Datenschutz-Grundverordnung
| Kapitel VIII - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Art. 77 - 84) |
(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(2) Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.
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Rechtsprechung zu Art. 77 DSGVO
236 Entscheidungen zu Art. 77 DSGVO in unserer Datenbank:
- EuGH, 18.06.2026 - C-414/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-414/24
Datenschutzbehörde (Articulation des recours) - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-414/24
- EuGH, 14.07.2026 - C-474/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2025 - 10 A 11059/23
Geltendmachung von Datenschutzverstößen hinsichtlich einer verstorbenen Person
- VG Wiesbaden, 28.08.2026 - 6 K 139/24
Datenschutzrechtliche Untätigkeitsklage
- BFH, 12.12.2023 - IX R 33/21
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO; Tätigkeit und Mitteilung ...
Zum selben Verfahren:
- BFH - II R 37/21 (anhängig)
Säumniszuschlag, Verfassungswidrigkeit, Pfändung, Zwangsvollstreckung, Auskunft, ...
- FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 1415/21
Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Finanzamts im Zusammenhang mit ...
- BFH - II R 37/21 (anhängig)
- VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21
Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der ...
Querverweise
Auf Art. 77 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- Verhaltensregeln und Zertifizierung
- Art. 40 (Verhaltensregeln)