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Deutsches Richtergesetz
| Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126) |
| Zweiter Abschnitt - Überleitung von Rechtsverhältnissen (§§ 105 - 118) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
§ 105(weggefallen)
§ 106(weggefallen)
§ 107(weggefallen)
§ 108(weggefallen)
§ 109Befähigung zum Richteramt
§ 110(weggefallen)
§ 111(weggefallen)
§ 112Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise
§ 112aGleichwertigkeits-
prüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst § 113- § 118 (weggefallen)
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prüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst § 113- § 118 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 106 DRiG
Entscheidung zu § 106 DRiG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.02.1967 - RiZ(R) 3/66
Wirksamkeit einer Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Verletzung der ...