Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 3 - Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 488 - 515) |
| Untertitel 2 - Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 506 - 509) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | 11.03.2016 | |
| 11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 509 BGB
6 Entscheidungen zu § 509 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
Finanzierter Immobilienerwerb: Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts; ...
- VG Magdeburg, 29.04.2024 - 4 A 265/22
Denkmalschutzrechtliches Vorkaufsrecht beim freihändigen Verkauf aus einer ...
- VG Stuttgart, 27.01.2009 - 5 K 2620/08
Zum fischereirechtlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde - zu den Auswirkungen der ...
- OLG Nürnberg, 06.05.2024 - 14 U 388/24
Vermeintlich sittenwidriger Darlehensvertrag wegen krasser finanzieller ...
- VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges ...
- OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
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