Baugesetzbuch
4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 249) |
2. Teil - Schlussvorschriften (§§ 246 - 250) |
1In Gebieten mit Bebauungsplänen oder Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3 sind bei Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, soweit dies mit nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist. 2Satz 1 gilt entsprechend für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen. 3In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend für Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 Absatz 1 Satz 1).
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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30.07.2011 | Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden | 22.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 248 BauGB
11 Entscheidungen zu § 248 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 19.05.2016 - Au 5 K 15.1603
Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15
Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides; ...
- VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 4 K 12.1310
Baubeseitigung einer Terrassenüberdachung mit Photovoltaikelementen
- VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare ...
- VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 14.11.2011 - M 8 K 10.5417
Abweichung von abstandsflächenrechtlichen Anforderungen für Maßnahmen zur ...
- VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15
Bürohaus in Wohngebäude
- VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14