Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 6 - Leihe (§§ 598 - 606) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 600 BGB
8 Entscheidungen zu § 600 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08
Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des ...
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - ...
- LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07
Beschwerdeberechtigung eines Betreuers als gesetzlicher Vertreter des Betreuten; ...
- OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur ...
- BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83
Kartoffelpülpe
- OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Internationale Zuständigkeit des im ersten Rechtszug angerufenen Landgerichts ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
§ 600 BGB in Nachschlagewerken
- § 600 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Leihvertrag (Deutschland)