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Das bisherige Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt und geändert worden. Zur bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung

Designgesetz

   Abschnitt 8 - Rechtsverletzungen (§§ 42 - 51)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/DesignG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ DesignG (https://dejure.org/gesetze/DesignG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ DesignG
__paste_bez__ __paste_norm__ Designgesetz (https://dejure.org/gesetze/DesignG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Designgesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 50
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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Rechtsprechung zu § 50 DesignG

Entscheidung zu § 50 DesignG in unserer Datenbank:

Querverweise

Auf § 50 DesignG verweisen folgende Vorschriften:

    Designgesetz (DesignG) 
      Gemeinschaftsgeschmacksmuster
        § 62a (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
Was ist das?

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