Wassergesetz für Baden-Württemberg
| Vierter Teil - Unterhaltung und Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme (§§ 46 - 74) |
| 2. Abschnitt - Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen (§§ 63 - 68b) |
(1) Eine Enteignung ist zulässig für Vorhaben, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, insbesondere für Zwecke
(2) 1Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach diesem Gesetz unanfechtbar oder sofort vollziehbar planfestgestellten oder genehmigten Vorhabens notwendig ist. 2Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht. 3Der festgestellte Plan oder die Genehmigung ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend. 4Im übrigen gelten § 20 WHG und das Landesenteignungsgesetz, insbesondere für Art und Ausmaß der Entschädigung.
(3) Ist die sofortige Ausführung des Vorhabens geboten, so hat die Enteignungsbehörde den Träger des Vorhabens auf Antrag nach Unanfechtbarkeit oder sofortiger Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen, soweit sich der Eigentümer oder Besitzer weigert, den Besitz eines für das Vorhaben benötigten Grundstückes durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 65 WasserG a.F.
7 Entscheidungen zu § 65 WasserG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1971 - II 1002/70
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 3 S 1679/08
Anlegung eines öffentlichen Fußweges im Rahmen einer Uferrenaturierung - ...