Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel VII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 98 - 124) |
Kapitel 2 - Die Währungspolitik (Art. 105 - 111) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu Art. 109 EG
9 Entscheidungen zu Art. 109 EG in unserer Datenbank:
- RG, 17.10.1923 - V 795/22
Gesetzliches Vorkaufsrecht nach Landesgesetz
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
Kommission / EZB
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15
Kommission/ Rat (AMP Antarctique) - Nichtigkeitsklage - Wahl der richtigen ...
- RG, 26.04.1919 - V 13/19
Ist für den Vertrag über die freiwillige Abtretung eines zu enteignenden ...
- RG, 06.12.1915 - VI 285/15
Zulässigkeit des Rechtswegs
- RG, 24.09.1924 - VII 795/23
Hausverfassungen und Landesgesetze
- RG, 27.05.1932 - VII 445/31
1. Zum Begriff des öffentlichen Interesses im Sinne von Art. 109 EG. z. BGB. 2. ...
- RG, 03.03.1922 - VII 530/21
Hamburgisches Enteignungsrecht; Rechtsweg
- RG, 18.09.1915 - Reg. V. 202/15
Entschädigungsansprüche aus bergpolizeilichen Anordnungen
Querverweise
Auf Art. 109 EG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu Art. 109 EG:
- Grundgesetz (GG)
- VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
- Art. 88