Deutsches Richtergesetz

   Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126)   
   Zweiter Abschnitt - Überleitung von Rechtsverhältnissen (§§ 105 - 118)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ DRiG (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ DRiG
__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 111

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) mit Wirkung vom 01.08.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.08.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften25.06.2021BGBl. I S. 2154

Rechtsprechung zu § 111 DRiG

Entscheidung zu § 111 DRiG in unserer Datenbank:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht