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Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 3. Beurkundung mittels Videokommunikation (§§ 16a - 16e) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Beurkundungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeurkG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vom 10.12.2025
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2025 | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung | 10.12.2025 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 |
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Querverweise
Auf § 16d BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- § 2 (Form des Gesellschaftsvertrags)
- Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
- § 55 (Erhöhung des Stammkapitals)