Erbbaurechtsgesetz
I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts (§§ 1 - 13) |
6. Bauwerk. Bestandteile (§§ 12 - 13) |
(1) 1Das auf Grund des Erbbaurechts errichtete Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. 2Das gleiche gilt für ein Bauwerk, das bei der Bestellung des Erbbaurechts schon vorhanden ist. 3Die Haftung des Bauwerks für die Belastungen des Grundstücks erlischt mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
(2) Die §§ 94 und 95 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden auf das Erbbaurecht entsprechende Anwendung; die Bestandteile des Erbbaurechts sind nicht zugleich Bestandteile des Grundstücks.
(3) Erlischt das Erbbaurecht, so werden die Bestandteile des Erbbaurechts Bestandteile des Grundstücks.
Rechtsprechung zu § 12 ErbbauRG
138 Entscheidungen zu § 12 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
Geschäftswertfestsetzung - Keine Berücksichtigung künftiger Bebauung bei der ...
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11
Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Gießen, 23.03.2011 - 1 S 28/10
Wegerecht: Erlöschen bei Aufgabe des herrschenden Erbbaurechts
- LG Gießen, 23.03.2011 - 1 S 28/10
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
- BGH, 13.02.2019 - V ZR 68/17
Festsetzung des Werts des Streitgegenstands hinsichtlich Erhöhung durch ...
- BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18
Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen ...
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
- VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 9 K 13.00760
Anfall des Kellers zugunsten des jeweils darüber liegenden Grundstücks bei ...
- OLG Jena, 06.11.2017 - 3 W 344/17
Grundbuchsache: Bestandteilszuschreibung eines mit einem Erbaurecht belasteten ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 1 N 8.12
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ordnungsverfügung; von einem Haus ...