Das bisherige Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt und geändert worden. Zur bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung

Designgesetz

   Abschnitt 8 - Rechtsverletzungen (§§ 42 - 51)   
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§ 50
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Rechtsprechung zu § 50 DesignG

Entscheidung zu § 50 DesignG in unserer Datenbank:

Querverweise

Auf § 50 DesignG verweisen folgende Vorschriften:

    Designgesetz (DesignG) 
      Gemeinschaftsgeschmacksmuster
        § 62a (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
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