Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
2. Titel - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 213a) |
II. Zustellungen von Amts wegen (§§ 208 - 213a) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 209 ZPO a.F.
5 Entscheidungen zu § 209 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des ...
- OLG Dresden, 19.07.2007 - 10 U 1904/06
Bestimmtheit einer Streitverkündung zur Verjährungshemmung
- KG, 05.01.2004 - 12 U 85/02
Wasserversorgung nach Grundstücksteilung: Auslegung eines Versorgungsvertrages ...
- OLG Frankfurt, 25.03.2002 - 20 VA 12/01
Gerichtliche Beauftragung einer Gesellschaft mit der förmlichen Zustellung von ...
- KG, 28.02.2005 - 26 U 186/03
Gewährleistung des Generalunternehmers wegen Baumängeln: Treuwidrige Berufung auf ...