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Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Dritter Teil - Bestimmungen für die Küstengewässer (§§ 32a - 32c) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Wasserhaushaltsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0WHG28022010/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 32c WHG a.F.
Entscheidung zu § 32c WHG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren
Querverweise
Auf § 32c WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- § 22a (Schäden an Gewässern)
- Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch; Informationsbeschaffung und -übermittlung
- Bußgeld- und Schlussbestimmungen
- § 42 (Anpassung des Landesrechts)