Deutsches Richtergesetz
Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126) |
Zweiter Abschnitt - Überleitung von Rechtsverhältnissen (§§ 105 - 118) |
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__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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§ 105(weggefallen)
§ 106(weggefallen)
§ 107(weggefallen)
§ 108(weggefallen)
§ 109Befähigung zum Richteramt
§ 110(weggefallen)
§ 111(weggefallen)
§ 112Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise
§ 112aGleichwertigkeits-
prüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst § 113- § 118 (weggefallen)
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prüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst § 113- § 118 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 109 DRiG
7 Entscheidungen zu § 109 DRiG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.03.2001 - NotZ 26/00
Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle
- BGH, 26.03.2001 - NotZ 27/00
Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle
- BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle
- BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 38.83
Richtergesetz - Anerkennung ausländischer Prüfungen - Berufsschaden
- BGH, 04.05.1970 - AnwZ (B) 1/70
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - ...
- OLG Bremen, 17.08.2000 - 2 Not 3/00
Kriterien für die Beurteilung mehrerer Bewerber um ein Notaramt
- BGH, 26.02.1968 - AnwZ (B) 13/67
Juristische Ausbildung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands