Fernunterrichtsschutzgesetz
| 1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag (§§ 2 - 11) |
1Bei einem Fernunterrichtsvertrag nach § 3 Absatz 2 steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. 2Die §§ 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. 3Für finanzierte Fernunterrichtsverträge ist § 358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.05.2022 | Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | 10.08.2021 | |
| 13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
| 11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
vertrags § 4Widerrufsrecht des Teilnehmers § 5Kündigung § 6Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen § 7Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung § 8Umgehungsverbot § 9Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen § 10Ausschluss abweichender Vereinbarungen § 11(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 4 FernUSG
22 Entscheidungen zu § 4 FernUSG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24
Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum ...
- OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24
Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem ...
- OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - 10 W 51/24
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf ...
- OLG München, 17.10.2024 - 29 U 310/21
Inkassokosten, Elektronischer Geschäftsverkehr, Versäumnisurteil im schriftlichen ...
- OLG Celle, 24.09.2024 - 13 U 20/24
Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern betreffend ...
- OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Wirksamkeit eines sog. Mentoring-Vertrages im Unternehmerbereich
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von sog. ...
- LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21
Online-Coaching-Vertrag - Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG
- OLG Schleswig, 10.08.2022 - 12 U 132/21
Unerhebliche Verzögerung ist kein Rücktrittsgrund!