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Bundeszentralregistergesetz
| Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
| Dritter Abschnitt - Auskunft aus dem Register (§§ 30 - 44a) |
| 2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register (§§ 41 - 43) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundeszentralregistergesetz (https://dejure.org/gesetze/BZRG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 18.07.2017
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 |
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