EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
| Abschnitt 4 - Der Gerichtshof (Art. 220 - 245) |
Die Satzung des Gerichtshofs wird in einem besonderen Protokoll festgelegt.
Der Rat kann auf Antrag des Gerichtshofs und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission oder auf Antrag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs einstimmig die Satzung mit Ausnahme ihres Titels I ändern.
Vorschrift neugefaßt durch das Vertrag von Nizza vom 26.02.2001
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Rechtsprechung zu Art. 245 EG
4 Entscheidungen zu Art. 245 EG in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00
Unión de Pequeños Agricultores v Council
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST ...