Wassergesetz für Baden-Württemberg
| Vierter Teil - Unterhaltung und Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme (§§ 46 - 74) |
| 2. Abschnitt - Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen (§§ 63 - 68b) |
(1) 1Bringt ein aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit unternommener Ausbau einem andern Vorteile, so kann dieser nach seinem Vorteil zu den Kosten des Ausbaus herangezogen werden. 2Beiträge, die eine Gemeinde oder ein Dritter nach Satz 1 zum Ausbauaufwand des Landes zu leisten hat, setzt die Behörde fest, die über den Ausbau entscheidet. 3Geringfügige Vorteile bleiben außer Betracht.
(2) Erlangt jemand durch Ausbaumaßnahmen, die außerhalb des Landes im Geltungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes ausgeführt werden, einen Vorteil, so ist er verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Ausbaumaßnahme ausgeführt wird, nach den Bestimmungen des dortigen Rechts Beiträge zu leisten; dies gilt nur, soweit durch eine entsprechende Bestimmung des anderen Landes die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
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Rechtsprechung zu § 67 WasserG a.F.
8 Entscheidungen zu § 67 WasserG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1991 - 8 S 3162/90
Kein Vorteilsausgleich nach WasG BW § 67 für den Fall verbesserter Bedingungen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 8 S 3162/90
Vorteilsausgleich für den Fall verbesserter Bedingungen für die Fischerei; ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 8 S 3162/90
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1989 - 5 S 2599/87
Vorteilsausgleich bei Gewässerausbau: kostenpflichtige Grundeigentümer; ...
- OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00
Vergütungsabrede mit privatem Krankenhausträger - Sittenwidrigkeit - konkrete ...
- OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06
Alleinhaftung bei unterlassener Baugrunduntersuchung
- OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem ...
- BGH, 25.09.1986 - III ZR 46/85
Rechtsweg bei Festsetzung eines Vorteilsausgleichs auf Grundlage ...
- OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 17 U 304/05
Gesamtschuldverhältnis zwischen Planer & Unternehmer