Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 3. Beurkundung mittels Videokommunikation (§§ 16a - 16e) |
(1) 1Bei der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation muss eine elektronische Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. 2Für die elektronische Niederschrift gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 2, ausgenommen § 13b, entsprechend, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Ort der Verhandlung ist der Ort, an dem die elektronische Niederschrift aufgenommen wird. 2In der elektronischen Niederschrift soll festgestellt werden, dass die Verhandlung mittels Videokommunikation durchgeführt worden ist.
(3) 1Die elektronische Niederschrift ist mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu versehen, die an die Stelle der nach diesem Gesetz vorgesehenen Unterschriften treten. 2Die Beteiligten sollen die qualifizierten elektronischen Signaturen selbst erstellen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vom 10.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2025 | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung | 10.12.2025 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften | 15.07.2022 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 |
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Rechtsprechung zu § 16b BeurkG
Entscheidung zu § 16b BeurkG in unserer Datenbank:
Querverweise
Auf § 16b BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Beurkundung von Willenserklärungen
- 3. Beurkundung mittels Videokommunikation
- § 16e (Gemischte Beurkundung)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- § 2 (Form des Gesellschaftsvertrags)
- Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
- § 55 (Erhöhung des Stammkapitals)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Notarkosten
- Allgemeine Vorschriften
- § 85 (Notarielle Verfahren)