Aktiengesetz
Viertes Buch - Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften (§§ 393a - 410) |
Dritter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften (§§ 399 - 410) |
Zitiervorschläge
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§ 399Falsche Angaben
§ 400Unrichtige Darstellung
§ 401Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
§ 402Falsche Ausstellung von Berechtigungs-
nachweisen § 403Verletzung der Berichtspflicht § 404Verletzung der Geheimhaltungs-
pflicht § 404aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 405Ordnungswidrigkeiten § 406(weggefallen) § 407Zwangsgelder § 407aMitteilungen an die Abschlussprüfer-
aufsichtsstelle § 408Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien § 409Geltung in Berlin § 410Inkrafttreten
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nachweisen § 403Verletzung der Berichtspflicht § 404Verletzung der Geheimhaltungs-
pflicht § 404aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 405Ordnungswidrigkeiten § 406(weggefallen) § 407Zwangsgelder § 407aMitteilungen an die Abschlussprüfer-
aufsichtsstelle § 408Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien § 409Geltung in Berlin § 410Inkrafttreten
Rechtsprechung zu § 410 AktG
3 Entscheidungen zu § 410 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 29.11.2001 - 6 U 130/00
Gebrauch von Kennzeichen und Geschäftsbezeichnungen: Rechte einer ruhenden ...
- BFH, 08.06.1988 - I R 132/84
Kosten einer Kapitalerhöhung auf Grund eines einheitlichen ...
- BFH, 17.10.1984 - I R 22/79
Aktienrechtlich verbotene Einlagenrückgewähr als verdeckte Gewinnausschüttung