Rechtsprechung
| BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14; EG Art. 28, 90; Richtlinie 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 22; MinöStG 1993 § 9 Abs. 1; MinöStV § 53; FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers - openjur.de
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers; Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen; Verlust des Rügerechts
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers
- Betriebs-Berater
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers - Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen - Verlust des Rügerechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer Zulassung eines Empfängers als Steuerlagerinhaber i.R.e. Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Erzeugnissen unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat zur wirksamen Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Handel mit unversteuertem Mineralöl
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit einer Zulassung eines Empfängers als Steuerlagerinhaber i.R.e. Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Erzeugnissen unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat zur wirksamen Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens; ...
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
BFH klärt Fragen zum steuerlichen Risiko bei Handel mit unversteuertem Mineralöl
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BFH zur Fragen des steuerlichen Risikos bei Handel mit unversteuertem Mineralöl - Erlaubnis zur Lagerung unversteuerter verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse vorab durch Hauptzollamt bestätigen lassen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - 3 K 395/06
- BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Papierfundstellen
- BFHE 227, 546
- BB 2010, 534
- DB 2010, 430
- ZfZ 2010, 76
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Auch lässt sich die EuGH-Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797) für eine rechtsfolgeneinschränkende Interpretation des § 9 Abs. 1 MinöStG 1993 nicht nutzbar machen.Damit werden im Fall von Unregelmäßigkeiten auch diejenigen Mineralölhändler steuerlich belastet, die ausschließlich Umsätze im Inland bewirken (vgl. zur anderen Rechtslage bei der Umsatzsteuer EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-7797, Rz 60).
- EuGH, 03.04.2008 - C-230/06
Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
In seinem Urteil vom 3. April 2008 C-230/06 (Slg. 2008, I-1895) hat der EuGH eine zollrechtliche Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unbeanstandet gelassen.Die Zusage einer steuerlichen Entlastung in jedem Fall eines Misslingens der Steuerüberwälzung im Rahmen eines fehlgeschlagenen Steuerversandverfahrens gefährdete die Effektivität des innergemeinschaftlichen Beförderungsverfahrens und die Realisierung des Steueranspruchs des Steuergläubigers, denn damit würde der Anreiz erheblich gemindert, für eine ordnungsgemäße Durchführung des Steuerversandverfahrens hinreichend Sorge zu tragen (vgl. zu diesem Aspekt auch EuGH-Urteil in Slg. 2008, I-1895).
- BFH, 06.03.1997 - V B 67/96
Konfiskatorischer Eingriff in die Vermögenssubstanz eines Rechtsanwaltes durch …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 6. März 1997 V B 67, 68/96 (BFH/NV 1997, 597) hat das FG begründet, warum es von einer weiteren Sachaufklärung abgesehen hat.Schließlich wird der von der Klägerin behauptete Verfahrensmangel nicht dadurch schlüssig belegt, dass ihrer Ansicht nach der BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 597 eine weitere Sachaufklärung nicht verbietet.
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Die subjektive Sichtweise werde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2002 5 StR 600/01 (BGHSt 48, 52) bestätigt.Dieser Auffassung hat sich der BGH ausdrücklich angeschlossen (Urteil in BGHSt 48, 52).
- BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung - …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Daher ist es im Grunde konsequent, wenn das Risiko des Steuerausfalls in einem bestimmten Umfang dem Fiskus als Steuergläubiger zugewiesen wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m. w. N.).Allerdings zwingt allein der Systemgedanke der Verbrauchsbesteuerung, nach dem die Möglichkeit der Abwälzbarkeit ein Wesensmerkmal der Verbrauchsteuer ist (Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, S. 65 ff., m. w. N.), den Gesetzgeber nicht dazu, alle Verbrauchsteuern unterschiedslos nach diesem System auszurichten und inhaltlich gleich auszugestalten (Senatsurteil in BFHE 187, 177, 189).
