Das bisherige Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt und geändert worden. Zur bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung
Designgesetz
Abschnitt 5 - Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens (§§ 29 - 32) |
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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10.10.2013
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 32 DesignG
4 Entscheidungen zu § 32 DesignG in unserer Datenbank:
- LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14
Designverletzung Schieferplatten
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
Designverletzung; Schieferplatten
Zum selben Verfahren: