Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel II - Der freie Warenverkehr (Art. 28 - 37) |
Kapitel 1 - Die Zollunion (Art. 30 - 32) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Bei der Ausübung der ihr aufgrund dieses Kapitels übertragenen Aufgaben geht die Kommission von folgenden Gesichtspunkten aus:
a) | der Notwendigkeit, den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern zu fördern; | |
b) | der Entwicklung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union, soweit diese Entwicklung zu einer Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen führt; | |
c) | dem Versorgungsbedarf der Union an Rohstoffen und Halbfertigwaren; hierbei achtet die Kommission darauf, zwischen den Mitgliedstaaten die Wettbewerbsbedingungen für Fertigwaren nicht zu verfälschen; | |
d) | der Notwendigkeit, ernsthafte Störungen im Wirtschaftsleben der Mitgliedstaaten zu vermeiden und eine rationelle Entwicklung der Erzeugung sowie eine Ausweitung des Verbrauchs innerhalb der Union zu gewährleisten. |
Rechtsprechung zu Art. 32 AEUV
7 Entscheidungen zu Art. 32 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 04.02.2021 - C-640/19
Azienda Agricola Ambrosi Nicola Giuseppe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
Caseificio Cirigliana u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
- VG Halle, 19.11.2019 - 8 A 67/18
Abfallverbringung- Anforderungen an die Erhebung eines Einwandes durch die ...
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...
- EuG, 20.09.2012 - T-116/12
Tioxide Europe u.a. / Rat
Querverweise
Auf Art. 32 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Das auswärtige Handeln der Union
- Gemeinsame Handelspolitik
- Art. 206 (ex-Artikel 131 EGV)