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Ein Zugriff auf das sachliche Substrat des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs findet somit nicht statt (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 16. März 1971 1 BvR 52, 665, 667, 754/66, BVerfGE 30, 292, 335, zur Erdölbevorratungsabgabe). - BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93
Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Nach der Rechtsprechung des BFH geht das Rügerecht bei verzichtbaren Verfahrensmängeln, zu denen ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht oder eine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gehört, bereits durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (…Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 33; BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, 530 f., BStBl II 1998, 152). - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine steuerliche Vorschrift nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1961 1 BvR 833/59, BVerfGE 13, 181, 186). - BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung auf sachgerechten finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen beruht (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.) und ob durch die Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so dass die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Ungleichbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (BVerfG-Beschluss vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m. w. N.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung auf sachgerechten finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen beruht (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.) und ob durch die Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so dass die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Ungleichbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (BVerfG-Beschluss vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m. w. N.). - EuGH, 02.12.1997 - C-336/94
Dafeki
- BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug
- BFH, 26.06.1984 - VII R 60/83
- EuGH, 23.11.2006 - C-5/05
NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM …
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Haushaltssicherungsgesetz
- EuGH, 13.12.2007 - C-374/06
BATIG - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerliche Vorschriften - Harmonisierung …
- BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung
- EuGH, 22.11.2001 - C-80/01
Michel - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Frage, deren Antwort klar aus …
- BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72
Zahlungsunfähigkeit - Überwälzung der Abgabenbelastung - Handel mit versteuertem …
- BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15
Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und …
Dies entspricht der Systematik der anderen Verbrauchsteuergesetze und der Ausgestaltung der besonderen Verbrauchsteuern als Realaktsteuern, bei denen die Entstehung der Steuer an einen tatsächlichen Vorgang oder an einen Zustand knüpft (F. Kirchhof, Grundriss des Steuer- und Abgabenrechts, 2. Aufl., Rz 91, und Förster, Die Verbrauchsteuern, S. 67, sowie Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546). - BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
Rn. 24 Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um Realaktsteuern, d.h. die Steuer entsteht durch einen Realakt, also durch einen tatsächlichen Vorgang, wie z.B. die körperliche Entfernung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus einem Steuerlager, das Verbringen in das Steuergebiet, die konsumtive Verwendung oder die Herstellung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware außerhalb eines Steuerlagers (…Senatsbeschlüsse vom 30.09.2010 - VII B 45/10, BFH/NV 2011, 418, und vom 24.02.2016 - VII R 7/15, BFHE 252, 568, ZfZ 2016, 138; Senatsurteil vom 10.11.2009 - VII R 39/08, BFHE 227, 546, ZfZ 2010, 76, m.w.N.). - BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12
Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten …
Da es für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens allein auf den objektiven Tatbestand der Bezugsberechtigung des Empfängers ankommt (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, 553, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 76, m.w.N.) und AB Inhaberin eines von der schwedischen Finanzverwaltung bewilligten Steuerlagers war, ist trotz der nicht ordnungsgemäßen Erledigung der Rückscheine von einer wirksamen Eröffnung der drei Steuerversandverfahren auszugehen.Wie der Senat entschieden hat, können sie dabei grundsätzlich auf kriminaltechnische Gutachten, Erkenntnisse der Zollfahndung, Mitteilungen ausländischer Behörden sowie auf die in Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen zurückgreifen, soweit dies die nationale Rechtsordnung zulässt (Senatsentscheidungen vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, und in BFHE 227, 546, 561, ZfZ 2010, 76).
So kann z.B. durch eine Inanspruchnahme der SEED-Datei eine vom Geschäftspartner übermittelte Verbrauchsteuernummer bestätigt werden (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 227, 546, 559 f., ZfZ 2010, 76).
