Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
2. Titel - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 213a) |
II. Zustellungen von Amts wegen (§§ 208 - 213a) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 213 ZPO a.F.
4 Entscheidungen zu § 213 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02
Nachweis der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vor öffentlicher ...
- OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab ...
- BGH, 13.02.2003 - IX ZR 368/02
- BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02
Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts