Wasserhaushaltsgesetz a.F.
| Zweiter Teil - Bestimmungen für oberirdische Gewässer (§§ 23 - 32) |
| Erster Abschnitt - Erlaubnisfreie Benutzungen (§§ 23 - 25) |
Die Länder können bestimmen, dass für das Einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer zu Zwecken der Fischerei eine Erlaubnis oder eine Bewilligung nicht erforderlich ist, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Zustand des Gewässers zu erwarten sind.
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Rechtsprechung zu § 25 WHG a.F.
14 Entscheidungen zu § 25 WHG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 206/97
- VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651
Wasserrechtliche Gestattung
- VG Köln, 03.06.2008 - 14 K 5092/06
Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zwecks Kieswäsche; Benutzung ...
- BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76
Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende ...
- VG Köln, 03.06.2008 - 14 K 1009/06
Voraussetzungen für das Erheben eines Wasserentnahmeentgelts für das Entnehmen ...
- VG Köln, 03.06.2008 - 14 K 4395/06
Wasserentnahmeentgelt für das Entnehmen von Wasser aus einem Oberflächengewässer ...
- VG Köln, 03.06.2008 - 14 K 5091/06
Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zwecks Kieswäsche; Benutzung ...
- OVG Saarland, 10.11.2008 - 1 A 248/08
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Teilaufhebung eines Ermessensaktes und ...
- VG Aachen, 21.11.2007 - 6 K 68/06
Streit über die Erlaubnisfreiheit der Benutzungen von Gewässern im Rahmen einer ...