Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel V - Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 - 89) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (Art. 67 - 76) |
(1) Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden.
(2) Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist. Für die Zwecke dieses Titels werden Staatenlose den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt.
(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
(4) Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insbesondere durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.
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Rechtsprechung zu Art. 67 AEUV
187 Entscheidungen zu Art. 67 AEUV in unserer Datenbank:
- EuG, 30.09.2026 - T-115/23
Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine ...
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose ...
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
- EuGH, 19.06.2025 - C-219/25
Kamekris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-219/25
Kamekris - Vorabentscheidungsersuchen - Eilvorlageverfahren - Justizielle ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-219/25
- VG Koblenz, 27.04.2026 - 3 K 650/25
Rechtswidrigkeit einer Identitätsfeststellung an der luxemburgisch-deutschen ...
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
- AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Verdachtsunabhängige Durchsuchung von ...
- VG München, 27.07.2016 - M 7 K 14.1468
Anlassbezogene Personenkontrolle durch die Bundespolizei im grenznahen Bereich
Querverweise
Auf Art. 67 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 75 (ex-Artikel 60 EGV)