Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel V - Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (Art. 44 - 50) |
Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird.
beschlusses Art. 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien Art. 47Verbindliche interne Datenschutz-
vorschriften Art. 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung Art. 49Ausnahmen für bestimmte Fälle Art. 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Rechtsprechung zu Art. 44 DSGVO
24 Entscheidungen zu Art. 44 DSGVO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
Drittlandübermittlung
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22
Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google ...
- LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20
Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um ...
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
- VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22
Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
Digitales Entlassmanagement II - Vergabeverfahren: Einhaltung der Zusagen ...
- OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
- OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 16 U 22/22
Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 20.01.2022 - 10 O 14/21
Kein Unterlassungsanspruch nach der DSGVO
- LG Wiesbaden, 20.01.2022 - 10 O 14/21
- VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
Kein Ausschluss von Datenverarbeitungsangeboten deutscher Tochterunternehmen ...
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2020 - 11 L 1494/20
Covid-19; Abschiebung; Reisefähigkeit; Untersuchung; Datenschutz; Drittstaat
Querverweise
Auf Art. 44 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)