Designgesetz
Abschnitt 8 - Rechtsverletzungen (§§ 42 - 51) |
(1) 1Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) 1Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 2Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. 3Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des eingetragenen Designs eingeholt hätte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10.10.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 | |
01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 |
ansprüchen § 47Urteils-
bekanntmachung § 48Erschöpfung § 49Verjährung § 50Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften § 51Strafvorschriften
Rechtsprechung zu § 42 DesignG
85 Entscheidungen zu § 42 DesignG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22
Vorhangeinrichtung für Rollwagen
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 02.11.2018 - 6 U 95/17
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 04.05.2018 - 6 U 95/17
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs gegen eingetragenen Designrechte verstoßender ...
- OLG Köln, 04.05.2018 - 6 U 95/17
- OLG Frankfurt, 09.12.2021 - 6 U 50/20
Designrecht: Verletzung eines Designs für Deckenleuchten
- OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
Schutzumfang eines Geschmacksmusters: erhöhte Gestaltungsfreiheit und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12
Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang ...
- LG Köln, 01.09.2023 - 14 O 49/22
Fahrrad kann als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG ...
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 140/16
Ansprüche wegen einer Schutzrechtsverletzung; Einzelvergleich von ...