Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 2 - Erbeinsetzung (§§ 2087 - 2099) |
Zitiervorschläge
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§ 2087Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
§ 2088Einsetzung auf Bruchteile
§ 2089Erhöhung der Bruchteile
§ 2090Minderung der Bruchteile
§ 2091Unbestimmte Bruchteile
§ 2092Teilweise Einsetzung auf Bruchteile
§ 2093Gemeinschaftlicher Erbteil
§ 2094Anwachsung
§ 2095Angewachsener Erbteil
§ 2096Ersatzerbe
§ 2097Auslegungsregel bei Ersatzerben
§ 2098Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
§ 2099Ersatzerbe und Anwachsung
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Rechtsprechung zu § 2090 BGB
5 Entscheidungen zu § 2090 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16
Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben" ...
- OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten ...
- OLG Köln, 25.08.1989 - 2 Wx 21/89
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Erbscheins; Streit über die ...
- BFH, 31.05.1961 - II 284/58 U
Erbeinsetzung mit Zwischenschaltung eines amerikanischen Trustee - Vorliegen ...
- BayObLG, 11.01.1984 - BReg. 1 Z 58/83