Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 4 - Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen (§§ 342 - 373) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Nachlasssachen (§§ 345 - 362) |
| Unterabschnitt 4 - Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung (§§ 352 - 355) |
(1) 1In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist. 2Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, oder hat er bestimmt, dass der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll, so ist auch dies anzugeben.
(2) Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernannt, so ist die Ernennung in dem Erbschein anzugeben.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.08.2015 | Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 29.06.2015 |
vollstreckers § 352cGegenständlich beschränkter Erbschein § 352dÖffentliche Aufforderung § 352eEntscheidung über Erbscheinsanträge § 353Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen § 354Sonstige Zeugnisse § 355Testaments-
vollstreckung
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Rechtsprechung zu § 352b FamFG
15 Entscheidungen zu § 352b FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 05.03.2024 - 21 W 80/23
Adoptivkinder als durch den Begriff des Abkömmlings eingesetzte Testamentserben; ...
- OLG Rostock, 20.09.2019 - 3 W 43/19
Erbscheinsverfahren: Anfechtung des Testaments durch einen übergangenen ...
- OLG Hamm, 23.04.2025 - 10 W 49/25
Aufnahme eines angloamerikanischen "executors" bzw. "trustees" als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 14.03.2024 - 24 U 152/22
Feststellung der Erbunwürdigkeit der Ehefrau eines Erblassers in Ansehung einer ...
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 14 W 96/23
Grundbuchsache: Eintragungshindernis bei Löschung eines dinglichen ...
- VerfGH Bayern, 06.02.2025 - 34-VI-23
Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, Testamentsvollstreckervermerk, ...
- OLG Naumburg, 16.02.2021 - 12 Wx 75/20
Grundbuchsache: Nachweis des Nichteintritts der Testamentsvollstreckung durch ...
- OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments
- AG Hameln, 27.01.2022 - 19 VI 157/20
Vorerbe; Nacherbe; Nacherbschaft; Nacherbfall; Anwartschaftsrecht; Erbschein; ...
Querverweise
Auf § 352b FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
- Verfahren in Nachlasssachen
- Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
- § 354 (Sonstige Zeugnisse)