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Bundesnotarordnung
| 2. Teil - Notarkammern und Bundesnotarkammer (§§ 65 - 91) |
| 1. Abschnitt - Notarkammern (§§ 65 - 75) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnotarordnung (https://dejure.org/gesetze/BNotO/__paste_norm__.html)
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§ 64bBestellung eines Vertreters
§ 64cErsetzung der Schriftform
§ 64dÜbermittlung von Daten
§ 65Bildung; Sitz; Verordnungs-
ermächtigung § 66Satzung; Aufsicht; Tätigkeitsbericht § 67Aufgaben; Verordnungs-
ermächtigung § 68Organe § 69Vorstand § 69aVerschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 69bAbteilungen § 69cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 70Präsident § 71Kammerversammlung § 71aDurchführung der Kammerversammlung § 72Regelung durch Satzung § 73Erhebung von Beiträgen § 74Auskunfts-, Vorlage- und Vorladerecht § 75Ermahnung
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ermächtigung § 66Satzung; Aufsicht; Tätigkeitsbericht § 67Aufgaben; Verordnungs-
ermächtigung § 68Organe § 69Vorstand § 69aVerschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 69bAbteilungen § 69cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 70Präsident § 71Kammerversammlung § 71aDurchführung der Kammerversammlung § 72Regelung durch Satzung § 73Erhebung von Beiträgen § 74Auskunfts-, Vorlage- und Vorladerecht § 75Ermahnung
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Rechtsprechung zu § 72 BNotO
Entscheidung zu § 72 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 11/62
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