- BFH, 15.10.2024 - VII R 31/21
Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur …
Rn. 68 (1) Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um Realaktsteuern, das heißt, die Steuer entsteht durch einen Realakt, also durch einen tatsächlichen Vorgang, wie zum Beispiel die körperliche Entfernung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus einem Steuerlager, das Verbringen in das Steuergebiet, die konsumtive Verwendung oder die Herstellung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware außerhalb eines Steuerlagers (Senatsbeschlüsse vom 30.09.2010 - VII B 45/10, Rz 9 und vom 24.02.2016 - VII R 7/15, BFHE 252, 568, Rz 9; Senatsurteil vom 10.11.2009 - VII R 39/08, BFHE 227, 546, unter II.2., m.w.N.). - BFH, 02.09.2015 - VII B 18/15
Stromsteuerrechtlicher Begriff der Entnahme bedarf keiner weiteren Klärung
Kennzeichnend für eine solche Steuer ist die Steuerentstehung durch einen Realakt, d.h. durch einen tatsächlichen Vorgang, wie z.B. die körperliche Entfernung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus einem Steuerlager, das Verbringen in das Steuergebiet, die konsumtive Verwendung oder die Herstellung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware außerhalb eines Steuerlagers (…Senatsentscheidungen vom 30. September 2010 VII B 45/10, BFH/NV 2011, 418, und vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, ZfZ 2010, 76, m.w.N.). - FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines …
Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 10.11.2009 (VII R 39/08) entschieden, dass dieser Grundsatz kein Verbot einer mehrfachen Steuerentstehung enthalte.Für den Bundesfinanzhof (VII R 39/08) sei die Existenz von Art. 11 SysRL Beleg dafür, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat in den freien Verkehr gelangt seien, auch im Bestimmungsland besteuert werden könnten.
- FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2024 - 3 K 276/20
Entstehung der Energiesteuer bei nicht wirksam eröffnetem …
Der Versender und der Empfänger sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis und müssen für den Versand bzw. den Empfang der jeweiligen verbrauchsteuerpflichtigen Ware unter Steueraussetzung berechtigt sein (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10. November 2009 VII R 39/08);.der Versender und der Empfänger sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis und müssen für den Versand bzw. den Empfang der jeweiligen verbrauchsteuerpflichtigen Ware unter Steuersatzung berechtigt sein; (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2009, Az. VII R 39/08).
- FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2024 - 3 K 824/20
Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung - Verwendung des e-VD …
der Versender und der Empfänger sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis und müssen für den Versand bzw. den Empfang der jeweiligen verbrauchssteuerpflichtigen Ware unter Steueraussetzung berechtigt sei; (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.2009, Az. VII R 39/08).der Versender und der Empfänger sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis und müssen für den Versand bzw. den Empfang der jeweiligen verbrauchsteuerpflichtigen Ware unter Steuersatzung berechtigt sein; (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2009, Az. VII R 39/08).
- BFH, 24.06.2025 - VII R 33/22
Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines …
Rn. 40 c) Zu einem anderen Ergebnis führt nicht das vom HZA angeführte Senatsurteil vom 10.11.2009 - VII R 39/08 (BFHE 227, 546), in dem der Senat die Entstehung von Mineralölsteuer durch Entfernung des Mineralöls aus dem Steuerlager der Versenderin bejaht hatte, weil der ausländische Abnehmer nicht bezugsberechtigt war. - BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche …
Rn. 11 Unabhängig davon, ob sich der versendende Steuerlagerinhaber zur Ausfüllung des Begleitdokuments einer Hilfsperson bedient, ist bei einer vom Versender beabsichtigten Ausfuhr davon auszugehen, dass das Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, Rz 16; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Oktober 2002 5 StR 600/01, BGHSt 48, 52). - FG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 11 K 1112/07
Keine Branntweinsteuerentlastung bei Entnahme von Branntwein in den …
- FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 2938/11
Innergemeinschaftliche Versendung aus offenem Branntweinlager
- FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18
Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren …
- FG München, 02.05.2011 - 14 K 662/09
Unzulässiges Verbringen von Wasserpfeifentabak in das deutsche Steuergebiet
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