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Bundeszentralregistergesetz
| Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
| Dritter Abschnitt - Auskunft aus dem Register (§§ 30 - 44a) |
| 2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register (§§ 41 - 43) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundeszentralregistergesetz (https://dejure.org/gesetze/BZRG/__paste_norm__.html)
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§ 41Umfang der Auskunft
§ 42Auskunft an die betroffene Person
§ 42aAuskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42bAuskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungs-
vorschriften § 42c(weggefallen) § 43Weiterleitung von Auskünften
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