Baugesetzbuch
| 4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 249) |
| 2. Teil - Schlussvorschriften (§§ 246 - 250) |
1In Gebieten mit Bebauungsplänen oder Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3 sind bei Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, soweit dies mit nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist. 2Satz 1 gilt entsprechend für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen. 3In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend für Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 Absatz 1 Satz 1).
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.07.2011 | Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden | 22.07.2011 |
vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245fÜberleitungs-
vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung § 246Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlings-
unterkünfte § 246aÜberschwemmungs-
gebiete, überschwemmungs-
gefährdete Gebiete § 246bSonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246cAbweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungs-
ermächtigung § 246dSonderregelungen für Biogasanlagen § 246eBefristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249aSonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249bVerordnungs-
ermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249cBeschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
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Rechtsprechung zu § 248 BauGB
14 Entscheidungen zu § 248 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 19.05.2016 - Au 5 K 15.1603
Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche
- VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01809
Rückbauanordnung wegen Verstoßes gegen Bebauungsplanfestsetzung hinsichtlich der ...
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401
Beseitigung von Solarmodulen
- VG München, 18.03.2024 - M 8 K 22.5632
Teilweise Einstellung, Vorbescheid, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15
Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides; ...
- VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 4 K 12.1310
Baubeseitigung einer Terrassenüberdachung mit Photovoltaikelementen
- VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung: Maßstäbe im ...
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22
- VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare ...
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Abweichung von abstandsflächenrechtlichen Anforderungen für Maßnahmen zur ...