Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 - 144) |
| Kapitel 2 - Die Währungspolitik (Art. 127 - 133) |
(1) Zur Erfüllung der dem ESZB übertragenen Aufgaben werden von der Europäischen Zentralbank gemäß den Verträgen und unter den in der Satzung des ESZB und der EZB vorgesehenen Bedingungen
| - | Verordnungen erlassen, insoweit dies für die Erfüllung der in Artikel 3.1 erster Gedankenstrich, Artikel 19.1, Artikel 22 oder Artikel 25.2 der Satzung des ESZB und der EZB festgelegten Aufgaben erforderlich ist; sie erlässt Verordnungen ferner in den Fällen, die in den Rechtsakten des Rates nach Artikel 129 Absatz 4 vorgesehen werden, | |
| - | Beschlüsse erlassen, die zur Erfüllung der dem ESZB nach den Verträgen und der Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Aufgaben erforderlich sind, | |
| - | Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben. |
(2) Die Europäische Zentralbank kann die Veröffentlichung ihrer Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen beschließen.
(3) Innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 129 Absatz 4 festlegt, ist die Europäische Zentralbank befugt, Unternehmen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die sich aus ihren Verordnungen und Beschlüssen ergeben, mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen.
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Rechtsprechung zu Art. 132 AEUV
14 Entscheidungen zu Art. 132 AEUV in unserer Datenbank:
- VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19
Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leitsätze für private Finanzgeschäfte
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18
EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal) - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - ...
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...
- LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Elterngeld - Bedienstete der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21
INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.12.2022 - C-404/21
INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der ...
- EuGH, 22.12.2022 - C-404/21
- EuG, 04.03.2015 - T-496/11
Das Gericht erklärt den von der EZB veröffentlichten "Eurosystem Oversight Policy ...
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18
Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. ...
Querverweise
Auf Art. 132 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Die Wirtschafts- und Währungspolitik
- Übergangsbestimmungen
- Art. 139
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Die Europäische Zentralbank
- Art. 282