Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 6 - Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 200 - 209) |
(1) Das Gericht kann in Haushaltssachen jedem Ehegatten aufgeben,
und ihm hierzu eine angemessene Frist setzen.
(2) Umstände, die erst nach Ablauf einer Frist nach Absatz 1 vorgebracht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn dadurch nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens nicht verzögert wird oder wenn der Ehegatte die Verspätung genügend entschuldigt.
(3) Kommt ein Ehegatte einer Auflage nach Absatz 1 nicht nach oder sind nach Absatz 2 Umstände nicht zu berücksichtigen, ist das Gericht insoweit zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts nicht verpflichtet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 206 FamFG
6 Entscheidungen zu § 206 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22
Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach ...
- OLG Bremen, 17.05.2021 - 5 WF 14/21
Zur Bedeutung des Abhilfeverfahrens im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren und ...
- OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17
Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
- KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
Auskunftserteilung über den in der Ehewohnung befindlichen Hausrat; Gewährung von ...
- KG, 12.02.2014 - 17 UF 155/13
Versorgungsausgleich: Nachholung der Wahlrechtsausübung des ...
- OLG Nürnberg, 14.07.2010 - 7 UF 617/10
Auch i.R.e. Hausratsteilung nach § 1568b BGB müssen alle im Miteigentum der ...