Aktiengesetz

   Viertes Buch - Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften (§§ 393a - 410)   
   Dritter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften (§§ 399 - 410)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 410
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.

Rechtsprechung zu § 410 AktG

3 Entscheidungen zu § 410 AktG in unserer Datenbank:

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