Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
| Titel 3 - Rechtliche Betreuung (§§ 1814 - 1881) |
| Untertitel 2 - Führung der Betreuung (§§ 1821 - 1860) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1821 - 1826) |
(1) 1Der Betreuer ist dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn der Betreuer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Sind für den Schaden mehrere Betreuer nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(3) Ist ein Betreuungsverein als Betreuer bestellt, so ist er dem Betreuten für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
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Rechtsprechung zu § 1826 BGB
9 Entscheidungen zu § 1826 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 28.05.2025 - XII ZB 329/24
Zur Frage, ob der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger Vergütung nach dem RVG für ...
- BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55
Rechtsmittel
- OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07
- OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs ...
- VG Hannover, 26.02.2026 - 2 A 431/24
Allgemeine Leistungsklage des NLBV; keine Inanspruchnahme des Nachlasspflegers ...
- OLG Hamm, 28.03.2006 - 29 U 13/03
Haftung des Betreuers wegen steuerlicher Folgen der Veräußerung von Grundstücken ...
- AG Oranienburg, 03.05.2016 - 41 XVII 407/15
Betreuungssache: Betreuerbestellung bei paranoider Schizophrenie des Betoffenen
- OLG Celle, 02.12.2024 - 6 W 142/24
Kenntnis des Erben im Falle gesetzlicher Vertretung durch einen Betreuer im ...
- OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16
Bemessung des Stundensatzes eines Nachlassverwalters mit nutzbarer Ausbildung
§ 1826 BGB in Nachschlagewerken
- § 1826 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gegenvormund - § 1826 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitsvertrag
BGB
Gegenbetreuer
Querverweise
Auf § 1826 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Führung der Vormundschaft
- Allgemeine Vorschriften
- § 1794 (Haftung des Vormunds)
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Voraussetzung für die Berufsausübung
- Bestellung
- § 20 (Rücknahme und Widerruf der Bestellung)