EG-Vertrag
5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
Abschnitt 4 - Der Gerichtshof (Art. 220 - 245) |
Unterläßt es das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission unter Verletzung dieses Vertrags, einen Beschluß zu fassen, so können die Mitgliedstaaten und die anderen Organe der Gemeinschaft beim Gerichtshof Klage auf Feststellung dieser Vertragsverletzung erheben.
Diese Klage ist nur zulässig, wenn das in Frage stehende Organ zuvor aufgefordert worden ist, tätig zu werden. Hat es binnen zwei Monaten nach dieser Aufforderung nicht Stellung genommen, so kann die Klage innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten erhoben werden.
Jede natürliche oder juristische Person kann nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 vor dem Gerichtshof Beschwerde darüber führen, daß ein Organ der Gemeinschaft es unterlassen hat, einen anderen Akt als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme an sie zu richten.
Der Gerichtshof ist unter den gleichen Voraussetzungen zuständig für Klagen, die von der EZB in ihrem Zuständigkeitsbereich erhoben oder gegen sie angestrengt werden.
Rechtsprechung zu Art. 232 EG
209 Entscheidungen zu Art. 232 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 20.10.2005 - C-511/03
Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-511/03
Ten Kate Holding Musselkanaal u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-511/03
- EuGH, 13.12.2000 - C-44/00
Sodima v Commission
Zum selben Verfahren:
- EuG, 13.12.1999 - T-190/95
Sodima / Kommission
- EuG, 13.12.1999 - T-190/95
- EuG, 19.02.2004 - T-297/01
SIC / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-362/09
Athinaïki Techniki / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 17.07.2008 - C-521/06
Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-521/06
Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Beschwerde gegen eine Beihilfe, ...
- EuGH, 17.07.2008 - C-521/06
- EuGH, 25.09.2003 - C-170/02
Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission
Zum selben Verfahren:
- EuG, 11.03.2002 - T-3/02
Schlüsselverlag J. S. Moser and Others v Commission
- EuG, 11.03.2002 - T-3/02
Querverweise
Auf Art. 232 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof
- Art. 225
- Allgemeine und Schlußbestimmungen
- Art. 305 (ex-Art. 232)