Zur aktuellen Fassung von § 175 ZPO.
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
2. Titel - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 213a) |
I. Zustellung auf Betreiben der Parteien (§§ 166 - 207) |
(1) 1Der Zustellungsbevollmächtigte ist bei der nächsten gerichtlichen Verhandlung oder, wenn die Partei vorher dem Gegner einen Schriftsatz zustellen läßt, in diesem zu benennen. 2Geschieht dies nicht, so können alle späteren Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung in der Art bewirkt werden, daß der Gerichtsvollzieher das zu übergebende Schriftstück unter der Adresse der Partei nach ihrem Wohnort zur Post gibt. 3Die Zustellung wird mit der Aufgabe zur Post als bewirkt angesehen, selbst wenn die Sendung als unbestellbar zurückkommt.
(2) Die Postsendungen sind mit der Bezeichnung "Einschreiben" zu versehen, wenn die Partei es verlangt und zur Zahlung der Mehrkosten sich bereit erklärt.
Rechtsprechung zu § 175 ZPO a.F.
18 Entscheidungen zu § 175 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11
Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines ...
- BGH, 03.07.2012 - VI ZR 227/11
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf ...
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 288/11
Zustellung im Ausland: Zustellung durch Aufgabe zur Post
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11
Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils ...
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 223/11
Wirksamkeit der Anordnung der Benennung eines inländischen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 5 U 82/11
Auslandszustellung: Verstoß gegen internationale Zustellungsregelungen bei ...
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 5 U 82/11
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 222/11
Wirksamkeit einer Anordnung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten durch ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 5 U 60/11
Zustellung im Ausland: Anordnung der Zustellung eines Versäumnisurteils gegen den ...
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 5 U 60/11
- BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05
Fristbeginn bei Zustellung eines Schriftstücks durch Aufgabe zur Post; ...
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98
Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der ...
Querverweise
Auf § 175 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 276
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren über den Unterhalt
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- § 647