BFH, U.v. 25.7.1995 - VII R 71/94 - juris).
- BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02
Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung
Ein Anspruch aus § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommt, wovon auch die Beteiligten ausgehen, nicht in Betracht, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92). - BFH, 19.03.2025 - X R 20/23
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer …
- BFH, 13.07.2017 - VII R 29/16
Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015
Die in § 40 Abs. 3 MilchQuotV beschriebene Abgabeanmeldung ist daher als eine Steueranmeldung i.S. des § 167 Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen, die nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (ständige Rechtsprechung: vgl. Senatsurteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92, ZfZ 1995, 388; Senatsbeschluss vom 28. November 2006 VII B 54/06, BFHE 215, 418, ZfZ 2007, 54, jeweils m.w.N.). - BFH, 16.11.2004 - VII R 3/04
Keine Erstattung angemeldeter Getreide-Mitverantwortungsabgaben DDR
Der von der Klägerin geltend gemachte Erstattungsanspruch steht dieser nach § 37 Abs. 2 AO 1977 (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift siehe Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92) nur zu, wenn sie Zahlungen auf eine Getreide-Mitverantwortungsabgabeschuld, deren Bestehen sie zunächst angenommen hat, ohne rechtlichen Grund geleistet hätte. - FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. …
Für die Frage, ob der Leistenden für eigene oder fremde Rechnung gezahlt hat, ist nicht entscheidend, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt wurde, sondern wessen Schuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Zahlungsempfänger gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92). - FG Hessen, 23.05.1997 - 7 K 2746/95
Aufhebung der Änderung der Abgabenanmeldung in Form der Festsetzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227 …
Unabhängig davon, dass bereits keine Anhaltspunkte für einen Verstoß des Beklagten gegen die "guten Sitten" oder ein gesetzliches Verbot ersichtlich sind, ergibt sich aus § 817 Satz 1 BGB nicht abweichendes, zumal die Vorschriften des Bereicherungsrechts nach §§ 812 ff. BGB vorliegend keine Anwendung finden, da der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (vgl. etwa BFH-Urteile vom 25.7.1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92 und vom 29.10.2002 VII R 2/02, BFHE 200, 88, BStBl. II 2003, 43; Drüen, in: Tipke-Kruse, AO/FGO-Kommentar, § 37 Rn 102 m.w.N.). - FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13
Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung
- FG Berlin, 08.05.2006 - 8 K 8334/02
Änderung einer Abrechnungsverfügung bei nachträglicher Vorlage einer …
- BFH, 15.11.1999 - VII B 155/99
Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
- BFH, 13.07.2017 - VII R 31/16
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.7.2017 - VII R 29/16: …
- FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages bei Zahlung in eigenem Namen auf die …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2001 - 1 K 73/99
Für Erstattung der ohne Rechtsgrundlage in der ehemaligen DDR erhobenen …
- FG Hessen, 26.03.1996 - 7 K 2359/95
Haftung des Milcherzeugers für Milchgarantiemengenabgabe und die dafür …
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