Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel III - Die Landwirtschaft und die Fischerei (Art. 38 - 44) |
(1) Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es,
a) | die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; | |
b) | auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; | |
c) | die Märkte zu stabilisieren; | |
d) | die Versorgung sicherzustellen; | |
e) | für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. |
(2) Bei der Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der hierfür anzuwendenden besonderen Methoden ist Folgendes zu berücksichtigen:
a) | die besondere Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die sich aus dem sozialen Aufbau der Landwirtschaft und den strukturellen und naturbedingten Unterschieden der verschiedenen landwirtschaftlichen Gebiete ergibt; | |
b) | die Notwendigkeit, die geeigneten Anpassungen stufenweise durchzuführen; | |
c) | die Tatsache, dass die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten einen mit der gesamten Volkswirtschaft eng verflochtenen Wirtschaftsbereich darstellt. |
Rechtsprechung zu Art. 39 AEUV
64 Entscheidungen zu Art. 39 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 04.02.2021 - C-640/19
Azienda Agricola Ambrosi Nicola Giuseppe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- FG Hamburg, 30.09.2016 - 4 K 157/15
Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das ...
- EuGH, 13.01.2022 - C-55/20
Minister Sprawiedliwosci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. ...
- FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 150/16
Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das ...
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 14.11.2017 - C-671/15
Zwischen mehreren landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen bzw. Vereinigungen ...
- EuGH, 14.11.2017 - C-671/15
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-103/14
Jakutis und Kretingales kooperatine zUB
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19
Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines ...
- FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 223/16
Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das ...
- EuG, 15.09.2021 - T-777/19
Staatliche Beihilfen
Querverweise
Auf Art. 39 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Die Landwirtschaft und die Fischerei
- Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
- Das Niederlassungsrecht
- Art. 50 (ex-Artikel 44 EGV)